Mitglieder der G&V BKK erhalten Rückzahlungen
(openPR) Metzingen, 8. April 2011. Die Mitglieder der G&V Betriebskrankenkasse (gv-bkk.de), Metzingen, erhalten in diesen Tagen Geld von ihrer Krankenkasse zurück. Die aktuelle Beitragsrückerstattung bezieht sich auf das Kalenderjahr 2010.
Bereits vom ersten Tag der Mitgliedschaft an haben Mitglieder grundsätzlich Anspruch auf eine monatliche Ausschüttung von 6,00 Euro. Auf das Jahr gerechnet entspricht dies – je nach Mitgliedschaftsdauer -- maximal 72,00 Euro. Eine Auszahlung erfolgt jeweils im April des Folgejahres. Davon profitieren können gesetzlich Krankenversicherte, die in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten.
Erst seit März 2009 ist die G&V BKK für alle gesetzlich Krankenversicherten in Baden-Württemberg geöffnet. Zuvor versicherte sie als traditionelle Betriebskrankenkasse weniger als 900 Menschen. Mit aktuell rund 1800 Versicherten (rund 1.300 Mitgliedern) hat sich die Kundenzahl der Kasse seit der Öffnung etwa verdoppelt. Trotzdem gilt sie derzeit noch als Geheimtipp und nimmt als eine der kleinsten Krankenkassen im Wettbewerb eine Sonderstellung ein. Für das laufende Geschäftsjahr rechnet die Kasse mit einem weiteren deutlichen Wachstum. Die Kasse betreut abgesehen von einer Geschäftsstelle in Metzingen ihre Kunden durchweg via Telefon und Internet.
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72555 Metzingen
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Ansprechpartner: Ingo Kochsmeier (Verantwortlicher für die G&V BKK im Rahmen der
Verwaltungsgemeinschaft mit der mhplus Krankenkasse)
Tel: 07141 - 9790-9720
E-Mail:
www.gv-bkk.de
Über das Unternehmen
Die G&V BKK Im Profil:
Die G&V BKK (www.gv-bkk.de) wurde am 01.12.1884 als Betriebskranken¬kasse des Garnherstellers Gaenslen und Völter in Metzingen gegründet. Sitz der gesetzlichen Krankenkasse ist in Metzingen. Die G&V BKK ist durch eine Verwaltungsgemeinschaft mit der mhplus Krankenkasse, Ludwigsburg, verbunden. Gesetzlich Versicherte, die in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten, können sich bei der G&V BKK krankenversichern. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 15,5 Prozent. Dies entspricht dem geltenden Einheitsbeitragssatz aller gesetzlichen Krankenkassen. Seit 01.10.2009 erstattet die BKK ihren Mitgliedern monatlich 6,00 Euro.
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