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BeB spricht sich für klares PID-Verbot aus

18.02.201114:51 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: BeB spricht sich für klares PID-Verbot aus

(openPR) Zulassung der Präimplantationsdiagnostik gefährdet Würde des Menschen und Solidarität mit Menschen mit Behinderung

Berlin, 18.2.2011 – Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) begrüßt die ausgewogene Stellungnahme des Rates der EKD vom 15.2.2011, worin tiefes Verständnis sowohl für die Befürworter als auch für die Kritiker der umstrittenen Methode der Präimplantationsdiagnostik (PID) geäußert wird. Wir teilen die im christlichen Menschenbild begründete Ansicht, dass „ein Leben mit Behinderung ... in die ganze Bandbreite der Ebenbildlichkeit Gottes eingeschlossen“ ist. Als evangelischer Bundesverband von Einrichtungen der Behindertenhilfe und für Menschen mit Behinderung und chronischen (auch genetisch bedingten) Erkrankungen sowie deren Angehörigen halten wir daher an unserer Überzeugung fest, dass nur ein gesetzliches Verbot der PID der zunehmenden Gefährdung der Würde des Menschen entgegenwirken kann.



Wie der Rat der EKD sehen auch wir die Not, die Paare ertragen müssen, die sich trotz Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit ein gesundes Kind wünschen und deshalb die PID in Deutschland in Anspruch nehmen möchten. Doch weisen wir darauf hin, dass eine Zulassung des Verfahrens in engen oder in sehr engen Grenzen, sei es zur Vermeidung eines „schwerwiegenden genetischen Schadens“ oder zur Identifizierung nicht lebensfähiger Embryonen, eine gefährliche gesellschaftliche Entwicklung in Gang setzen würde.

Auch die Erfahrungen in anderen Ländern, die die PID unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen haben, zeigen, dass eine Eingrenzung des Verfahrens auf wenige monogen oder chromosomal vererbbare Krankheiten unrealistisch ist; denn es werden immer mehr „Normabweichungen“ entdeckt und für „schwerwiegend“ erklärt, die Ursache sowohl von behandelbaren als auch nicht behandelbaren Krankheiten, Fehlbildungen und Behinderungen sind. Folglich müsste der Indikationenkatalog für eine legale Anwendung in bestimmten Zeitabständen wieder neu definiert und erweitert werden (analog der Veränderung der Stichtagsregelung beim Stammzellgesetz).

Genetische Untersuchungen sind immer Wertentscheidungen und führen in unlösbare Konfliktsituationen. Es kann nicht legitime Aufgabe der Medizin sein, die Existenz von Menschen mit Behinderung zu verhindern. Paaren mit einem unerfüllbaren Kinderwunsch in ihrem Leid beizustehen, ist eine der Aufgaben christlicher Seelsorge. Als Bundesverband evangelische Behindertenhilfe sehen wir aber einem gesellschaftlichen Verlust der Solidarität mit Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen mit großer Sorge entgegen.

Im Deutschen Bundestag liegen derzeit drei jeweils fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe vor. Die Position des BeB deckt sich weitgehend mit dem „Gesetzentwurf zum Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID)“, der u.a. von Katrin Göring-Eckardt eingebracht wurde.
Eine Langfassung dieser Stellungnahme ist auf der BeB-Webseite unter www.beb-ev.de zu finden.

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