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Polnische Pflegekräfte: Beschäftigung durch Privatpersonen bindet an enorme gesetzliche Pflichten

13.01.201109:10 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Das Pflege-Institut.de informiert über die Öffnung des Arbeitsmarktes für neue EU-Länder im Mai 2011 sowie die damit verbundenen gesetzlichen Verpflichtungen für Privatpersonen als Arbeitgeber für Pflegekräfte aus Polen. Problemlos erfolgt die Einstellung polnischer Pflegekräfte über die professionelle Vermittlung durch Pflege-Institut.de.




Mit der Öffnung des europäischen Arbeitsmarktes nach Osteuropa im Mai 2011 können Pflegekräfte und Haushaltshilfen aus Polen und anderen osteuropäischen Ländern im Rahmen der europäischen Gesetzgebung auch von Privatpersonen eingestellt werden. Dabei sind allerdings diverse Risiken und umfassende Verpflichtungen zu beachten, wie das Pflege-Institut.de informiert.

Demnach sind Privatpersonen mit der Einstellung einer polnischen Pflegekraft oder einer Haushaltshilfe aus Polen zu allen Leistungen verpflichtet, die jedem Arbeitgeber in Deutschland obliegen. Dazu zählen auch alle finanz- und versicherungstechnischen Auflagen wie Unfallversicherung, Beiträge zur Berufsgenossenschaft oder Lohnfortzahlung bei Krankheit.

Noch deutlicher sind allerdings die Risiken, die die direkte Beschäftigung von Pflegekräften aus Polen durch deutsche Privatpersonen mit sich bringen können. Dorota Weindl, Geschäftsführerin des Pflege-Institut.de (http://www.pflege-institut.de), das sich auf die professionelle Vermittlung polnischer Pflegekräfte und Haushaltshilfen spezialisiert hat, warnt aus Erfahrung: "Als Privatperson haben viele Menschen nicht die Möglichkeit, den nötigen Einblick in diesen komplexen Markt in Kürze zu erhalten. Sich ab Mai 2011 also direkt und ohne Unterstützung oder Vermittlung polnische Pflegekräfte für die Pflege eigener Angehöriger ins Haus zu holen, bedeutet immer auch ein Risiko. Wer weiß schon, wie gut das Personal wirklich ausgebildet ist oder wie vertrauenswürdig die jeweiligen Pflegekräfte sind."

Auch weist Dorota Weindl auf die immensen behördlichen Pflichten hin: "Als Arbeitgeber sind sie an alle gesetzlichen Pflichten gebunden. Das heißt zum Beispiel, dass Lohnfortzahlung ebenso zum Arbeitsvertrag gehört wie die Anmeldung zu diversen Versicherungen und zur Berufsgenossenschaft sowie die Übernahme aller damit verbundenen Kosten. Als langjähriger Vermittler von Pflegekräften aus Polen empfehlen wir allen Interessierten, sich an einen seriösen Vermittler zu wenden. Dieser kennt zum einen sein Personal sowie dessen Ausbildung genauestens und er ist mit der Abwicklung aller Formalitäten bestens vertraut. Das Risiko wird somit also auf ein Minimum reduziert und, das ist das Wichtigste, der pflegebedürftige Angehörige erhält eine persönliche und professionelle Pflege."

Als renommierter Vermittler von Pflegekräften aus Polen ist das Pflege-Institut.de langjähriger Partner vieler Privathaushalte und sorgt mit professionellen und regelmäßig geprüften Pflegekräften für den gewünschten menschenwürdigen Pflegeprozess von Angehörigen.

Weitere Informationen zu günstigen Pflegekräften und Haushaltshilfen aus Polen sowie der 24-Stunden-Betreuung von Angehörigen sind auf der Website des Pflege-Institut.de erhältlich.
http://www.pflege-institut.de/

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