(openPR) Berlin: Nach etwas einem Jahr Vorstandstätigkeit von Rechtsanwalt Maaß hat die Prozessfinanzierungsgesellschaft Juragent AG ihre Neustrukturierungsphase abgeschlossen. Der auf Unternehmenssanierung spezialisierte Rechtsanwalt hat in den vergangenen Monaten intensive Gespräche mit Gläubigern und Anwälten geführt und konnte Einigungen und Vergleiche erzielen. So konnten ca. 1 Million Verbindlichkeiten abgebaut werden, so dass alle unstrittigen oder, sofern strittig, rechtskräftig entschiedenen Verbindlichkeiten der Juragent AG wieder ausgeglichen sind. Damit ist der Weg frei, wieder einen Vorstand mit betriebswirtschaftlicher Ausrichtung zu bestellen. Am 17. Juni 2011 hat Rechtsanwalt Maaß daher seine Vorstandstätigkeit beendet, um sich zukünftig auf seine anwaltliche Tätigkeit für die Juragent AG in der nun anstehenden entscheidenden Phase der Anlegerprozesse konzentrieren zu können.
Wichtigster Meilenstein für das Unternehmen ist bis jetzt, dass die schweizerische Prozessfinanzierungsgesellschaft „Juraswiss SA“ von Rechtsanwalt Maaß ausgehandelte Vergleiche mit Anlegern des Prozesskostenfonds IV in Höhe von mehr als 3 Millionen Euro seit Juni 2011 ausbezahlt. Durch die Vergleiche wird sowohl Anlegern als auch Juragent AG der kostenintensive und lange Weg durch die Gerichtsinstanzen erspart. Das von der Berliner Staatsanwaltschaft in der Schweiz arrestierte Geld wurde im Februar 2011 von den deutschen Gerichten endgültig wieder freigegeben. Die Übernahme der Vergleichszahlungen durch Juraswiss SA ist Folge eines Vergleiches, der noch von den bis April 2010 tätigen Vorständen der Juragent AG Kilgus und Stöppel im Frühjahr 2010 abgeschlossenen worden war. Weiterer Bestandteil dieses Vergleiches ist, dass sich die Juraswiss SA verpflichtet hat, den Geschäftsbetrieb der Juragent AG finanziell zu unterstützen. Darüber hinaus ist die Juraswiss SA im Gegenzug zum Erhalt von ca. 17 Millionen Euro von Juragent (die von der Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich arrestiert waren) verpflichtet, die Geschäftsbesorgung des Fonds IV fortzuführen und dabei auch die Garantieausschüttungen finanziell abzusichern. Im Ergebnis wird dadurch die Juragent AG von allen Verpflichtungen gegenüber dem Prozesskostenfonds IV befreit.
Mit Anlegern der Fonds II und III werden derzeit im Rahmen anhängiger Gerichtsverfahren Vergleiche verhandelt. Erste Vergleiche mit den Anlegerkanzleien Rechtsanwalt Göttlich, Berlin sowie Rechstanwälte CLLB, München, wurden am Landgericht Berlin bzw. am Kammergericht abgeschlossen und umgehend ausbezahlt.
Das weitere Konzept des bisherigen Vorstandes der Juragent AG Maaß für die Prozesskostenfonds I bis III , welches dem Aufsichtsrat zur Beschlußfassung vorliegt, sieht als Möglichkeit vor:
Den Fonds I bis III soll das Angebot unterbreitet werden, ihre Prozesse oder einen Teil ihrer Prozesse an die schweizerische Juraswiss oder auch an die Firma Jurecon AG (die ebenfalls mehr als 10 Millionen Euro von Juragent erhalten hat) zu verkaufen Das so erzielte Kapital kann dann für die Auszahlung weiterer Vergleiche mit den Anlegern der Fonds I bis III verwendet werden. Diese Option kommt in Betracht, wenn die Anleger nicht den Ausgang der weiteren von Juragent für die Prozesskostenfonds I – III finanzierten Prozesse abwarten möchten. Darüber hinaus wird die Rückzahlung von Geldern der Jurecon AG sowie die weitere finanzielle Unterstützung durch Juraswiss SA geltend gemacht.
Im Interview verdeutlicht Rechtsanwalt Maaß, dass der von ihm bereitete Weg in eine wieder positive Zukunft jetzt wohl davon abhängen wird, ob die Gesellschafter der beteiligten Unternehmen alle Zusagen einhalten und auch zukünftig ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Zu beachten wird sein, dass nunmehr der Bundesgerichtshof in den Rechtsstreiten gegen Anleger angerufen werden muss. Eine Gefahr sieht Rechtsanwalt Maaß allerdings eventuell in einer erneuten hausgemachten Blockade, bei welcher Juragent wieder zwischen die Fronten interner Streitigkeiten der Aktionäre von Juraswiss, Juragent und Jurecon, insbesondere Rechtsanwalt Gruttmann und Prinzessin von Sachsen, zu geraten droht.
Über das endgültige Konzept der Zukunft von Juragent sollte letztendlich die Hauptversammlung entscheiden. Diese kann vom Aufsichtsrat nach der von Rechtsanwalt Maaß bereits in Auftrag gegebenen Fertigstellung der Bilanz, voraussichtlich im Herbst einberufen werden.
Nun entscheiden der Aufsichtsrat der Juragent AG, Frau Prinzessin von Sachsen und Herr Rechtsanwalt Guttmann über die weitere Zukunft der Juragent AG.








