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Pflegeversicherung: Die Koalitionspläne für eine Pflegereform verdienen die Note „ungenügend“

08.11.201110:17 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Neuss,den 08.11.2011 - Die Koalition von CDU, CSU und FDP hat sich am 06.11.2011 über einige „Baustellen“ verständigt und auch das weitere Vorgehen bei der Neugestaltung der Pflegeversicherung festgelegt. Dazu heißt es in einer Pressemitteilung der Bundesregierung vom 07.11.2011:



Leistungsausweitung gibt es auch für Demenzkranke und deren Angehörige. Zukünftig sollen allgemeine Betreuungsleistungen, die sich insbesondere an Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz richten, ebenfalls Bestandteil der Pflegeversicherung sein. Hierzu soll der Beitragssatz um 0,1 Prozentpunkte zum 1. Januar 2013 angehoben werden.
Ergänzend wird die private Vorsorge ein wichtiger Baustein für die persönliche Absicherung. Deshalb soll die freiwillige private Vorsorge für Leistungen bei Pflegebedürftigkeit ebenfalls ab dem 1. Januar 2013 steuerlich gefördert werden. Ähnlich wie in der Altersvorsorge werden so Anreize gesetzt, einen individuellen Kapitalstock anzusparen.
Quelle: http://www.bundesregierung.de/nn_1264/Content/DE/Artikel/2011/11/2011-11-07-koalitionsbeschl_C3_BCsse.html

Die mangelbehafteten Pflege-Rahmenbedingungen und der Pflegenotstand bleiben uns so erhalten

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk kritisiert die in Aussicht genommenen Veränderungen bezüglich der Pflege als völlig unzureichend und sieht in den angestrebten Veränderungen weder eine Reform noch ein Reförmchen. Es ist unfassbar festzustellen, dass die Koalitionäre nicht einmal in der Lage waren, die seit Jahren überfällige Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffes anzugehen und damit die Demenzkranken „ohne wenn und aber“ in den Kreis der Leistungsempfänger einzubeziehen. Lediglich die Betreuungsleistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz auszuweiten, wird den Bedürfnissen der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen nicht annähernd gerecht.

Zu beklagen ist, dass keinerlei Veränderungen bezüglich der personellen Ausstattung der Pflegeeinrichtungen geplant ist, so dass es bei den hinten und vorne nicht ausreichenden Stellenschlüsseln verbleiben wird. Die sog. „Minutenpflege“ bzw. der Pflegenotstand wird damit auf absehbare Zeit festgeschrieben. Im Übrigen sind Vereinbarungen darüber, wie der durch die demografische Entwicklung zusätzlich entstehende Personalbedarf gedeckt werden soll, nicht erkennbar. Von den überfälligen deutlichen Verbesserungen für pflegende Angehörige ist auch keine Rede.

Dass eine ergänzende private Vorsorge für die persönliche Pflege-Absicherung sinnvoll sein kann, ist seit Jahren bekannt. Insoweit eine staatliche Förderung vorzusehen, kann nicht beanstandet werden. Allerdings muss die allgemeine Absicherung des Pflegerisikos angesichts des demografischen Wandels grundsätzlich solidarisch erfolgen und erfordert mit Blick auf die wirklichen Reformnotwendigkeiten eine Beitragsanhebung, die weit über 0,1% hinausgeht. Daher können im Ergebnis die Absprachen hinsichtlich der finanziellen Absicherung der Pflegebedürftigkeit ebenfalls nur mit mangelhaft bewertet werden.

Zu den Vereinbarungen passt folgender Spruch: Über einen Abgrund kommt man nicht mit zwei kleinen Schritten!

Es ist nun zu hoffen, dass die Mitglieder des Deutschen Bundestages ihre Verantwortung wahrnehmen und Schaden vom Deutschen Volk abwenden, in dem sie aufgrund einer nach Artikel 38 Grundgesetz legitimierten Gewissensentscheidung den Koalitionsvereinbarungen entgegen treten und eine umfassende Pflegereform verabschieden, die diesen Namen verdient. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat dazu bereits am 05.07.2011 eine umfangreiche Stellungnahme vorgelegt, die hiermit in Erinnerung gerufen wird. Diese Stellungnahme ist im Netz abrufbar unter folgender Adresse:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Aktuelles/EckpunkteUnionStatementBf05072011.pdf

Werner Schell – Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk

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