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Landtagswahl 2011: Entscheidung über die Wahlzulassung am 1. Februar

27.01.201108:55 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Die Piraten Martin Bartsch und Uwe Lancier haben Wahlvorschläge und notwendige Unterstützungsunterschriften eingereicht.

Der Kreiswahlleiter und OB Heinz Fenrich hat alle Parteien und Einzelbewerber die einen Wahlvorschlag für die Wahlkreise 27 Karlsruhe I (Ost) und 28 Karlsruhe II (West) eingereicht haben zur Sitzung des Kreiswahlausschusses am 1. Februar 2011 um 11 Uhr in den großen Saal des Rathauses am Marktplatz eingeladen.

Darunter sind auch die Vertrauenspersonen der Piratenpartei Deutschland (PIRATEN). Schon im April 2010 haben die Piraten in Karlsruhe Ihre Kandidaten für die Landtagswahl gewählt. Seither waren Martin Bartsch im Karlsruher Osten sowie Uwe Lancier im Westen der Stadt unterwegs, um die für die Wahlzulassung jeweils notwendigen 150 Unterstützungsunterschriften zu sammeln.

Noch bis zum 27. Januar können die Wahlunterlagen eingereicht werden, aber die PIRATEN haben alle notwendigen Unterschriften bereits bestätigen lassen und mit einem komfortablen Sicherheitspuffer eingereicht - immerhin können diese wegen Doppelabgabe noch in letzter Minute ungültig werden.

Das Wahlsystem in Baden-Württemberg stellt für nicht in seinem Landtag vertretene Parteien eine recht hohe Hürde dar. Doch die PIRATEN haben inzwischen landesweit über 12.300 Unterstützungsunterschriften gesammelt und bestätigen lassen. Von den nicht im Bundestag vertretenen Parteien ist die Piratenpartei nach Mitgliedern die größte: nach eigenen Angaben sind in allen 70 Wahlkreisen von Baden-Württemberg bereits die notwendigen Unterlagen vollständig eingereicht. Ein klarer Vorteil gegenüber den weiteren nicht im Landtag vertretenen Parteien, denn nur, wenn eine Partei in jedem Wahlkreis mit eigenen Kandidaten antritt, ist sie auch überall wählbar.

Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet der Kreiswahlausschuss am 1. Februar 2011. Gegen Entscheidungen des Kreiswahlausschusses ist die Beschwerde möglich. Die Beschwerde muss bis zum 4. Februar 2011, 18 Uhr, beim Kreiswahlleiter eingelegt werden. Über die Beschwerde entscheidet der Landeswahlausschuss; dessen Entscheidung ist endgültig. (Informationsschreiben der Landeswahlleiterin)

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