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Markeneintragung QualitätsZertifikat Planer am Bau

(openPR) Patentamt trägt QualitätsZertifikat für Architekten und Ingenieure als Marke ein - QZ Planer am Bau durch Markenschutz in Bedeutung bestätigt

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat am 12. Oktober 2010 die Bedeutung des TÜV-geprüften QualitätsZertifikats Planer am Bau bestätigt und einer Eintragung der Wortmarke "QZ Planer am Bau" zugestimmt. Die Einordnung erfolgte in die Dienstleistungsklassen 37 (Bauwesen, Bauleitung, Bauüberwachung), 42 (Bauberatung [Architekturberatung], Bauberatung [Ingenieurdienstleistung], Bauplanung, technische Projektplanungen, Dienstleistungen eines Innenarchitekten) und 44 (Landschaftsgestaltung, Dienstleistungen eines
Landschaftsarchitekten).

Das QualitätsZertifikat ist eine Alternative für Architektur- und Ingenieurbüros zur ISO 9000 ff. Das Konzept des QualitätsVerbundes Planer am Bau ermöglicht eine kostengünstige Beratung und Implementierung eines QM-Systems im Planungsbüro mit anschließender Zertifizierung durch den TÜV Rheinland. Die so zertifizierten Büros erhalten nicht nur eine kostengünstige Organisationsberatung, sondern zusätzlich ein Netzwerk kompetenter Kollegen aus den unterschiedlichen Fachdisziplinen der Bauplanung - von Architekten über Vermessungsingenieure, Baugrundgutachter, Tragwerksplaner, Bauphysiker, Haustechniker, Innenarchitekten... steht das QualitätsZertifikat allen Planern am Bau offen.

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