(openPR) München/Zorneding, 4. Februar 2011 - Die Zeitschrift Finanztest bringt es auf den Punkt: "Alle Selbstständigen sollten sich für den Fall langer Krankheit gegen Einkommenseinbußen absichern. Ohne diesen Schutz kann Krankheit zum Verlust der beruflichen Existenz oder der Wohnung führen." (Finanztest 03/2009). Diese Erkenntnis setzte sich auch bei der Bundesregierung durch, die bereits am 1. August 2009 ihre ursprüngliche Aufhebung des Krankengelds rückgängig machte. Aber was ist abgesichert?
Versicherungsspezialistin Barbara Taubmann berichtet in ihrem Vortrag "Verdienstausfall durch längere Krankheit - wie bin ich als Selbstständiger abgesichert?" über die Konsequenzen. Der Impulsvortrag findet anlässlich des monatlichen Netzwerktreffens von NURMO - Netzwerk Unternehmerinnen Region München am 7. Februar 2011, um 19.30 Uhr, Georg-Wimmer-Ring 12, 85604 Zorneding, statt. "Ärzte, Apotheker oder Unternehmensberater vergessen oft, dass das Krankentagegeld im Fall der Fälle leider nicht die hohen Fixkosten, z.B. für Personal- und Raumkosten, ausgleichen kann", betont Taubmann.
Dies bestätigt ihre Kundin, Rechtsanwältin Christiane Warnke, die aus folgenden Gründen eine Praxisausfallversicherung abschloss: "Als selbstständige Unternehmerin übersieht man leider zu oft die eigene Absicherung im Krankheitsfall. Was passiert, wenn der Motor des Unternehmers nicht mehr läuft? Eine entsprechende Absicherung für diesen Fall kann ich jedem Selbstständigen nur anraten, zumal die Kosten dafür absolut überschaubar sind."
Anmeldungen für das Netzwerktreffen am 7. Februar 2011 sind möglich unter www.nurmo.de.