(openPR) Die Vorstellung klingt furchtbar: Frau mittleren Alters entscheidet sich für eine ästhetische Behandlung und wird beim Arzt mit einer Hyaluronsäure behandelt, um ihre Gesichtsfalten zu unterfüttern. Was sie nicht weiß: Der Arzt hat das Präparat im Internet bestellt. Was beide nicht wissen: Er handelt illegal. Das Arzneimittelgesetz, Paragraph 43-45, schreibt eine deutsche Apotheke als Vertriebsweg für verschreibungspflichtige Medikamente vor. Was passieren könnte: Aufgrund unsachgemäßer Lagerung des Präparates oder gar Verwendung eines Plagiats mit ungeprüften Inhaltsstoffen könnte nach der Behandlung das Aussehen der Frau massiv verändert oder gar entstellt sein. Nun warnen Experten der Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie Deutschland e.V. (GÄCD) vor der blinden Bestellung Im Internet. „Selbstverständlich können die Hersteller von Fillern und Botulinumtoxinen nur für direkt bei ihnen bestellte Präparate Garantien übernehmen“, so der GÄCD-Präsident Dr. Gerhard Sattler und warnt ausdrücklich vor „Billigangeboten“ aus dem Netz.
Das Gesundheitsministerium NRW warnt
Gefälschte Anti-Faltenmittel aus dem Internet veranlassten das Gesundheits-ministerium in Nordrhein-Westfalen dazu, im April 2010 eine Warnung auszusprechen. Konkret geht es um eine Hyaluronsäure, welche man im Internet unter anderem Namen erwerben kann. Zum jetzigen Zeitpunkt sind zwar noch keine gravierenden Nebenwirkungen bekannt, doch sei das Mittel funktionslos und schlimmere Folgen können nicht ausgeschlossen werden. „Oberste Priorität muss die Sicherheit sein. Und so geht auch unser Appell an die Patientinnen und Patienten, sich im Vorfeld einer Behandlung genau über den Filler oder das Botulinumtoxin und damit über die verwendeten Inhaltsstoffe zu informieren“, so Dr. Sattler.
Patientenpass bietet Patientenschutz
Experten schätzen, dass bis zu 70 Prozent der Patienten, die eine Faltenbehandlung vorgenommen haben, nicht wissen, mit welchem Material sie behandelt wurden. „Mit unserem Patientenpass ist es für Arzt und Patient möglich, Eingriffe dezidiert festzuhalten. Somit ist immer nachvollziehbar, welcher Eingriff wann vorgenommen wurde und vor allem mit welchen Materialien“, erläutert Dr. Sattler. Das diene zum Schutz der Patienten und der Minimierung von späteren Nebenwirkungen. Denn: Bei eintretenden Komplikationen oder Folgebehandlungen liegen dem Arzt alle bisherigen Behandlungsdaten vor.










