29.07.2010 - 17:21 - Politik, Recht & Gesellschaft

Wie kündige ich als Vermieter richtig?

Pressemitteilung von: Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler, Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Für Vermieter ist immer wieder wichtig, dass eine Kündigung des Wohnraummietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs wirksam ausgesprochen wird. Hierfür sind formelle Anforderungen einzuhalten. Beachtet ein Vermieter diese nicht, so ist die Kündigung unwirksam und der Mieter bleibt länger als erwartet in der Wohnung. Der BGH hat nunmehr mit Urteil vom 12.05.2010, AZ VIII ZR 96/09, die Anforderungen an eine solche Kündigung genauer beschrieben. Deutlich wird, dass der BGH fordert, der Mieter müsse die jeweils offenen Mietschulden anhand des Kündigungsschreibens erkennen können, sowie die Tatsache, dass der Vermieter die Kündigung auf diesen Zahlungsverzug stützt. Andererseits sagt der BGH, dass keine höheren formellen Anforderungen an ein Kündigungsschreiben gestellt werden müssen.

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Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler, Seitz
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Die Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler, Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine renommierte, deutschlandweit tätige spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Zu den Tätigkeitsgebieten gehört die Beratung von Privatmandanten unter anderem in den Bereichen Erb- und Schenkungsrecht, Betreuungs- und Familienrecht, Miet- und Immobilienrecht und Kapitalanlagerecht.

Die Rechtsanwälte Prof. Dr. Volker Thieler und Prof. Dr. Wolfgang Böh sind wissenschaftlich und praktisch im Bereich des Mietrechts tätig.

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