03.09.2010 - 11:36 - Politik, Recht & Gesellschaft

Darmstädter Medizinaldirektor erhebt zweite Grundrechtsklage gegen Entfernung aus dem Dienst

Pressemitteilung von: Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft

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Prof. Dr. Ulrich Rommelfanger (D.I.A.P., Paris) - Rechtsanwalt
Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft rügt erneute Grundrechtsverletzung durch den VGH Kassel

Darmstadt/Hanau 30.08.2010: Im bereits seit dem Jahre 2000 schwelenden Streit um das dienstliche Verhalten eines beamteten Medizinaldirektors des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt hat dieser gegen die zwischenzeitlich zweite Bestätigung seiner Entlassung aus dem Dienst durch den VGH in Kassel eine ebenfalls zweite Grundrechtsklage durch die Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft (Hanau und Frankfurt am Main) zum Hessischen Staatsgerichtshof erheben lassen.

Depressionen hatten den Mediziner aus Darmstadt vor mehr als 10 Jahren nieder gedrückt. Die Dinge wuchsen ihm über den Kopf, auch seine Arbeit. Um häufiger bei seiner schwer krebskranken Frau sein zu können statt im Büro, fing er an, die Stechkarten zu manipulieren. Das kam dem Medizinaldirektor im Regierungspräsidium (RP) Darmstadt teuer zu stehen. Wegen Disziplinarvergehen wurde nach Einleitung eines Disziplinarverfahrens im Jahre 2000 dann 2006 auf Entfernung aus dem Dienst erkannt. Diese Entscheidung bestätigte der Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel im Jahre 2007 erstmals. Die hiergegen von der Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft erhobene erste Grundrechtsklage zum Hessischen Staatsgerichtshofs hatte Erfolg. Das Klagebegehren war von dem Verfassungsrechtler und ehemaligen Verfassungsrichter Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Rommelfanger von Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft auf Verletzungen von Grundrechten des Beamten aus der Hessischen Verfassung, namentlich dessen Rechte auf rechtliches Gehör und auf ein faires Verfahren gestützt worden. Die Verwaltungsgerichte seien nicht hinreichend einer möglichen Schuldunfähigkeit seines Mandanten zu Zeiten dessen Verfehlungen nachgegangen. Der Staatsgerichtshof in Wiesbaden folgte dieser Rechtsmeinung der Hanauer Verfassungsrechtsspezialisten und urteilte, vom Medizinaldirektor vorgelegte ärztliche Atteste böten durchaus Anhaltspunkte für dessen Schuldunfähigkeit zum Zeitpunkt seiner Verfehlungen. Daher sei es von den Verwaltungsgerichten versäumt worden, zu diesen medizinischen Fragen Sachverständigengutachten einzuholen. Deshalb hatte der Staatsgerichtshof in Wiesbaden im Januar 2009 mit einem Aufsehen erregenden Urteil dasjenige des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel aus dem Jahre 2007 aufgehoben, für kraftlos erklärt und zur erneuten Behandlung und Entscheidung den Rechtsstreit an den VGH zurück verwiesen.

Nach dieser Rückverweisung des Rechtsstreits an den Hessischen VGH – Disziplinarhof – hat der nunmehr erneut mit Urteil vom 22.06.2010 den Medizinaldirektor aus dem Hessischen Beamtenverhältnis entfernt.

Auch diese erneute Entscheidung des obersten hessischen Verwaltungsgerichts beruht nach der Auffassung der Hanauer Verfassungsrechtler auf einer Verletzung von Grundrechten des Medizinaldirektors. Deshalb erhebt nunmehr die Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft für den beamteten Mediziner zum zweiten Mal im laufenden Verfahren Grundrechtsklage zum Hessischen Staatsgerichtshof. Die erneut vom ehemaligen Verfassungsrichter Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Rommelfanger von der Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft verfasste Grundrechtsklage stützt sich wiederum auf die Behauptung einer weiteren Verletzung des Grundrechts des Beamten auf rechtliches Gehör aus Artikel 3 Abs. 1 Hessische Verfassung in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip.

„Mit der Klage rügen wir einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör in Form eines Rechts auf Aufklärung des Sachverhalts durch ein qualitativ geeignetes und nachvollziehbares Sachverständigengutachten. Zwar wurde nun die Entscheidung der Kasseler Richter auf ein Gutachten gestützt. Hierin liegt aber ein erneuter Grundrechtsverstoß gegen meinen Mandanten, weil das verwendete Gutachten unauflösbare inhaltliche Widersprüche offenbart, gegen die Denkgesetzte verstößt und zudem von einem Gutachter erstattet wurde, der berechtigten Anlass zur Besorgnis zur Befangenheit bietet, also als Beeismittel ungeeignet ist. Unser Antrag auf Einnahme eines Obergutachtens wurde nach meiner Auffassung unter Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör zurückgewiesen. Nach Erhebung der sogenannten Gehörsrüge und deren Ablehnung hat die Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft nunmehr gegen beide, unseren Mandanten belastende Entscheidungen des VGH, das die Entlassung aus dem Dienst bestätigende Urteil und den die Grundrechtsrüge ablehnenden Beschluss, durch mich eine zweite Grundrechtsklage zum Hessischen Staatsgerichtshof für unseren Mandanten einreichen lassen“, erklärte der Sachbearbeiter der Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, der Hanauer Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Rommelfanger.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

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Die Kanzlei Nickel Rechtsanwälte ist eine der führenden mittelständischen Rechtsanwalts- und Notariatskanzleien in Hessen und im Rhein-Main-Gebiet. An den Standorten in Frankfurt und Hanau stehen auch der Presse für deren etwaigen Fragen in verschiedenen Fachgebieten spezialisierte Rechtsanwälte zur Verfügung – hoch qualifiziert in nationalem und internationalem Recht. Um gewerblichen und privaten Mandanten auch umfassende Leistungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten bieten zu können, kooperieren wir mit einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. Für Interessenvereinigungen, Versicherer und anderweitige Unternehmen fungieren wir zudem als Syndicuskanzlei. Nickel Rechtsanwälte bedient sich zweier renommierter internationaler Netzwerke in deren Ländern vergleichbar regional führender Wirtschaftskanzleien, um qualifiziert und regional eingebunden ausländische und internationale Rechtsangelegenheiten betreuen zu können.

Der in Deutschland am weitesten verbreitete Rechtsanwaltsführer Kanzleien in Deutschland – Wirtschaftsanwälte, Nomos, 11. Auflage 2010 bewertet uns:

„Fazit: Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft ist als fachlich breit angelegte Full Service-Kanzlei eine der führenden mittelständischen Rechtsanwalts- und Notariatskanzleien im Rhein-Main-Gebiet.“

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