openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Kein Verwertungsverbot von Logistep-Daten – Schlupfloch für Filesharer geschlossen

19.11.201012:02 UhrIT, New Media & Software
Bild: Kein Verwertungsverbot von Logistep-Daten – Schlupfloch für Filesharer geschlossen
www.logistep.com
www.logistep.com

(openPR) OLG Hamburg: Ermittlungen von Logistep sind in Deutschland datenschutzkonform

Steinhausen/Hamburg, 17. November 2010. Die Ermittlung von IP-Adressen durch die Schweizer Logistep AG ist datenschutzrechtlich einwandfrei. Zu diesem Ergebnis kommt das Hanseatische Oberlandesgericht (Az 5 W 126/10) in einem jetzt veröffentlichten Beschluss. Der in dem Verfahren auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz in Anspruch genommene Beklagte hatte ins Feld geführt, dass die noch von der Logistep AG aus der Schweiz vorgenommene Ermittlung seiner IP-Adresse nach Schweizer Bundesrecht datenschutzwidrig gewesen sei. Infolgedessen bestehe auch in Deutschland ein Beweisverwertungsverbot, das ihn schütze. Dies erwies sich als Trugschluss. Noch im September 2010 war zwar das oberste Schweizer Bundesgericht in einer zwischen den Richtern höchst strittigen Entscheidung der Auffassung des eidgenössischen Datenschutzbeauftragen gefolgt und hatte Logistep angewiesen, die Ermittlung von IP-Adressen einzustellen. Für das Hanseatische Oberlandesgericht ist dies indes völlig bedeutungslos. Im Gegenteil stellen die Richter ausdrücklich fest, dass die Arbeit der Logistep AG nach deutschem Datenschutzrecht zulässig ist und verweisen in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Bundesgerichtshof (I ZR 121/08 – Sommer unseres Lebens), die ebenfalls die Logistep-Datenermittlung als Grundlage hatte. Der Hamburger Rechtsanwalt Nikolai Klute (.rka Rechtsanwälte), der das Verfahren auf Seiten der Rechteinhaberin als Klägerin führt, erläutert: „Für das Hamburger Oberlandesgericht bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass ein Beweisverwertungsverbot vorliegen könnte, nur weil zwischenzeitlich ein Schweizerisches Bundesgericht die Tätigkeit nach dortigem Recht als datenschutzwidrig beurteilt hat. Für die rechtliche Bewertung, ob ein Beweisverwertungsverbot hinsichtlich der ermittelten IP-Adressen vorliegt, gilt allein inländisches Recht. Der Entscheid der Schweizer Richter spielt dabei überhaupt keine Rolle – einmal abgesehen davon, dass er auch falsch ist.“



Nach Auffassung der Richter des Hanseatischen Oberlandesgerichts ist nicht ersichtlich, dass das Ermitteln von IP-Adressen nach deutschem Datenschutzrecht rechtswidrig sein könnte, „da bei den ermittelten IP-Adressen ein Personenbezug mit normalen Mitteln ohne weitere Zusatzinformationen nicht hergestellt werden kann. Der Personenbezug wird erst durch die seitens der Staatsanwaltschaft nach §§ 161 Abs. 1 S. 1 und 163 StPO angeforderte oder gem. § 101 Abs. 9 UrhG gerichtlich angeordnete Auskunft des Providers ermöglicht. Das Erteilen derartiger Auskünfte hat der BGH in der vorerwähnten Entscheidung „Sommer unseres Lebens“ (dort: Tz 29) ausdrücklich als rechtmäßig angesehen.“

Damit ist ein gerade aufgetanes Schlupfloch für Filesharer schnell wieder geschlossen worden. Rechtsanwalt Nikolai Klute: „Nachdem der Bundesgerichtshof die Arbeit der Schweizer Logistep AG im Mai dieses Jahres als einwandfrei gewürdigt und für datenschutzrechtlich zulässig erachtet hat, ist mit dem Urteil der Hamburger Richter klargestellt, dass sich daran auch nach der Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts nichts geändert hat.“

Heute erfolgt die Datenermittlung durch eine in Deutschland ansässige Gesellschaft.

Richard Schneider, Verwaltungsrat der Logistep AG: „Wir freuen uns, dass unsere Arbeit nicht nur in technischer Hinsicht, sondern auch nach datenschutzrechtlicher Prüfung durch das Hanseatische Oberlandesgericht ein weiteres Mal für gut befunden wurde.“

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 487504
 1826

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Kein Verwertungsverbot von Logistep-Daten – Schlupfloch für Filesharer geschlossen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Logistep AG

Bild: „LS Quick Freeze“ schließt Rechtslücke im Kampf gegen ProduktpiraterieBild: „LS Quick Freeze“ schließt Rechtslücke im Kampf gegen Produktpiraterie
„LS Quick Freeze“ schließt Rechtslücke im Kampf gegen Produktpiraterie
Karlsruhe, 24. September 2010. In Deutschland lassen Rechteinhaber Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz durch die Gesellschaft Logistep Deutschland recherchieren. Mithilfe einer von Logistep entwickelten, durch ein BGH-Urteil als rechtssicher eingestuften Technologie weist das badische IT-Unternehmen die illegale Weitergabe von Inhalten in Filesharing-Netzwerken nach. (1) Hat das Logistep-Rechenzentrum in Karlsruhe die Beweise für eine solche Straftat gesichert, dann sind zur juristischen Aufarbeitung der nachgewiesenen Urheberrechtsverletz…
Bild: Schweizer Bundesgericht verhindert Durchsetzung der Urheberrechte in der SchweizBild: Schweizer Bundesgericht verhindert Durchsetzung der Urheberrechte in der Schweiz
Schweizer Bundesgericht verhindert Durchsetzung der Urheberrechte in der Schweiz
Steinhausen, 8. September 2010. Die Logistep AG hat heute einen weltweit mit Spannung beobachteten Prozess vor dem höchsten Gericht der Schweiz verloren. Die schweizerische Firma entwickelt Technologien zur Aufdeckung von Produktpiraterie und wendet sie im Auftrag der jeweiligen Rechteinhaber an. Der oberste Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür (EDÖB, 1) hatte nach einer Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht der Schweiz (2) heute zum zweiten Mal versucht, der Arbeit der Logistep AG in der Schweiz dur…

Das könnte Sie auch interessieren:

LG Frankfurt a.M.: Ausschalten des PC hilft nicht bei Abmahnung wegen Filesharings
LG Frankfurt a.M.: Ausschalten des PC hilft nicht bei Abmahnung wegen Filesharings
Wieder einmal eine Abmahnung wegen unerlaubten Vertreibens eines Tonträgers über Peer-to Peer Netwerke. Der Abgemahnte behauptete, er habe den Tonträger nicht herunter geladen, da er sich zur „Tatzeit“ im Urlaub befunden und daher seinen PC nicht benutzt hätte. Dieser sei vielmehr ausgeschaltet gewesen. Konnte diese Argumentation das Gericht überzeugen? Worum ging es im Einzelnen? Der Rechteinhaber des Tonträgers „Sommer unseres Lebens" (mit einer Aufnahme des Künstlers Sebastian Hämer) legte der Person "A" im Rahmen einer einstweiligen V…
Bild: Rückschlag für Abgemahnte in Filesharing-Sachen: Verwendung ermittelter IP-Adressen in Deutschland zulässigBild: Rückschlag für Abgemahnte in Filesharing-Sachen: Verwendung ermittelter IP-Adressen in Deutschland zulässig
Rückschlag für Abgemahnte in Filesharing-Sachen: Verwendung ermittelter IP-Adressen in Deutschland zulässig
… sind. Konkret ging es in der Entscheidung um die Frage, ob die mit einer Spezialsoftware durch das Unternehmen Logistep AG ermittelten IP-Adressen einem sog. Beweisverwertungsverbot unterliegen, da es sich bei den IP-Adressen, die in Form von Zahlencodes jedem einzelnen Computer eine eigene "Adresse" zuordnen, möglicherweise um personenbezogene Daten im …
Bild: Schweizer Firma Logistep AG geadeltBild: Schweizer Firma Logistep AG geadelt
Schweizer Firma Logistep AG geadelt
Datenermittlungen von Logistep überführen Anschlussinhaber im Filesharing¬Fall vor dem Bundesgerichtshof Steinhausen/ Karlsruhe, 30. Juni 2010. Anschlussinhaber können auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN¬Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem gerade veröffentlichten Urteil entschieden (Urteil vom 12. Mai 2010 – I ZR 121/08 – Sommer unseres Lebens) und den dortigen Beklagten u.a. zur Unterlassung …
Erhöhte Abmahngefahr durch die Nutzung sog. Internet-Tauschbörsen
Erhöhte Abmahngefahr durch die Nutzung sog. Internet-Tauschbörsen
… Download durch diese an (Filesharing). Mittlerweile hat sich eine ganze Branche darauf spezialisiert, im Auftrag der jeweiligen Rechteinhaber die IP-Adressen verdächtiger Filesharer zu protokollieren. Anschließend werden sodann die ermittelten IP-Adressen samt Angebots-Zeitpunkten durch die Rechteinhaber (bzw. deren Kanzleien) im Rahmen einer Strafanzeige …
Bild: Tattagprinzip des Fahreignungs-Bewertungssystems wird durch Verwertungsverbot überlagert und begrenztBild: Tattagprinzip des Fahreignungs-Bewertungssystems wird durch Verwertungsverbot überlagert und begrenzt
Tattagprinzip des Fahreignungs-Bewertungssystems wird durch Verwertungsverbot überlagert und begrenzt
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 18.06.2020 zum Aktenzeichen 3 C 14.19 entschieden, dass das Verwertungsverbot des § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG das für die Berechnung des Punktestandes maßgebliche Tattagprinzip des Fahreignungs-Bewertungssystems (§ 4 Abs. 5 Satz 5 bis 7 StVG) überlagert und begrenzt. Aus der Pressemitteilung des BVerwG Nr. 35/2020 vom …
Bild: Filesharer weiter im VisierBild: Filesharer weiter im Visier
Filesharer weiter im Visier
Vorratsdaten-Löschung wirkt sich nicht auf Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen aus Steinhausen, März 2010: Als das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe am 2. März die bisherige Umsetzung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärte, wertete die Mehrheit der 35.000 Kläger das Urteil als Erfolg. Diejenigen, die sich online auf Tauschbörsen gern kostenlos mit Musik, Filmen und Software eindecken und geschützte Werke uploaden, müssen jedoch weiterhin mit zivil- und strafrechtlichen Folgen rechnen. Waru…
Bild: „LS Quick Freeze“ schließt Rechtslücke im Kampf gegen ProduktpiraterieBild: „LS Quick Freeze“ schließt Rechtslücke im Kampf gegen Produktpiraterie
„LS Quick Freeze“ schließt Rechtslücke im Kampf gegen Produktpiraterie
Karlsruhe, 24. September 2010. In Deutschland lassen Rechteinhaber Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz durch die Gesellschaft Logistep Deutschland recherchieren. Mithilfe einer von Logistep entwickelten, durch ein BGH-Urteil als rechtssicher eingestuften Technologie weist das badische IT-Unternehmen die illegale Weitergabe von Inhalten in Filesharing-Netzwerken nach. (1) Hat das Logistep-Rechenzentrum in Karlsruhe die Beweise für eine solche Straftat gesichert, dann sind zur juristischen Aufarbeitung der nachgewiesenen Urheberrechtsverletz…
Neuigkeiten in Sachen Filesharing/Abmahnungen – Update
Neuigkeiten in Sachen Filesharing/Abmahnungen – Update
… zu einem schwerwiegenden Verstoß gegen Art. 10 GG führt. (BVerfG – Beschluss vom 11.03.08, Az. 1 BvR 256/08) Für solcherlei ermittelte Daten besteht ein gerichtliches Verwertungsverbot, sie sind also als Beweismittel nicht zugänglich. Somit kommt der Abmahnanwalt nicht an die benötigten Daten, um die Adresse eines Tauschbörsennutzers zu eruieren. Es …
Bild: Neukunden vertrauen auf Borgmeier Public RelationsBild: Neukunden vertrauen auf Borgmeier Public Relations
Neukunden vertrauen auf Borgmeier Public Relations
Norddeutsche PR-Profis gewinnen Etats von Logistep AG und coupons4u Hamburg im Oktober 2009. Ab sofort kommuniziert Borgmeier Public Relations Hamburg für die Logistep AG, Pionier der Anti-Internetpiraterie, sowie für das Gutscheinportal coupons4u. Die Hamburger PR-Profis koordinieren die Medienarbeit für Dienstleistungen der Logistep AG im deutschsprachigen Raum und betreuen das Netzwerk angeschlossener Partneranwälte. Zentrales Anliegen des ISO-zertifizierten Unternehmens besteht darin, für Auftraggeber illegale Filesharingvorgänge mit Hil…
Bild: Schweizer Bundesgericht verhindert Durchsetzung der Urheberrechte in der SchweizBild: Schweizer Bundesgericht verhindert Durchsetzung der Urheberrechte in der Schweiz
Schweizer Bundesgericht verhindert Durchsetzung der Urheberrechte in der Schweiz
… dass die im Streit um Urheberrechte entzweite öffentliche Meinung auf Dauer ohne Einfluss auf die Gerichte bleibt. Bemerkenswert ist ja, dass der EDÖB und die Filesharer von Razorback hier praktisch die gleichen Ziele verfolgt haben. Aber: Insbesondere professionelle Journalisten und Publizisten erkennen doch heute mehr denn je, wozu ein ungehindertes …
Sie lesen gerade: Kein Verwertungsverbot von Logistep-Daten – Schlupfloch für Filesharer geschlossen