06.09.2010 - 14:16 - Medien & Telekommunikation
OPM Media GmbH: Berliner Verbraucher-Rechtsanwalt erneut von Gericht abgekanzelt
Pressemitteilung von: OPM Media GmbH
Nun musste sich das Amtsgericht München mit einem vermeidbaren Gerichtsverfahren eines Berliner Rechtsanwalts gegen die OPM Media GmbH auseinandersetzen. Hintergrund des Verfahrens war eine Kundin, die sich zweimal bei der kostenpflichtigen Mitfahrzentrale drive2u.de angemeldet hatte.
Die Kundin, offensichtlich motiviert durch ihren Rechtsanwalt, reichte vor dem Amtsgericht München eine sog. „Negative Feststellungsklage“ gegen die OPM Media GmbH ein. Die negative Feststellungsklage ist ein Instrument, mittels dem man als Empfänger einer Rechnung vor Gericht das Nicht-Bestehen der Forderung feststellen lassen kann. Das zuständige Gericht prüft dann die Rechtslage und trifft eine Entscheidung in der Sache.
Im vorliegenden Fall bestand die Besonderheit darin, dass sich die betreffende Kundin zweimal bei dem Portal drive2u.de angemeldet hatte. Mitunter melden sich Kunden bei Online-Services mehrfach an, beispielsweise, weil sie die Zugangsdaten vergessen haben.
Anstatt jedoch dieses „Versehen“ dem Support-Team der OPM mitzuteilen, lies sie lieber durch ihren Rechtsanwalt Klage einreichen.
Die OPM Media GmbH verzichtete im Verfahren auf die Gebühr für die erste Anmeldung der Kundin, erhob jedoch Widerklage auf Zahlung der Gebühr für den zweiten durch die Kundin abgeschlossenen Vertrag. Das Gericht entsprach der Zahlungsklage so dass die Kundin erwartungsgemäss zur Zahlung des Jahresbeitrags in Höhe von EUR 96,00 verurteilt wurde. Hinzu kommen entsprechende Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von mehreren hundert Euro.
Frank Drescher, Geschäftsführer der OPM Media GmbH hierzu: „Wieder ein trauriges Beispiel, wie manche Menschen durch Rechtsanwälte in Prozesskosten getrieben werden. Die Kundin hätte lediglich auf die Doppelanmeldung hinweisen müssen und die Forderung wäre durch den Kundensupport sofort ausgebucht wurden. Kein Mensch braucht schliesslich zwei Zugänge zu ein und derselben Mitfahrzentrale. Wir raten daher dringend in solchen Fällen zu einer Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Kundensupport. Gerichtsverfahren wie das vorliegende nutzen lediglich den beteiligten Anwälten.“
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Pressekontakt: Sarah Moser
OPM Media GmbH
Online Performance Marketing
Wilhelmsaue 1
10715 Berlin
Telefon: 0180-5684306-012*
Telefax: 0180-5684306-373*
*Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min
Die OPM Media GmbH bietet webbasierte Serviceleistungen für Endkunden an. Hierzu zählen insbesondere die online-Mitfahrzentrale www.drive2u.de und die Mitwohnzentrale www.live2gether.de. Das Unternehmen besteht seit 2008. Geschäftsführer ist Frank Drescher.
Die Kundin, offensichtlich motiviert durch ihren Rechtsanwalt, reichte vor dem Amtsgericht München eine sog. „Negative Feststellungsklage“ gegen die OPM Media GmbH ein. Die negative Feststellungsklage ist ein Instrument, mittels dem man als Empfänger einer Rechnung vor Gericht das Nicht-Bestehen der Forderung feststellen lassen kann. Das zuständige Gericht prüft dann die Rechtslage und trifft eine Entscheidung in der Sache.
Im vorliegenden Fall bestand die Besonderheit darin, dass sich die betreffende Kundin zweimal bei dem Portal drive2u.de angemeldet hatte. Mitunter melden sich Kunden bei Online-Services mehrfach an, beispielsweise, weil sie die Zugangsdaten vergessen haben.
Die OPM Media GmbH verzichtete im Verfahren auf die Gebühr für die erste Anmeldung der Kundin, erhob jedoch Widerklage auf Zahlung der Gebühr für den zweiten durch die Kundin abgeschlossenen Vertrag. Das Gericht entsprach der Zahlungsklage so dass die Kundin erwartungsgemäss zur Zahlung des Jahresbeitrags in Höhe von EUR 96,00 verurteilt wurde. Hinzu kommen entsprechende Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von mehreren hundert Euro.
Frank Drescher, Geschäftsführer der OPM Media GmbH hierzu: „Wieder ein trauriges Beispiel, wie manche Menschen durch Rechtsanwälte in Prozesskosten getrieben werden. Die Kundin hätte lediglich auf die Doppelanmeldung hinweisen müssen und die Forderung wäre durch den Kundensupport sofort ausgebucht wurden. Kein Mensch braucht schliesslich zwei Zugänge zu ein und derselben Mitfahrzentrale. Wir raten daher dringend in solchen Fällen zu einer Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Kundensupport. Gerichtsverfahren wie das vorliegende nutzen lediglich den beteiligten Anwälten.“
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