openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Vorsicht vor Nettopolicen im Versicherungsvertrieb

Bild: Vorsicht vor Nettopolicen im Versicherungsvertrieb
Rechtsanwalt Dr. Florian Schlenker
Rechtsanwalt Dr. Florian Schlenker

(openPR) Im Versicherungsvertrieb ist es üblich, dass der Versicherungsnehmer bei Abschluss eines Versicherungsvertrages dem Versicherungsvermittler, insbesondere dem Versicherungsmakler, kein Honorar bezahlt. Der Versicherungsvermittler erhält stattdessen eine Provision von der Versicherung.



Auf diese Weise weiß der Kunde allerdings in der Regel nicht, wie hoch die tatsächlichen Vertriebskosten für den von ihm abgeschlossenen Versicherungsvertrag tatsächlich sind. Er muss sie zwar nicht direkt bezahlen, hat diese Kosten jedoch im wirtschaftlichen Endergebnis dennoch zu tragen. So werden beispielsweise in den ersten Jahren nach Vertragsschluss die monatlichen Prämien, die der Kunde in einen Lebensversicherungsvertrag einzahlt, nur zu einem Teil zur Kapitalbildung angelegt. Der Rest wird für die Deckung der Vertragsabschlusskosten verwendet.

Ein anderer Weg ist die so genannte Nettopolice. Hier erhält der Versicherungsmakler keine Provision durch den Versicherer. Vielmehr schließt der Versicherungsmakler mit dem Kunden eine Honorarvereinbarung ab, wonach der Kunde den Makler für seine Beratungstätigkeit direkt bezahlt. Im Idealfall kann der Kunde auf diese Weise sicher sein, dass er für sein Geld eine von den Provisionsinteressen des Maklers unabhängige, also möglichst objektive Beratungsdienstleistung erhält.

In der Praxis ist jedoch Vorsicht geboten. Gelegentlich werden Honorarvereinbarungen abgeschlossen, bei denen der Makler im Ergebnis eine wesentlich höhere Vergütung von Kunden kassiert, als er an Provision vom Versicherer je erhalten hätte. Darüber hinaus gibt es Verkaufsmodelle, bei denen eine Honorarvereinbarung gezielt für die Vermittlung eines einzigen bestimmten Lebensversicherungsprodukts einer einzigen Versicherungsgesellschaft geschlossen werden. Mit diesem Modell vermittelte z.B. die Vertriebsgesellschaft Afina exklusiv ein Lebensversicherungsprodukt der Atlanticlux Lebensversicherungsgesellschaft.

Auf diese Weise entfällt für den Kunden der Vorteil der erhofften unabhängigen Beratung gegen Honorar vollständig. Er hat es dann nicht mit einem unabhängigen Vermittler zu tun, der für sein Beraterhonorar mehrere Lebensversicherungsgesellschaften miteinander vergleicht. Vielmehr zahlt er ein Beratungshonorar, das durchaus mehrere tausend Euro betragen kann, ohne dass ihm tatsächlich ein Vergleich geboten wird. Als weiteren Nachteil kauft der Kunde damit das so genannte Stornorisiko ein: Stellt er später fest, dass er sich für das falsche Produkt entschieden hat, kann er zwar den Lebensversicherungsvertrag kündigen; trotzdem schuldet er dann dem Vermittler dessen volles Honorar.

Der Bundesgerichtshof hat zwar das Verkaufsmodell der Nettopolice grundsätzlich für wirksam erklärt. Dennoch gibt es im Einzelfall verschiedene Möglichkeiten, sich gegen die überhöhten Honorarforderungen zur Wehr zu setzen. "Nicht selten besteht in solchen Fällen wegen der Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten ein Schadensersatzanspruch des Kunden gegen den Vermittler", so Rechtsanwalt Dr. Florian Schlenker aus der Kanzlei Prettl, Ebner-Köppl & Kollegen, der sich im Versicherungsrecht schwerpunktmäßig für die Rechte von Versicherungsnehmern einsetzt.

In vielen Fällen muss der Kunde also die oft überhöhte Honorarforderung beim Nettopolicenmodell nicht bezahlen. Hier hilft die rechtzeitige Beratung und Vertretung durch einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 526472
 3168

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Vorsicht vor Nettopolicen im Versicherungsvertrieb“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Rechtsanwälte Prettl, Ebner-Köppl & Kollegen

Bild: Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung und Beratung durch den RechtsanwaltBild: Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung und Beratung durch den Rechtsanwalt
Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung und Beratung durch den Rechtsanwalt
Im Fall des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 11.5.2011, Az. IV ZR 148/09 war die Klägerin wegen einer Brustkrebserkrankung in ihrem Beruf als Erzieherin zu 100 % berufsunfähig geworden. Im Zuge der Antragstellung auf BU-Leistung holte die beklagte Versicherung im Rahmen der Leistungsprüfung Auskünfte ein, aus denen sich ergab, dass die Klägerin über einen längeren Zeitraum wegen Asthma bronchiale behandelt worden war. Die Klägerin war der Meinung, sie hätte ihre Asthmaerkrankung bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen nicht ausdrücklich…
Bild: Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht - wie der Rechtsanwalt helfen kannBild: Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht - wie der Rechtsanwalt helfen kann
Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht - wie der Rechtsanwalt helfen kann
Wenn bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zur Lebensversicherung (BUZ) die Versicherungsleistung abgelehnt wird, geschieht dies häufig unberechtigt. Oft erfolgt die Ablehnung der Rentenzahlung mit der Begründung, dass der Nachweis der Berufsunfähigkeit nicht erbracht sei. Allerdings dürfen die Anforderungen an den Nachweis der Berufsunfähigkeit nicht zu hoch angesetzt werden – nicht selten werden die ärztlichen Gesundheitsprognosen von den Versicherungsunternehmen zu Unrecht nicht an…

Das könnte Sie auch interessieren:

AFA AG: Trotz Rentenerhöhung droht Deutschland weiterhin Altersarmut
AFA AG: Trotz Rentenerhöhung droht Deutschland weiterhin Altersarmut
… sinken“, erklärt Stefan Granel, Vorstand der AFA AG in Berlin. „Ich kann nur jedem raten, bereits in jungen Jahren privat vorzusorgen. Besonders empfehlenswert sind unsere Nettopolicen zur Altersvorsorge", meint der AFA-Vorstand. Die AFA AG setzt seit vielen Jahren auf die Vorteile von Nettopolicen. Der Grund: Bei herkömmlichen Policen sind dem Kunden …
Bild: Wohin des (Vertriebs-) Weges? Vertriebe zwischen rechtlichen Anforderungen und ProzessoptimierungBild: Wohin des (Vertriebs-) Weges? Vertriebe zwischen rechtlichen Anforderungen und Prozessoptimierung
Wohin des (Vertriebs-) Weges? Vertriebe zwischen rechtlichen Anforderungen und Prozessoptimierung
Versicherungsforen Leipzig laden zum 8. Arbeitstreffen der User Group „Aktuelle Fragen im Versicherungsvertrieb“ am 23./24. April 2009 nach Leipzig ein. Das nächste Arbeitstreffen der User Group „Aktuelle Fragen im Versicherungsvertrieb“ findet am 23./24. April 2009 nach Leipzig statt. Im thematischen Mittelpunkt stehen die vertrieblichen Prozesse in …
Bild: AFA AG: Rentenerhöhung ist Augenwischerei – Altersarmut droht weiterhinBild: AFA AG: Rentenerhöhung ist Augenwischerei – Altersarmut droht weiterhin
AFA AG: Rentenerhöhung ist Augenwischerei – Altersarmut droht weiterhin
… betroffen sein“, erklärt Stefan Granel, Vorstand der AFA AG in Berlin. „Ich kann jedem nur raten, bereits in jungen Jahren privat vorzusorgen. Besonders empfehlenswert sind unsere Nettopolicen zur Altersvorsorge", ergänzt der Vorstand der AFA AG. Die AFA AG setzt seit Jahren auf die Vorteile von Nettopolicen. Der Grund: Bei herkömmlichen Policen sind …
Bund der Verbraucher empfiehlt Produkt der Grossardt AG
Bund der Verbraucher empfiehlt Produkt der Grossardt AG
Neuentwurf des Versicherungsrechts bringt Unruhe in den Versicherungsvertrieb Auf Druck des Bundesverfassungsgerichts soll sich künftig die Provisionierung von Versicherungsabschlüssen ändern. Ein Entwurf des neuen Versicherungsvertragsgesetzes VVG sieht vor, dass die Auszahlung von Vermittlerprovisionen nicht mehr per Einmalzahlung, sondern auf fünf …
Bild: AFA AG vermittelt neue Nettopolicen zur Altersvorsorge
AFA AG vermittelt neue Nettopolicen zur Altersvorsorge
… Die neue Nettopolice bietet den Kunden maximale Transparenz, attraktive Ablaufleistungen und ermöglicht kostenfreie Zuzahlungen und Dynamiken. „Bei den neuen Nettopolicen werden die Abschlusskosten in einer separaten Vergütungsvereinbarung transparent ausgewiesen. Das macht die Versicherungspolice zum transparentesten Tarif der Versicherungsbranche, …
Bild: Versicherungsmanager Jan Roß gründet Beratungs- und Beteiligungsunternehmen im VersicherungsbereichBild: Versicherungsmanager Jan Roß gründet Beratungs- und Beteiligungsunternehmen im Versicherungsbereich
Versicherungsmanager Jan Roß gründet Beratungs- und Beteiligungsunternehmen im Versicherungsbereich
… operativen Tätigkeit. Das Unternehmen fungiert als eine Managementgesellschaft für Beratung und Beteiligung an Geschäftsmodellen im Bereich Versicherungsvertrieb."Der unabhängige Versicherungsvertriebsmarkt durchläuft gegenwärtig einen bedeutenden Wandel, geprägt von demografischen Veränderungen, technologischem Fortschritt, wachsendem Kostendruck und …
viadee-Vortrag „Businessanwendungen für Smartphones und Tablet-Computer“
viadee-Vortrag „Businessanwendungen für Smartphones und Tablet-Computer“
… April treffen sich im Kölner Renaissance Hotel Experten und Professionals der Versicherungswirtschaft zum Austausch über aktuelle Tendenzen und Herausforderungen im Versicherungsvertrieb. viadee informiert die Besucher des Kongresses „VersicherungsVertrieb“ rund um die für die Branche relevanten Entwicklungen in der mobilen Informationstechnologie. Experte …
AFA AG: Altersarmut steigt rasant – Jetzt intelligent mit Nettopolicen vorsorgen
AFA AG: Altersarmut steigt rasant – Jetzt intelligent mit Nettopolicen vorsorgen
AFA AG: Altersarmut steigt rasant – Jetzt intelligent mit Nettopolicen vorsorgen Die AFA AG thematisiert seit Jahren die Altersarmut in Deutschland und rät zur privaten Vorsorge bereits in jungen Jahren. Spätestens seit dieser Woche sollten auch alle diejenigen aufhorchen, die Altersarmut bisher als Thema der Zukunft zur Seite geschoben haben. Der Paritätische …
Bild: Erster Onlinevergleich aller führenden ETF Nettopolicen als private Rentenversicherung.Bild: Erster Onlinevergleich aller führenden ETF Nettopolicen als private Rentenversicherung.
Erster Onlinevergleich aller führenden ETF Nettopolicen als private Rentenversicherung.
… Bielefeld hat eine Website veröffentlicht, auf der erstmals alle führenden privaten Rentenversicherungen auf Fondsbasis verglichen werden. http://rürup-renten-vergleich.de/vergleich-etf-nettopolicen-private-rentenversicherung Das Besondere an dem Vergleich ist, dass dieser auch sämtliche Nettopolicen ohne Abschlussprovisionen beinhaltet, was Verbrauchern …
Bild: ATLANTICLUX Versicherungen - Informationen zu Nettopolicen, Vermittlungsgebühren und VergütungsvereinbarungenBild: ATLANTICLUX Versicherungen - Informationen zu Nettopolicen, Vermittlungsgebühren und Vergütungsvereinbarungen
ATLANTICLUX Versicherungen - Informationen zu Nettopolicen, Vermittlungsgebühren und Vergütungsvereinbarungen
Die luxemburgische ATLANTICLUX Lebensversicherung S. A. hat Lebensversicherungen in Form sogenannter Nettopolicen angeboten. Das heißt die Versicherungsprämien enthielten keine Anteile für eine Vermittlungsprovision. Diese Idee entspricht modernen Vorgaben der Transparenz von Kosten, so wie sie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Stichwort: …
Sie lesen gerade: Vorsicht vor Nettopolicen im Versicherungsvertrieb