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Wettbewerbshüter der Europäischen Kommission sollen gegen Röslers Gesundheitsreform einschreiten

02.09.201014:42 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Die Europäische Kommission in Brüssel soll ein Prüfverfahren gegen die von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler geplante Gesundheitsreform einleiten. Einen entsprechenden Antrag bereitet derzeit der von niedergelassenen Operateuren und Narkoseärzten aus Hessen getragene Ärzteverband LAOH mit Hilfe von Rechtsanwälten vor. Die Ärzte begründen ihren Vorstoß vor allem mit Röslers Absicht, die Zunahme ambulanter Operationen künftig erheblich einzuschränken, was in Krankenhäusern hingegen nicht geschehen soll.



So habe der Gesundheitsminister die Absicht, den Zuwachs sogenannter „außerbudgetärer“ ambulanter Operationen drastisch einzuschränken. Die offizielle Begründung, wonach aus Gründen der Gerechtigkeit eben in jedem Bereich des Gesundheitswesens gespart werden müsse, entbehrt nach Auffassung des LAOH jeglicher Logik, weil damit letztlich kostengünstige ambulante Operationen wieder in den teuren und zudem subventionierten Krankenhaussektor „umgesteuert“ würden.

„Die Subventionierung des stationären Gesundheitssektors im Rahmen der dualen Finanzierung hat die EU-Kommission bereits als beihilferechtlich höchst problematisch kritisiert. Wenn künftig die Anzahl ambulanter Operationen beschränkt werden und Kassenpatienten also ‚zwangsweise‘ in subventionierte Operationssäle von Krankenhäusern gedrängt werden, so könnte dies genau der Tropfen sein, der für die EU-Kommission das Fass zum überlaufen bringt,“ erläuterte LAOH-Rechtsanwalt Harald Nickel von der Kanzlei NICKEL Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Hanau/Frankfurt am Main die Rechtslage. Nickel erklärte ferner, daß die EU zu Recht den nicht selten rechtswidrigen Umgang mit dem EU-Monti-Paket in Deutschland bereits heute äußerst kritisch beäugt, wie dies aus anderen Verfahren bekannt ist.

Der LAOH hat den Verdacht, dass die Bundesregierung sich bei ihren Plänen, das ambulante Operieren zu deckeln, in Wirklichkeit nicht nur von Sparbestrebungen leiten lässt, sondern einen vermeintlich leichten Weg sucht, Operationen wieder verstärkt in die Krankenhäuser zu lenken, um der chronischen Unterfinanzierung vieler Kliniken entgegenzuwirken, auch wenn dies offiziell nie zugegeben würde.

„Unser Vorstoß richtet sich weiterhin dagegen, dass der Bundesgesetzgeber in Deutschland auch künftig staatlich subventionierten Krankenhausträgern die Möglichkeit eröffnet, auch dort ambulant tätig zu sein, wo niedergelassene Fachärzte eine hochwertige operative Versorgung wohnortnah sicherstellen“, so Dr. Wiederspahn-Wilz weiter. Indem niedergelassene Fachärzte auf diese Weise einem subventionierten Wettbewerb ausgesetzt würden, sinke deren Bereitschaft, ihre Praxen in schwachbesiedelten Regionen aufrecht zu erhalten oder sich dort niederzulassen. So müßten niedergelassene Operateure ihre medizinischen Geräte, Operationssäle und Gebäude komplett selbst finanzieren, während im Krankenhaus solche Investitionen im Rahmen der „dualen Finanzierung“ durch den Staat bezahlt würden. Diese Ungleichbehandlung sei eine große Last für die ambulanten Ärzte und verschlechtere auf Dauer die medizinische Versorgung in diesen Regionen, worunter die Patienten zusätzlich zu leiden hätten.

Die Pläne der Bundesregierung „am falschen Ende“ zu sparen hätten zur Folge, dass sich weniger Patienten ambulant operieren ließen und stattdessen wieder ins Krankenhaus gingen. Dies widerspreche nicht nur dem Grundsatz „ambulant vor stationär“, es führe auch zu steigenden Kosten im Gesundheitswesen, also zum Gegenteil dessen, was die Bundesregierung eigentlich erreichen wolle, sagte Wiederspahn-Wilz. Außerdem seien ambulant operierte Patienten schneller fit, was auch für deren Rückkehr an den Arbeitsplatz gelte. Dadurch steige nicht nur die Lebensqualität der Patienten, es würden außerdem Lohnnebenkosten in erheblichem Umfang gespart.

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