openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Mauscheln wird bestraft – OLG Hamm fordert Offenlegung von Vertriebsvereinbarungen

05.07.201117:41 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Mauscheln wird bestraft – OLG Hamm fordert Offenlegung von Vertriebsvereinbarungen

(openPR) Oberlandesgericht Hamm führt die Rechtsprechung des BGH zu Aufklärungspflichten über Interessenkonflikte konsequent fort

Bremen, Juli 2011. Mit Urteil vom 24.05.2011 wies das Oberlandesgericht Hamm die Berufung der in erster Instanz unterlegenen Sparkasse Dortmund zurück. Die Entscheidung begründet das Gericht unter anderem damit, dass die Sparkasse Dortmund bei der Beratung und Empfehlung hinsichtlich des streitgegenständlichen geschlossenen Medienfonds nicht über eine eigene vertragliche Verpflichtung gegenüber der Fondsgesellschaft und deren Vertriebspartnerin aufklärte. Das Urteil gegen die Sparkasse Dortmund vom 24.05.2011 ist unter Az. 34 U 95/10 einzusehen.



In seiner Begründung führt das Oberlandesgericht aus, dass durch die vertragliche Bindung zur Fondsgesellschaft und deren Vertriebspartnerin der Interessenkonflikt der Sparkasse Dortmund weiter verstärkt wurde, da diese nicht uneingeschränkt die Anlegerinteressen ihres Kunden wahrnehmen konnte, sondern dabei stets auch diejenigen der Fondsgesellschaft und ihrer Vertriebspartnerin im Blick zu halten hatte. Über diesen Umstand hätte die Sparkasse Dortmund aufklären müssen. Das tat sie schuldhaft nicht und ist dem betroffenen Anleger zum Schadensersatz in Höhe der Zeichnungssumme nebst Agio, steuerlichen Nachzahlungszinsen und entgangenem Gewinn in Höhe von vier Prozent pro Jahr seit Zeichnung verpflichtet. Darüber hinaus hat sie dem Anleger Prozesszinsen zu zahlen.

Marco Buttler, Rechtsanwalt der KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht, der den Kläger vor dem Oberlandesgericht vertrat: „Das Oberlandesgericht führt damit konsequent die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Aufklärungspflicht über Interessenkonflikte der Banken und Sparkassen fort. Solche liegen nicht nur in der Vereinnahmung von sogenannten Rückvergütungen, sondern können sich auch aus Vertragsverflechtungen mit Dritten ergeben. Und gerade solche Vergütungs- und Vertriebsvereinbarungen zwischen Emittentenseite und Bankseite werden in der Praxis regelmäßig geschlossen.“

Auch an der Ursächlichkeit dieser Pflichtverletzung für die Anlageentscheidung hatte das Oberlandesgericht keine Zweifel, da die Sparkasse Dortmund die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten des Anlegers nicht entkräften konnte. Insbesondere führte das Oberlandesgericht in diesem Zusammenhang aus, dass es nicht vorstellbar sei, dass ein Anleger selbst im Falle ordnungsgemäßer Aufklärung über solch einen Umstand, der die Zuverlässigkeit der Beratung per se in Frage stellt, die Anlage nichtsdestotrotz auf Empfehlung der Sparkasse Dortmund erworben hätte.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 551969
 121

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Mauscheln wird bestraft – OLG Hamm fordert Offenlegung von Vertriebsvereinbarungen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen

EU-Richtlinie für Alternative Investmentfonds (AIFM)
EU-Richtlinie für Alternative Investmentfonds (AIFM)
Viel Regulierung, wenig Verpflichtung zu mehr Information und Transparenz KWAG Rechtsanwälte: Gesetzgeber zieht aus den Skandalen der vergangenen Jahre bei den Geschlossenen Fonds die falschen Konsequenzen (Bremen, 7. August 2012) Nach Ansicht der auf die Vertretung von Investoren spezialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht verfehlt der mehr als 500 Seiten starke Diskussionsentwurf zur Umsetzung der europäischen AIFM-Richtlinie in deutsches Recht ihr Ziel. Zwar soll am Ende der Anlegerschutz verbessert werden. Doch der akt…
MPC Santa P Schiffe, MPC Reefer Flotte 1, GEBAB Ocean Shipping I - Drei weitere Schiffsfonds mit Problemen
MPC Santa P Schiffe, MPC Reefer Flotte 1, GEBAB Ocean Shipping I - Drei weitere Schiffsfonds mit Problemen
Ausschüttungen bisher jeweils deutlich mehr als 50 Prozent unter Plan (Bremen,16. Juli 2012) Auch den Investoren der drei Schiffsfonds MPC Santa P Schiffe, MPC Reefer Flotte 1 und GEBAB Ocean Shipping I drohen unliebsame finanzielle Überraschungen. Denn nach Erkenntnissen der auf Investorenschutz spezialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht liegen die Ausschüttungen dieser Schiffsbeteiligungen derzeit weit mehr als 50 Prozent unter Plan. Um Vermögenseinbußen zu vermeiden oder zu begrenzen, sollten Anleger Schadenersatzansprü…

Das könnte Sie auch interessieren:

BGH bestätigt OLG Hamm: Audi manipulierte mit „Aufheizstrategie“
BGH bestätigt OLG Hamm: Audi manipulierte mit „Aufheizstrategie“
… Audi SQ5 3,0 Liter TDI der Abgasklasse Euro 6 vorsätzlich sittenwidrig geschädigt: Dies hat der BGH per Beschluss bestätigt und sich dem Urteil des OLG Hamm (Urteil vom 23.11.2020, Az. 8 U 43/20) angeschlossen. Die im Fahrzeug installierte sogenannte „Aufheizstrategie“ reduziert den Stickoxidausstoß fast allein unter Prüfbedingungen für die Zulassung …
Bild: Sterbehilfe bei einem Kind – Wachkoma und elterliche SorgeBild: Sterbehilfe bei einem Kind – Wachkoma und elterliche Sorge
Sterbehilfe bei einem Kind – Wachkoma und elterliche Sorge
In einem Beschluss v. 24.05.2007 hat das OLG Hamm (Az. 1 UF 78/07) sich mit der Frage beschäftigen müssen, ob die elterliche Sorge in Teilen den Eltern entzogen werden kann, wenn diese beabsichtigen, lebenserhaltende medizinische Maßnahmen und die künstliche Ernährung beim Kind beenden zu wollen. Die Vorinstanz hat dies bejaht und insoweit den Eltern …
Bild: Gerichte verkennen Komplexität der NierenlebendspendeBild: Gerichte verkennen Komplexität der Nierenlebendspende
Gerichte verkennen Komplexität der Nierenlebendspende
… Transplantationsgesetz (TPG) vorgeschriebenen zweiten unabhängigen Arztes führe allein noch nicht zur Rechtswidrigkeit der Spende, da das TPG für diesen Fall keine Sanktionen vorsehe. Oberlandesgericht Hamm - Aktenzeichen 3 U 6/16 Am 07. September 2016 wies das OLG Hamm hingegen die zweitinstanzliche Klage einer Arzthelferin gegen das Universitätsklinikum Essen …
Bild: Aufklärungsfehler vor Nierenlebendspende - Mündliche Verhandlung beim BGHBild: Aufklärungsfehler vor Nierenlebendspende - Mündliche Verhandlung beim BGH
Aufklärungsfehler vor Nierenlebendspende - Mündliche Verhandlung beim BGH
… VI ZR 318/17). Diese hatten die aufklärenden Ärzte des Universitätsklinikums Essen verklagt, scheiterten jedoch sowohl vor dem Landgericht Essen, als auch vor dem Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen 3 U 6/16 und Aktenzeichen 3 U 172/16). Das OLG Hamm bestätigte formale und inhaltliche Aufklärungsversäumnisse. Im Vorfeld der Spenden fehlte bei der Risikoaufklärung …
Bild: ALAG erleidet Schlappe vor OLG HammBild: ALAG erleidet Schlappe vor OLG Hamm
ALAG erleidet Schlappe vor OLG Hamm
Das OLG Hamm hat in seiner Sitzung vom 09.02.2011 die Widerrufsbelehrung für nicht ordnungsgemäß befunden und der Berufung der ALAG gegen das von den Rechtsanwälten Wegmann, Canpalat, Brinkmann & Koch für einen Anleger erstrittene obsiegende Urteil des LG Hagen vom 07.06.2010 keine Erfolgsaussicht bescheinigt. ALAG hat nach dieser Sitzung die Berufung …
Bild: Wodka-Mischgetränk ist kein „Energy-Drink“Bild: Wodka-Mischgetränk ist kein „Energy-Drink“
Wodka-Mischgetränk ist kein „Energy-Drink“
… Vol. darf nicht unter der Bezeichnung „Energy & Vodka“ vertrieben werden. Dies verstößt nämlich nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 10.07.2012 gegen die zum Schutz von Verbrauchern erlassene EU-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (so genannte Health-Claims-VO). Nach …
OLG Hamm: Schadensersatz im Abgasskandal auch bei Fahrzeugkauf 2016
OLG Hamm: Schadensersatz im Abgasskandal auch bei Fahrzeugkauf 2016
München, 24.09.2019. Nach den Oberlandesgerichten Köln, Karlsruhe und Koblenz hat nun auch das OLG Hamm mit Urteil vom 10.09.2019 einer VW-Käuferin im Abgasskandal Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen (Az.: 13 U 149/18). Das Besondere an dem Urteil: Die Klägerin hat Anspruch auf Schadensersatz, obwohl sie ihren VW …
Bild: Sittenwidrige Schädigung im Online-HandelBild: Sittenwidrige Schädigung im Online-Handel
Sittenwidrige Schädigung im Online-Handel
Urteil des OLG Hamm vom 16.04.2024 – Az.: 4 U 151/22 „Bewerten Sie ihren Einkauf“ – so oder ähnlich werden Kunden häufig aufgefordert, ihren Online-Einkauf zu bewerten. Es gibt immer wieder Wettbewerber, die diese Möglichkeit nutzen, um ihren Konkurrenten im Internet schlecht zu machen, negative Bewertungen abzugeben und ihn dadurch zu schädigen. Das …
Bild: Internetrecht - Fehlerhaftes Impressum stellt keinen Bagatellverstoß dar, OLG Hamm, AZ 4 U 213/08Bild: Internetrecht - Fehlerhaftes Impressum stellt keinen Bagatellverstoß dar, OLG Hamm, AZ 4 U 213/08
Internetrecht - Fehlerhaftes Impressum stellt keinen Bagatellverstoß dar, OLG Hamm, AZ 4 U 213/08
Ein fehlerhaftes oder unzureichendes Impressum ist oftmals Grund für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Nach Ansicht des OLG Hamm (Urteil vom 02.04.09; AZ: 4 U 213/08) stellt auch das Fehlen der gesetzlich vorgeschriebenen Handelsregisterangabe und der entsprechenden Nummer sowie der Umsatzsteueridentifikationsnummer keinen Bagatellverstoß dar Die …
Bild: OLG Hamm: Werbung muss alle für den Verbraucher wesentlichen Informationen enthaltenBild: OLG Hamm: Werbung muss alle für den Verbraucher wesentlichen Informationen enthalten
OLG Hamm: Werbung muss alle für den Verbraucher wesentlichen Informationen enthalten
OLG Hamm: Werbung muss alle für den Verbraucher wesentlichen Informationen enthalten Dem Verbraucher dürfen für seine Kaufentscheidung wesentliche Informationen nicht vorenthalten werden. Ansonsten liegt ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor, wie ein Urteil des OLG Hamm zeigt. Damit der Verbraucher eine informierte geschäftliche Entscheidung treffen …
Sie lesen gerade: Mauscheln wird bestraft – OLG Hamm fordert Offenlegung von Vertriebsvereinbarungen