09.09.2010 - 17:21 - Politik, Recht & Gesellschaft

Der Europäische Gerichtshof unterstützt innovative Immobilienvermarktung

Pressemitteilung von: Domizilspiel

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Gute Nachricht für alle Nörgler und Zweifler der innovativen Immobilienvermarktung über Geschicklichkeitsspiele – endlich können auch sie sich freuen und Spaß haben.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte den deutschen Glücksspielstaatsvertrag für unzulässig und beendet so das Monopol auf Glücksspiele und Sportwetten. Die auf Domizilspiel angebotenen Geschicklichkeitsspiele entsprechen zwar seit je her den rechtlichen Anforderungen, durch das Urteil wird aber erstmals auch für jeden Kritiker erkenntlich und öffentlich gezeigt, dass man bei einer Teilnahme keine Bedenken mehr haben muss.
Bereits seit 2008 ist immer wieder geäußert worden, dass der Glücksspielstaatsvertrag in seiner bisherigen Form nicht unstrittig ist. Mit der jetzigen Entscheidung des EuGH ist dies endlich auch bestätigt worden. Der Gerichtshof legte fest, dass die bisherige deutsche Regelung "nicht weiter angewandt werden darf" bis eine neue erlassen ist, die mit EU-Recht übereinstimme. Damit ist es klar, dass der Markt sich auch in Deutschland weiter für Privatanbieter öffnet.

Wir wünschen viel Spaß bei den Spielen…

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Domizilspiel / Versilio GmbH
Zetschegasse 17
1230 Wien
Österreich


Domizilspiel – die Plattform für Anbieter und Interessenten von Immobilien

Mit unserer Plattform, über die auf internationaler Ebene Gewerbe- und Wohnimmobilien über Geschicklichkeitsspiele vermittelt werden können, haben Sie als Teilnehmer die nötige Sicherheit und Übersicht. Als Anbieter haben Sie eine rechtskonforme Möglichkeit, einfach, schnell und professionell mit Interessenten in Kontakt zu kommen und Ihre Immobilie erfolgreich zu veräußern.

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