Patientenrechtegesetz in Vorbereitung
(openPR) Neusse, den 08.08.2011 - Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk nimmt Stellung und greift das Thema beim Pflegetreff am 13.09.2011 in Neuss-Erfttal auf
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat am 08.08.2011 eine 52 (DIN-A4) Seiten umfassende Stellungnahme zu den „Eckpunkten für ein Patientenrechtegesetz – Grundlagenpapier vom 22.03.2011“, und eine Berücksichtigung bei der Abfassung des angekündigten Referentenentwurfs erbeten. Sobald dieser Referentenentwurf vorliegt, wird Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk eine weitere Äußerung abgeben.
Es muss nach Auffassung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk darum gehen zu erreichen, dass neben den von der Rechtsprechung bereits weitgehend anerkannten patientenrechtlichen Grundpositionen in dem neuen Gesetz vor allem die Rechte der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen in aller Deutlichkeit Berücksichtigung finden. Dazu gehört auch der Schutz der MitarbeiterInnen in den Pflegeeinrichtungen durch ein nachteilsfreies Beschwerdemanagement. Insoweit hat Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk bereits am 01.08.2011 eine gesonderte Eingabe an den Deutschen Bundestag gemacht.
Die Stellungnahme zum Patientenrechtegesetz, die Eingabe zum Beschwerdemanagement und die Ankündigung / Einladung zum Pflegetreff am 13.09.2011 sind auf der Homepage von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk bzw. im Forum Werner Schell les- und abrufbar.
Werner Schell
Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege- Selbsthilfenetzwerk
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Vorstand: Werner Schell
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Über das Unternehmen
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk versteht sich als Lobby (Interessenvertretung) für pflegebedürftige und behinderte Menschen (Patienten) bzw. ihrer Rechtsvertreter / (pflegenden) Angehörigen und ist bei Bedarf um Beratung und Hilfe bemüht. Dabei nimmt die Selbsthilfe einen herausragenden Stellenwert ein. Die Unterstützung bzw. Veranlassung von entsprechenden Selbsthilfeaktivitäten, z.B. regelmäßige Pflegetreffs, Gesprächskreise und sonstige Gruppentreffen, ist eine wichtige Aufgabe. Dabei stellt das Netzwerk seine Aktivitäten vor allem auf die Bedürfnisse der dementiell erkrankten Personen (= geriatrische Einschränkungen) ab.
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