(openPR) Hamburg, 5. Oktober 2010. Nicht erst seit der kürzlichen Neufassung des Vergaberechtes und der dazugehörigen VOL ist es Aufgabe des Controllings, die öffentlichen Aufträge des Unternehmens ganz besonders im Auge zu behalten. Schon bei der Beteiligung an einer Ausschreibung und der Abgabe des Angebotes werden die Weichen gestellt, ob das Projekt wirklich betriebswirtschaftlich und preisrechtlich erfolgreich wird. Ob klassische öffentliche Aufträge, Zuwendungen, Zuschüsse oder Fördermittel - alles unterliegt nicht nur den betriebswirtschaftlichen Richtlinien, sondern in hohem Maße auch den preisrechtlichen Vorschriften. Und die können - je nach öffentlichem Auftraggeber - zumindest in Feinheiten auch unterschiedlich ausgestaltet sein. Während die VOL (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen) vorwiegend das Prozedere bis zur Auftragserteilung regelt, sind es die LSP (Leitsätze zur Preisermittlung) und die VPöA (Verrechnungspreise bei öffentlichen Aufträgen), die die Vorkalkulation, aber vor allem auch die Nachkalkulation und die abzugebenden Verwendungsnachweise regeln. Vor diesem Hintergrund ist das Controlling gefordert, bereits bei der Vorkalkulation und beim laufenden Controlling diese Vorschriften ständig im Auge zu behalten. Denn nicht selten kommt am Ende eines betriebswirtschaftlich erfolgreichen Projektes das böse Erwachen, wenn die Behörden nach der Preisprüfung einen Teil der Auftragssumme zurück fordern.














