10.08.2005 - 17:24 - Politik, Recht & Gesellschaft

Recht auf Girokonto auch für Insolvente – Urteil des Landgerichts Bremen jetzt im Volltext auf akademie.de

Pressemitteilung von: akademie.de asp GmbH

Berlin, den 08. August 2005.

Wegen Kontopfändung, Schufaeintrag oder Insolvenz wird vielen aus den drei Millionen überschuldeten Haushalten das Girokonto gekündigt oder ein neues Konto verweigert. So ergab eine aktuelle Umfrage der Schuldnerberatungsstellen bei den Arbeitsämtern in Berlin-Brandenburg, dass dort über zehn Prozent aller Arbeitslosen die Führung eines eigenen Girokontos verweigert wird. Ein Girokonto ist aber für die Teilnahme am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben unerlässlich.

Mit dem Urteil AZ 2-O-408/05 hat das Landgericht Bremen am 16.06.2005 einen neuen Meilenstein für das Recht auf ein "Girokonto für Jedermann" gesetzt. Das Urteil wurde von akademie.de jetzt im Volltext unter www.akademie.de/direkt?pid=28274 veröffentlicht. Danach ergibt sich aus der Selbstverpflichtung des Zentralen Kreditausschusses der Banken (ZKA) eine Vertragspflicht für Bankinstitute: Jeder darf auf Antrag ein Girokonto auf Guthabenbasis führen. Persönliche Insolvenz, Pfändungen oder frühere vertragswidrige Kontoüberziehungen seien für eine Bank kein Grund zur Verweigerung.

Zusätzlich bietet akademie.de unter www.akademie.de/direkt?pid=27962 einen kostenlosen Online-Ratgeber, wie Betroffene mit guten Erfolgschancen ein Girokonto bei der Bank durchsetzen können.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Pressekontakt:

akademie.de asp GmbH
Riccardo Krone
Erkelenzdamm 59 -61
10999 Berlin
Tel.: + 49 - 30 - 616 55-0
Fax: + 49 - 30 - 616 55-120
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