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AWO lehnt entschieden eine neue Landesbehörde für Betreuung ab

01.11.201117:15 UhrVereine & Verbände
Bild: AWO lehnt entschieden eine neue Landesbehörde für Betreuung ab

(openPR) Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung des Nds. Ausführungsgesetzes zum Betreuungsgesetz

Hannover. Die AWO Bezirksverband Hannover e.V. lehnt vehement den heute vom Landeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Schaffung einer neuen Landesbehörde für Betreuungsrecht ab. Die neue Landesbetreuungsbehörde soll beim niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie angesiedelt sein. In dieser Behörde sollen u.a. dienstunfähige oder begrenzt dienstfähige Beamtinnen und Beamte rechtliche Betreuungen übernehmen.



„Wir fragen uns, inwieweit dienstunfähige oder begrenzt dienstfähige Beamtinnen und Beamte der vertrauensvollen und wichtigen Aufgabe der rechtlichen Betreuung nachkommen können“, sagt Axel Plaue, Vorsitzender des AWO Bezirksverbandes Hannover e.V. „Daneben befürchten wir, eine Doppelstruktur zur bestehenden Arbeit der Betreuungsvereine und hohe Kosten durch den zusätzlichen Verwaltungsapparat, die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie weiteres Personal in einer solchen Landesbetreuungsbehörde.“

Es stellt sich auch die Frage, ob überhaupt ein zusätzlicher Bedarf an Behördenbetreuerinnen und -betreuern besteht, der durch die Arbeit der Betreuungsvereine nicht gedeckt wäre. Die Betreuungsvereine in Niedersachsen, u.a. von der AWO, verfügen über hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und stellen eine zeitnahe Bestellung sicher. Die rechtliche Betreuung z.B. von Menschen mit Behinderungen oder mit psychischen Erkrankungen erfordert eine hohe persönliche und fachliche Qualifikation.
„Der Einsatz von dienstunfähigen Beamten als Behördenbetreuer vermittelt doch in der Öffentlichkeit ein Bild, das der Ernsthaftigkeit und Bedeutung dieser Aufgabe nicht gerecht wird“, so Plaue weiter. „Die hohen fachlichen und persönlichen Anforderungen an Betreuerinnen und Betreuer werden so diskreditiert.“
Bei Betreuungsaufgaben geht es bei weitem nicht um eine reine Verwaltung der finanziellen Mittel der Betreuten. Aus Sicht der AWO können rechtliche Betreuungen nur mit hohem persönlichen Einsatz, Vertrauen und Qualifikation erfolgen und dürfen nicht auf eine Ersatzaufgabe für Beamtinnen und Beamte reduziert werden, für die das Land sonst keine Verwendung mehr hat, und ohne dass dafür eine fachliche Grundlage erkennbar ist.
Axel Plaue macht deutlich: „Unserer Ansicht nach sollten Mittel des Landes nicht in die Schaffung zusätzlicher Behördenstrukturen investiert werden, sondern vielmehr in die Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine und in die Durchführung von Vereinsbetreuungen mit der Option, dass die Weitergabe von Betreuungen an Ehrenamtliche stärker gefördert wird. Außerdem befürchten wir als AWO hier auch einen Interessenkonflikt, wenn dieselbe Behörde, die Betreuungen durchführt auch für die Anerkennung von Betreuungsvereinen zuständig ist.“

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