(openPR) Genf/Berlin, 17. September 2010 - Aufgrund der jüngsten Entwicklungen und Verlautbarungen im Fall „Sammlung Jägers", einem der größten deutschen Kunstfälschungsskandale, sieht sich die Galerie Artvera‘s veranlasst, mehrere Aussagen des Auktionshauses Lempertz klar zu stellen.
Das Auktionshaus Lempertz hat 2006 das Gemälde „Rotes Bild mit Pferden“ von Heinrich Campendonk für die Rekordsumme von 2,88 Millionen Euro (2,4 Millionen Zuschlagspreis) versteigert. Käuferin war die Trasteco Limited. Da zum Zeitpunkt der Auktion kein Echtheitsnachweis zu dem Gemälde vorlag, riet die Galerie Artvera’s, die von der Käuferin nach der Auktion zu Rate gezogen wurde, einen solchen Nachweis von Lempertz einzufordern. Im Rahmen der anschließenden Überprüfung stellte sich heraus, dass es sich bei dem Gemälde um eine Fälschung handelt. Daraufhin verklagte die Käuferin das Auktionshaus im September 2008 auf Rückzahlung des Kaufpreises sowie der Provision.
Klarstellung:
1. Keine Echtheitsnachweise der maßgeblichen Experten vor Auktion
Das Auktionshaus Lempertz hat entgegen den Aussagen in seiner Presseerklärung vom 8. September 2010 nicht veranlasst, dass alle Bilder von „maßgeblichen Experten sowie Nachlassverwaltern der jeweiligen Künstler begutachtet und für echt befunden“ wurden. So hatte Lempertz vor der Versteigerung des Campendonk Gemäldes „Rotes Bild mit Pferden“ keine Expertise der Autorin des Campendonk-Werkverzeichnisses Dr. Andrea Firmenich eingeholt. Dies obwohl sich das Gemälde zum Zeitpunkt der Auktion in Köln befand, dem Wohnsitz von Firmenich, und obwohl das Gemälde zum Zeitpunkt der Auktion 86 Jahre als verschollen galt. Auch bei den anderen beiden gefälschten Werken aus der „Sammlung Jägers“, die bei Lempertz versteigert wurden – den angeblichen Pechstein Gemälden „Seine mit Brücke und Frachtkähnen“ sowie „Liegender Akt mit Katze“ – lagen zum Zeitpunkt der Versteigerung keine Echtheitsgutachten vor. Entgegen der Aussage von Lempertz gab es auch zu keinem Zeitpunkt eine verbindlich die Echtheit bestätigende Expertise zu den Werken durch den Urenkel Pechsteins, Max. K Pechstein. Lempertz hat also zu keinem der versteigerten „Sammlung Jägers“-Werke vor der Auktion eine Expertise eingeholt. Erschwerend für Lempertz kommt hinzu, dass das Auktionshaus bereits 1995 ein Gemälde aus der „Sammlung Jägers“ (Hans Purrmann, Collioure) abgelehnt hatte, da dieses vom Archiv des Künstlers als Fälschung identifiziert worden war.
2. Drei Gutachten belegen, dass Campendonks‘ „Rotes Bild mit Pferden“ eine Fälschung ist
Derzeit sprechen drei Gutachten, davon zwei naturwissenschaftliche, gegen die Echtheit des Gemäldes. Das Doerner Institut, das auf die physikalisch-chemische Analyse von Kunstobjekten spezialisiert ist, konnte in seinem Gutachten vom März 2008 nachweisen, dass sich auf dem Bild Partikel eines Farbpigments, dem sogenannten Titanweiß, befinden, das zum angeblichen Zeitpunkt der Entstehung noch nicht entdeckt worden war beziehungsweise noch nicht industriell hergestellt wurde. Eine zweite Untersuchung des renommierten englischen Physikers und Kunsthistorikers Dr. Nicholas Eastaugh aus dem August und September 2008, bei der die fraglichen Farbpigmente aus der Originalstruktur des Bildes entnommen wurden, bestätigte dies. Eine dritte Untersuchung stammt von dem Flechtheim-Experten Ralph Jentsch, der den Aufkleber der Galerie Flechtheim auf der Rückseite des Gemäldes als Fälschung identifiziert hat.
3. Trasteco verklagt Lempertz 2008 und stellt Kontakt zu Experten her
Nachdem die Gutachten des Doerner Instituts und von Nicholas Eastaugh gezeigt hatten, dass es sich bei dem Campendonk um eine Fälschung handelt, und sich das Auktionshaus Lempertz dennoch weigerte, den Kaufpreis sowie die Provision zurückzuzahlen, reichte die Käuferin im August 2008 eine zivilrechtliche Klage gegen Lempertz ein. Im Zuge des Verfahrens kam die Käuferin in Kontakt zu verschiedenen Experten und konnte so maßgeblich dazu beitragen, den Kunstfälschungsskandal um die „Sammlung Jägers“ aufzudecken. Als sich Indizien für einen kriminellen Hintergrund ergaben, hat die Käuferin umgehend die Kriminalpolizei informiert und Strafanzeige gestellt. Damit ist die Behauptung des Geschäftsführers von Lempertz, Henrik Hanstein, der im Interview mit WDR3 am 3. September 2010 vorgab, selbst die Polizei informiert zu haben, unzutreffend. Das Auktionshaus Lempertz hat erst durch einen Presse-Newsletter von den polizeilichen Ermittlungen erfahren und selbst zuvor keinerlei Initiativen ergriffen, die Polizei einzuschalten.
4. Lempertz hat Provision bisher nicht zurückgezahlt
In seiner Presseerklärung vom 8. September 2010 gibt das Auktionshaus Lempertz an, den Betroffenen „die Kommission“ zurückzahlen zu wollen. Im Fall der Käuferin des gefälschten Campendonk Gemäldes ist dies bisher noch nicht geschehen. In der Zwischenzeit musste Lempertz seine Presseerklärung aufgrund von Abmahnungen des Brücke-Museums und der Max Pechstein Urheberrechtsgemeinschaft zurückziehen und hat sie auch von seiner Webseite entfernt. Anscheinend versucht Lempertz durch die Nennung der guten Namen der Experten, die vor den Auktionen aber eben nicht für eine schriftliche Expertise zu Rate gezogen worden waren, sowie die Erwähnung angeblicher Abdrucke in Ausstellungskatalogen und die angebliche Aufnahme der Gemälde in renommierte Ausstellungen den Eindruck zu erwecken, dass die Gemälde für echt gehalten wurden. Dies ist schlicht falsch und ein durchsichtiges Manöver, um von der eigenen Verletzung der Sorgfaltspflicht abzulenken.
Weiterführende Informationen finden Sie online unter: http://www.oursocialmedia.com/index.php/germany/artveras/richtigstellung-sammlung-jaegers/











