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Bedeutet die Errichtung von Windkraftanlagen für Deutschland die größte Landschaftszerstörung aller Zeiten oder ist es die politisch geförderte Vernichtung der Spargroschen von Kapitalanlegern?

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(openPR) Die Sicherheit einer Geldanlage ist in den letzten Monaten auf Grund der Rentendiskussion in den Vordergrund gerückt und hat Renditegedanken in die zweite Reihe verbannt. Bei dem BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. (Dieburg) befürchtet man allerdings, dass sehr viele Bürger auf unsicheren und im besten Sinne des Wortes, windigen Anlagemodellen sitzen, die mehr der Kapitalvernichtung als der Alterssicherung dienen.



Die politische Propaganda hat es nämlich verstanden, dem Bürger die Windenergie als Ausweg aus einer imaginären Energiekrise und als gute Kapitalanlage zu verkaufen. Zudem werden durch Erneuerbare Energien neue Arbeitsplätze versprochen. Windräder, deren Rotorblätter sich in der Abendsonne drehen, sollen signalisieren, dass die Energiezukunft gesichert sei. Dazu wird noch vermittelt, dass es sich um eine saubere Energie handelt, die im Einklang mit der Natur und ohne schädliche Nebenwirkungen gewonnen werden kann. Schlussendlich die massive steuerliche Förderung lässt die Kapitalanlage bei der Windenergie als eine geradezu ideale Lösung erscheinen. Dieser Eindruck wird durch die bereits in Deutschland stehenden 14.000 Windräder scheinbar noch untermauert.

In der Öko-Branche tummeln sich allerdings auch viele schwarze Schafe, die es auf das Geld der Anleger abgesehen haben. Viele dieser gewieften Geschäftemacher haben von Erneuerbarer Energie wenig Ahnung. Dafür verstehen sie es aber perfekt auf diese Ideologie aufzusatteln, um fette Gewinne einzufahren. Allerdings würden diese Menschen heftig protestieren, wenn man ihnen ein Windrad vors Haus setzen würde, weil dessen Schlagschatten nämlich ihre Gartenidylle erheblicht trüben würde.

So mancher Anlageprospekt treibt dem Anleger Freudentränen in die Augen: 10,2% Rendite, mit Ausschüttungen von 290%, und den besonders steuerlich interessanten Verlustzuweisungen von ca. 78% im Jahr. Sonst nicht erzielbare Renditen aus den Taschen Anderer. Windfonds-Anleger zahlen in den ersten Betriebsjahren der Windkraftprojekte aufgrund der Verlustzuweisungen weniger Einkommensteuern. Die über die Gesamtlaufzeit der Windkraftprojekte erzielten Gewinne müssen hingegen voll versteuert werden.

Steuersparende Verlustzuweisungen aus solchen geschlossenen Fonds soll es allerdings künftig nicht mehr geben. Bisher gilt: Verlustzuweisungen aus Steuersparmodellen können mit anderen Einnahmen verrechnet werden. Ein Anleger mit Spitzensteuersatz, der 50 000 Euro in einen Windkraftfonds steckt und eine Verlustzuweisung von 100 Prozent bekommt, erhält dafür unterm Strich vom Fiskus rund 22000 Euro erstattet. Künftig sollen die Verluste aus solchen Steuersparfonds nur noch mit Gewinnen aus eben diesen Fonds verrechnet werden können – nicht mehr mit anderen Einnahmen, etwa dem Gehalt. : Nach einem Gesetzentwurf werden alle Anlageformen als solche "Steuerstundungsmodelle" eingestuft, wenn ihre gesamten Verluste zehn Prozent des Eigenkapitals übersteigen.In solchen Fällen dürfen die Verluste ausschließlich mit Gewinnen in anderen Jahren aus demselben Modell verrechnet werden.

Damit wäre die Verrechnung mit anderen Einkünften, etwa aus einer Unternehmer- oder Angestelltentätigkeit, nicht mehr möglich. Für die Anleger eine fatale Nachricht. Denn viele Fonds rechnen sich nämlich allein durch den Steuerspareffekt, nicht aber durch real erwirtschaftete Renditen. Man rechnet damit, dass in Zukunft die Fonds vermutlich eine Verlustzuweisung von genau zehn Prozent anstreben werden. Heute sind steuerliche Verlustzuweisungen von teilweise mehr als 100 Prozent des eingezahlten Kapitals sehr verbreitet.

Nicht betroffen von der Änderung werden Fonds sein, deren Vertrieb an Kunden bereits vor dem 18. März 2005 begonnen hat. Damit will das Finanzministerium dem Vertrauensschutz der Anleger Rechnung tragen. Anleger sollten auf keinen Fall jetzt noch auf die Schnelle solche Beteiligungen eingehen , bloß um Steuern zu sparen. Das hätte keinen Sinn, statt auf die Steuern sollten die Anleger lieber auf die Nachsteuerrendite achten. Denn was bringt es, Steuern zu sparen, wenn das Investment schlecht war und später komplett wertlos wird.

Der BSZ® Anlegerschutzanwalt Rechtsanwalt Wolf Frhr. von Buttlar von der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar (72074 Tübingen ) rät Anlegern, ihre Anlageprospekte noch einmal herauszusuchen und einer kritischen Prüfung unterziehen zu lassen. Nicht immer ist nämlich die Windflaute der letzten Jahre für den Misserfolg eines Windkraftprojekts verantwortlich. Manchmal wurde einfach mit unrichtigen Angaben in den Werbeunterlagen für die Beteiligung geworben. Demzufolge kann sich eine kritische Überprüfung des Prospekts lohnen, wie das nachstehende Urteil deutlich zeigt.

Das Oberlandesgericht Koblenz (Urteil vom 11.02.2005, Az. 8 U 141/03) lässt Hintermänner eines Windkraftfonds wegen unrichtiger Prospektangaben haften. Mit dem Prospekt war für den Beitritt zu einer Gesellschaft geworben worden, deren Zweck in der Entwicklung, Produktion und Vermarktung einer neuartigen Windkraftanlage bestand. Als sich der Kläger an der Gesellschaft beteiligte, war jedoch schon klar, dass der prospektierte Finanzierungszeitplan nicht eingehalten werden konnte.

Aus diesem Grund hatte bereits das Landgericht Koblenz (Urteil vom 19.12.2003, Az. 10 O 143/03) dem klagenden Anleger Schadensersatz in Höhe von rund 25.000 Euro zugesprochen. Verurteilt wurden nicht nur die für den Prospekt verantwortliche Gesellschaft, sondern auch zwei maßgebliche Hintermänner. Diese legten gegen die Entscheidung Berufung ein.

Das Oberlandesgericht Koblenz stellte dann klar, dass für einen unrichtigen Prospekt auch natürliche Personen haften, wenn sie besonderen Einfluss auf die Fondsgesellschaft ausüben. Diese Voraussetzung treffe auf die beiden Beklagten zu. Nach Auffassung des Gerichts kam den Hintermännern auch nicht zugute, dass es einen Prospektprüfungsbericht gab.

Rechtsanwalt v. Buttlar, der den geschädigten Anleger sowohl im Klage- als auch im Berufungsverfahren betreut hat, freut sich für den Kläger: „Somit hat mein Mandant nunmehr eine realistische Chance seinen Schaden ersetzt zu bekommen. Würde nur die für den Prospekt verantwortliche Gesellschaft haften, wäre das anders. Diese Gesellschaft ist inzwischen nämlich insolvent.“

Bei vielen Fonds wurden die Kosten und Risiken unrealistisch herunter gerechnet. Die Ertragsmöglichkeiten von Anlagen und Standorten geschönt. Mit dem Zwischenhandel von Standorten und mit jedem Zwischenverkauf vor der Platzierung bei den Anlegern entstehen oft zusätzliche Kosten, denen kein Ertragspotential gegenübersteht, aber die Anleger belasten.

Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Windkraftfonds“ bietet Geschädigten die Möglichkeit, von BSZ® -Rechtsanwälten ihre Anlage fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob die Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob Schadensersatz zusteht und welche Maßnahmen sofort einzuleiten sind. Auf Wunsch können die Ansprüche dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaften durchgesetzt werden.

Die Aufnahme in die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die erste Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.



BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106/

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