(openPR) Im Verfahren vor dem Landgericht München I 27 O 18887/09 ist es dem Verfasser am 21.06.2010 gelungen, den Mittelverwendungskontrolleur der Falk-Zinsfonds Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf Schadensersatz verurteilen zu lassen. Der vom Verfasser vertretene Kläger / Anleger kann demnach die eingezahlte Einlagesumme abzüglich erhaltener Rückzahlungen sowie die vorgerichtlichen und gerichtlichen Verfahrenskosten verlangen. Flankiert und gestützt wird diese Entscheidung durch eine ganze Reihe von aktuellen Urteilen des Bundesgerichtshofes zur Haftung von Fondstreuhändern, so dass diese Verurteilung kein Einzelfall bleiben wird.
Grundlage dieser Verurteilung ist die Tatsache, dass der im Prospekt abgedruckte Vertrag (S.27 des Prospektes) zu Gunsten der Anleger ein Sonderkonto für die Gelder der Anleger vorgaukelt, welches tatsächlich so nicht besteht. In §1 des Mittelverwendungskontrollvertrages ist festgehalten, dass der Wirtschaftsprüfer und der Fonds nur gemeinsam (UND-KONTO) über die Gesellschaftereinlagen verfügen soll. Tatsächlich ist jedoch ein ODER-KONTO eingerichtet gewesen, wonach die Beteiligten getrennt voneinander verfügen konnten. Gerade aber die Werbung im Prospekt und auf dem Zeichnungsschein mit einem Wirtschaftsprüfer als Kontrollorgan für die Anlegergelder war ursächlich für den Beitritt vieler Gesellschafter.
Demnach können diese Gesellschafter auch heute noch ihre Schadensersatzansprüche geltend machen
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Er ist spezialisiert auf die bundesweite Vertretung von Anlegern und Versicherungs- und Bankkunden. Zu diesem Tätigkeitsgebiet gehört das Prospekthaftungs- und Anlageberaterrecht, das Recht der BGB - und Kommanditgesellschaften, das Recht der Aktionäre und der Vermögensverwaltung sowie das Kreditvertragsrecht und das Recht des Zahlungsverkehrs
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Mit nicht rechtskräftigen Urteilen vom 15.03.2011 haben das Landgericht Itzehoe in Az.: 5 O 66/10 und in Folge am 5.09.2012 das Schleswig Holsteinische Oberlandesgericht in 6 U 14/11 entschieden, dass der Prokon - Verkaufsprospekt für Genussrechte irreführende Werbeaussagen zur vermeintlichen Sicherheit und zur angeblichen "maximalen Flexibilität" dieser Geldanlage enthält.
Chancen und Risiken müssen gleichermaßen dargestellt werden
Verbraucher können Werbeaussagen des Unternehmens fälschlicherweise dahin verstehen, dass diese Geldanlagen s…
Für den Finanzdienstleistungsbereich gibt es derzeit eine ganze Reihe von Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) die festlegen wann aufklärungspflichtige Rückvergütungen oder Innenprovisionen vorliegen.
Aufzuklären hat eine Bank im Anlageberatungsverhältnis auch über die Rückvergütung, die an sie umsatzabhängig als Vermittlerin bezahlt wird, und zwar nicht nur dann, wenn die Vergütung die Schwelle von 15 % bezogen auf das Anlagekapital überschreitet (BGH,III ZR 290/04), sondern auch dann, durch den Anspruch auf Rückvergütungen mit Blic…
… ein Mittelverwendungskontrollvertrag geschlossen, der der Falk-Gruppe einen Betriebsmittelkredit in Höhe von DM 12,5 Mio. nur unter der Bedingung gewährte, dass ein Mittelverwendungskontrolleur die Mittelvergabe überprüft. Als Auflage ist dort beispielsweise die Verpflichtung genannt, alle 14 Tage einen Liquiditätsplan zu erstellen, der bei Ausgaben …
Augsburg, 18.07.2006 - Das Landgericht München I hat einem von unserer Kanzlei vertretenen Gesellschafter des Falk Zinsfonds Gesellschaft bürgerlichen Rechts Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung zugesprochen.
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… der Kanzleien Göddecke/Siegburg und Mattil & Kollegen/München. "Wegen eines Prospektfehlers wurden der Vorstand der geschäftsführenden Gesellschaft der Falk Zinsfonds GbR und der Mittelverwendungskontrolleur des Zinsfonds verurteilt. Im Prospekt wurde den Anlegern eine besondere Sicherheit suggeriert, die es in Wahrheit aber so nicht gab", so RA …
Aufgrund der in der Gesellschafterversammlung der Falk Zinsfonds GbR am 29.05.2006 in München gefassten Beschlüsse steigt die Möglichkeit der Zinsfonds-Anleger zunächst bis zu 50% ihrer Einlage zurückzuerhalten.
Auf der Gesellschafterversammlung stimmten die Anleger nahezu einstimmig einer Verein-barung mit der Falk Beteiligungsgesellschaft 80 GmbH & …
… zwei Anlegern des Falk-Zinsfonds Schadensersatz zugesprochen. Wegen eines Prospektfehlers wurden der Vorstand der geschäftsführenden Gesellschaft der Falk Zinsfonds GbR und der Mittelverwendungskontrolleur des Zinsfonds verurteilt (Az. 21 U 2687/07).
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… der insolvente Falk - Gruppe aus München sollte er nochmals finanzielle Defizite ausgleichen helfen. Der Falk - Zinsfonds Gesellschaft bürgerlichen Rechts (im folgenden Falk-Zinsfonds) sollte ab dem Jahr 2003 an eigene geschlossene Immobilienfonds Darlehen ausreichen, weil diese von deutschen Großbanken nicht mehr zu erlangen waren. Diese Darlehen …
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… OLG-München vom 07.09.2006 erreichte ein von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte vertretener Anleger beim Oberlandesgericht München erstmals die vollständige Rückabwicklung seiner Beteiligungen am Falk-Zinsfonds und am Falk-Fonds 60.
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OLG München verurteilt Mittelverwendungskontrolleur zum Schadensersatz
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OLG verurteilt Mittelverwendungskontrolleur der Falk Zinsfonds GbR
Das Oberlandesgericht München hat den Mittelverwendungskontrolleur, ein Wirtschaftsprüfer, zum Schadensersatz an einen Anleger verurteilt, der sein Geld in dem Falk Zinsfonds GbR angelegt hatte. Der von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Mattil & Kollegen vertretene Anleger macht …
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