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Pflegemängel können nur durch deutlich mehr Pflegepersonal behoben werden

28.10.201110:51 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Neuss, den 28.10.2011 - Die gebetsmühlenartigen Forderungen verschiedener Verbandsvertreter nach Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften für den Bereich Pflege sind irreführend und daher nicht hilfreich

Die seit Jahren beklagten Pflegesituationen in den stationären Pflegeeinrichtungen (Heimen) sind fast ausschließlich auf die unzulänglichen Pflegerahmenbedingungen zurückzuführen. Vor allem die unzureichenden Personalausstattungen in den Pflegeeinrichtungen (und Krankenhäusern) führen zwangsläufig zu Leistungseinschränkungen, die dann in unterschiedlicher Ausprägung zu Zurücknahmen bei der Zuwendung und auch zu nicht immer ausreichend sorgfältigen Verrichtungen führen. Und diese Situation ist nicht auf eine Stadt oder eine Region beschränkt, sie ist, weil systemisch bedingt, wohl bundesweit gegeben. Dabei können sich natürlich Unterschiedlichkeiten in der Ausprägung ergeben. Dort, wo z.B. die Führungskräfte ausreichend qualifiziert und hoch motiviert arbeiten, vielleicht auch eine große Zahl ehrenamtliche HelferInnen mobilisieren können, mag es besser funktionieren. Aber alles in allem können wirklich gute oder gar sehr gute Pflegesituationen eigentlich nirgendwo garantiert werden. Deshalb sind auch entsprechende Pflegenoten wenig hilfreich, sondern eher zur Irritation geeignet.



Es gab wiederholt Forderungen nach mehr Heimprüfungen und Einrichtung von Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften. Auch, wenn sie gebetsmühlenartig vorgetragen werden: Solche Maßnahmen sind nicht geeignet, die Probleme an der Wurzel zu beheben und damit unangemessene Pflegesituationen aufzulösen. Solche Forderungen lenken von den eigentlichen Problemen in den Pflegeeinrichtungen ab und verdienen daher eigentlich keine Aufmerksamkeit.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk sieht weiterhin die dringende Notwendigkeit, das bundesdeutsche Pflegesystem grundlegend zu reformieren, vor allem an einigen entscheidenden Eckpunkten Veränderungen per Gesetz vorzugeben, z.B. Aufstockung der Stellenschlüssel zur Überwindung des Pflegenotstandes (Schaffung eines Personalbemessungssystems) und Stärkung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ (finanzielle Dotierung anheben). Der sog. Pflege-TÜV muss sich auf die Ermittlung der Ergebnis- und Lebensqualität der BewohnerInnen konzentrieren und darf nicht weiter die Dokumentation in den Mittelpunkt von Qualitätsprüfungen stellen.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat sich in diesem Sinne an die zuständigen Ministerien und den Deutschen Bundestag (bzw. die Mitglieder des Bundestages) gewandt und Reformerfordernisse, mit dem Schwerpunkt Pflegenotstand, aufgezeigt. Nur eine deutliche personelle Verstärkung in den Pflegeeinrichtungen, die pflegerische Verrichtungen entsprechend dem „allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse“ (§ 11 SGB XI) gewährleistet, wird weiter helfen.

Der Neusser Pflegetreff wird am 10.11.2011 das Thema „Pflegequalität und Mängel“ aufgreifen und dabei auch herauszustellen haben, dass es nicht angehen kann, die Pflegebranche und damit die Pflegekräfte pauschalierend zu kriminalisieren. Es muss darum gehen, für die Pflegekräfte erneut mehr Wertschätzung und Anerkennung einzufordern. Pflegekräfte haben einen Anspruch darauf, pfleglich behandelt zu werden.

Werner Schell – Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk

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