31.08.2010 - 11:09 - Industrie, Bau & Immobilien
Schlüsselfertig bauen: Baubeschreibung beachten
Pressemitteilung von: Immowelt AG
Damit die Freude am Fertighaus ungetrübt bleibt, sollte ein genauer Blick auf den Bauvertrag geworfen werden. Foto: Okal Haus GmbH
Nürnberg, 31. August 2010 - Schlüssel umdrehen und einziehen: Schlüsselfertig bauen klingt verlockend. Aber: Der Begriff scheint zwar eindeutig, wird jedoch allzu oft schwammig ausgelegt, darauf weist bauen.de, das Fachportal für Bauherren und Heimwerker, hin. Denn: Eindeutige gesetzliche Bestimmungen oder eine allgemein anerkannte Definition des Begriffs gibt es leider nicht. Bauherren sind also gut beraten, wenn sie in der Bau- und Leistungsbeschreibung ihres künftigen Eigenheims genau nachsehen, ob das schlüsselfertige Haus tatsächlich auch als bezugsfertiges Heim geliefert wird - sie also ohne Wenn und Aber mit den Möbeln anrücken und einziehen können.
Denn in der Bau- und Leistungsbeschreibung sollten alle im Preis enthaltenen Leistungen genau und ausführlich aufgeführt sein. Erst nach der Lektüre kann der Häuslebauer einschätzen, bei welchen Arbeiten er im Nachhinein gegebenenfalls noch selbst Hand anlegen muss. Wer sich hier unsicher ist, sollte sich nicht scheuen, vor Vertragsabschluss einen Fachmann um Rat zu fragen.
Fixpreis vereinbaren
Im Bauträger- oder Werkvertrag für ein schlüsselfertiges Haus ist es üblich, einen festen Preis zu vereinbaren. Dieser sollte nach Baufortschritt untergliedert werden, erklärt das Fachportal bauen.de und verweist dabei auf die Makler- und Bauträgerverordnung, kurz MaBV. Ein verbindlicher Zahlungsplan, der auch der finanzierenden Bank vorzulegen ist, sieht eine Kaufpreiszahlung in Teilschritten vor. Der Bauherr vergütet dem Haushersteller also nur, was dieser nach und nach geliefert beziehungsweise gebaut hat. Der wichtigste Vorteil des schlüssel- oder bezugsfertigen Hauses ist, dass man sich ein Fertig- oder Endprodukt für einen Fixpreis liefern lässt. Das ändert sich allerdings, wenn die Bauherren nachträglich Änderungswünsche oder Zusatzleistungen anmelden: Dann muss der Endpreis neu verhandelt werden.
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