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Rudi Clemens: Baumaschinen mit Partikelfiltern sind „Stand der Technik“ und längst vorgeschrieben.

01.06.201008:42 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Rudi Clemens: Baumaschinen mit Partikelfiltern sind „Stand der Technik“ und längst vorgeschrieben.
Doppelbelastung:Mineralischer Staub und Rußpartikel
Doppelbelastung:Mineralischer Staub und Rußpartikel

(openPR) Dieselruß gefährdet das Klima und die Gesundheit der Menschen. Das Bündnis „Rußfrei fürs Klima“ (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) fordern daher die Ausstattung aller Baumaschinen mit wirksamen Filtersystemen.
„Rußemissionen gefährden das Klima und die Gesundheit der Bauarbeiter und Anwohner. Kommunen müssen mit Umweltschutzbestimmungen in öffentlichen Ausschreibungen den Druck auf Baufirmen und Baumaschinenhersteller erhöhen Baumaschinen verursachen rund ein Viertel der verkehrsbedingten Feinstaubemissionen. Dennoch müssen sie laut Bundesimmissionsschutzgesetz nicht mit Partikelfiltern ausgestattet werden. "Es ist nicht einzusehen, dass Baumaschinen ungefiltert die innerstädtische Luft selbst in Umweltzonen verpesten dürfen, obwohl Techniken bereit stehen, diese Giftschleudern für Mensch und Klima zu entschärfen", so das Bündnis in einer Pressemeldung.

Dürfen sie auch nicht, erläutert der Arbeitsschutzexperte und Projektleiter von Gesunde-Bauarbeit dem regionalen INQA-Bauen Netzwerk in Heinsberg Rudi Clemens.

Da stehen einige in der Verantwortung, sie wissen es nur nicht oder wollen es nicht wissen. Es wird so gut wie nicht überwacht und nicht sanktioniert. Da werden reihenweise Gesetze und Verordnungen ignoriert welche die Gesundheit und das Leben schützen sollen. Das interessiert wirklich keinen. Motto: Deregulierung des Arbeitsschutzes. Als Grundlage dient die Gefährdungsbeurteilung. Damit sollen Gefährdungen erkannt, Maßnahmen abgeleitet und Mitarbeiter unterwiesen werden. Diese Vorschrift besteht seit 1996 wird aber gerade mal von einem Drittel der Betriebe gemacht, bei Kleinbetrieben eher weniger. Die Qualität ist dann auch unterschiedlich. Staatliche Überwachung wird drastisch reduziert. Wollen die Beamten jeden Betrieb kontrollieren kommen sie alle 14 Jahre in den Betrieb, so ein Arbeitsschützer.
Der Staat setzt andere Prioritäten. Zigarette wegwerfen kostet beispielsweise in Heilbronn 15 Euro. Auf dem Boden spucken 20 Euro. Mit Maschinen giftige Abgase, nachweislich krebserregend ins Gesicht der Bauarbeiter oder in den Kinderwagen der Anlieger blasen ist kostenlos.
Prof. Dr. Dr. Erich Wichmann, Direktor des Instituts für Epidemiologie am Helmholtz-Zentrum München erforscht seit Jahren die Auswirkungen von Luftschadstoffen auf die Menschen. Die Wirkung von Partikeln auf die Lunge und das Herzkreislaufsystem sei längst nachgewiesen. Die Klein- und Kleinstpartikel lösen beim Menschen verstärkt Allergien, Asthmaanfälle und Bronchitis aus. Außerdem steigt das Risiko für Herzinfarkt und Krebs bei höherer Feinstaubbelastung an. Er hat schon vor Jahren gezeigt, dass das Lungenkrebsrisiko bei Fahrern von Erdbewegungs- und Baumaschinen um das Zwei- bis Dreifache erhöht ist. „Es besteht kein Zweifel, dass die Freisetzung von Dieselruß durch Baumaschinen für die Fahrzeugfahrer, Bauarbeiter und Anwohner ein relevantes Gesundheitsrisiko darstellt, so der Professor in der Pressemeldung.
Was sagen die Baufirmen, die nach Angaben der BG Bau mehr Staub produzieren als alle Kraftfahrzeuge? In einem jetzt im Mai von der Bauindustrie herausgegebenes Hintergrundpapier zum Thema Feinstaubemissionen „Dieselruß von Baumaschinen“, heißt es u.a.:
• zu vernachlässigender Faktor
• Aus Sicht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes seien Sekundäremissionen von Partikelfiltern und mit deren Einbau verbundenen Sichtfeldreduktionen sogar kontraproduktiv.
• Generelles Nachrüstgebot wirtschaftlich nicht vertretbar und verletzt den Vertrauensschutz des Investors
• Überzogene Emissionsvorschriften erhöhen Kraftstoffverbrauch und vermindern Leistungsfähigkeit

Die Rolle des Bauherrn

Als Veranlasser trägt der Bauherr die Gesamtverantwortung für das Bauvorhaben. Er hat eine umfassende Fürsorgepflicht für die Organisation des Bauprozesses und die Verkehrssicherungspflicht. In seiner Rolle als Initiator trägt der Bauherr die Gesamtverantwortung für die bauliche Anlage und den Vorgang ihrer Errichtung hinsichtlich der Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere der Forderungen des öffentlichen Baurechts, aber auch hinsichtlich der Arbeitsschutzvorschriften.

Zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der auf Baustellen Beschäftigten wurde die Baustellenverordnung erlassen. Er ist zur Einleitung und Umsetzung der in der Baustellenverordnung (BaustellV) verankerten Arbeitsschutzmaßnahmen verpflichtet. Er muss die allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes bereits während der Planung der Ausführung zu berücksichtigen.

Allgemeine Grundsätze nach § 4 ArbSchG vom 7. August 1996
1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung gering gehalten wird;
(Beispielsweise durch Räumliche und technische Vorgaben zur Gestaltung der Bauaufgabe in den Leistungsverzeichnissen. Grundsätzliches für eine sachgerechte Leistungsbeschreibung ist in VOB Teil C, ATV DIN 18299 enthalten. )
2. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen;
(Beispielsweise durch Hinwirken auf Auswahl schadstoff- und emissionsarmer Materialien und Arbeitsverfahren und auf Einsatz gefährdungsarmer Geräte und Maschinen)
3. bei den Maßnahmen sind der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen;
4. Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen;
5. individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen;

Die allgemeinen Grundsätze können durch den Bauherrn insbesondere durch folgende Maßnahmen berücksichtigt werden:

Der Bauherr ist also gefordert dafür zu sorgen, beispielsweise in der Ausschreibung, dass nur Maschinen eingesetzt werden, die dem Stand der Technik entsprechen, das heißt mit Filtern ausgestattet sind.
Der Stand der Technik ist der auf einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren und Einrichtungen, Bau- oder Betriebsweisen, deren Funktionstüchtigkeit erprobt und erwiesen ist.
– Dieselpartikelfilter als wirksame Maßnahme zur Emissionsreduktion
sind seit Jahren technisch verfügbar und Stand der Technik (in der Schweiz erprobt und vorgeschrieben)
– Dieselmotoremissionen wurden bereits 1987 durch die WHO als krebserregend eingestuft

„Stand der Technik“ wird im Arbeitsschutzgesetz, der Maschinenrichtlinie und der Betriebssicherheitsverordnung gefordert. Das heißt, der Maschinenhersteller ist ebenfalls gefordert. An ihn richtet sich die Maschinenrichtlinie:

Sie fordert vom Hersteller bereits in der Entwicklungsphase eine Gefahrenanalyse mit Risikobetrachtung. Sie fordert von ihm auch die Einhaltung von Stand der Technik
Er muss zuerst eine technische Dokumentation ausarbeiten, die über alle grundlegenden Aspekte der Sicherheit und der Gesundheitsvorsorge Auskunft gibt.

Die Maschine muss mindestens dem Anhang 1 der Maschinenrichtlinie entsprechen
Für Baumaschinen verlangt der Anhang I, Absatz 1.5.13 der Maschinenrichtlinie, dass die „Maschine so konzipiert, gebaut und/ oder ausgerüstet ist, dass Gefahren durch Gase, Flüssigkeiten, Stäube, Dämpfe und sonstige Abfallprodukte der Maschine vermieden werden. Falls eine solche Gefahr besteht, muss die Maschine so ausgerüstet sein, dass die genannten Stoffe aufgefangen und/oder abgesaugt werden können“.

Den Hersteller trifft eine öffentlich-rechtliche Verantwortung aus dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), nur sichere Maschinen auf den Markt zu bringen, In Ausfüllung des Gesetzes dürfen nach § 2 der 9. Verordnung zum GPSG Maschinen oder Sicherheitsbauteile nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie u. a. den grundlegenden Sicherheitsanforderungen des Anhangs l der Richtlinie 89/392/EWG entsprechen. Nur dann darf das CE Zeichen angebracht werden.

Darauf darf der Unternehmer sich aber nicht verlassen. der Arbeitgeber ( Betreiber, an den sich die Betriebssicherheitsverordnung richtet) kommt nicht umhin, ein Arbeitsmittel, das er neu oder gebraucht kauft, einer Abnahme zu unterziehen. Abnahme im Sinne der BetrSichV heißt. Prüfen ob die CE-Kennzeichnung zu Recht angebracht wurde.

§ 4 Abs.3 der BetrSichVO stellt klar, dass der Arbeitgeber sich davon überzeugen muss, dass ein Arbeitsmittel den rechtlichen Anforderungen der Verordnung entspricht, bevor er diese seinen Beschäftigten zur Benutzung zur Verfügung stellt.
In „§ 7 Anforderungen an die Beschaffenheit der Arbeitsmittel“ heißt es:
Der Arbeitgeber darf den Beschäftigten erstmalig nur Arbeitsmittel bereitstellen, die
1. solchen Rechtsvorschriften entsprechen, durch die Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden, oder,
2. wenn solche Rechtsvorschriften keine Anwendung finden, den sonstigen Rechtsvorschriften entsprechen, mindestens jedoch den Vorschriften des Anhangs 1. der Maschinenrichtline.

Wie vor: Für Baumaschinen verlangt der Anhang I, Absatz 1.5.13 der Maschinenrichtlinie, dass die „Maschine so konzipiert, gebaut und/ oder ausgerüstet ist, dass Gefahren durch Gase, Flüssigkeiten, Stäube, Dämpfe und sonstige Abfallprodukte der Maschine vermieden werden. Falls eine solche Gefahr besteht, muss die Maschine so ausgerüstet sein, dass die genannten Stoffe aufgefangen und/oder abgesaugt werden können“.

Das bedeutet auch hier: Partikelfilter

Die Anforderungen an den Bauherrn lauten also, dass er dafür zu Sorgen hat, dass die eingesetzten Maschinen den Vorschriften entsprechen, dass heißt u.a. mit Partikelfilter ausgestattet sind.
Der Maschinenhersteller muss eine Risikoanalyse durchführen und die Gefährdung nach dem Stand der Technik abstellen.
Der Betreiber muss auch prüfen ob die Maschine den Vorschriften entspricht und ob das CE Zeichen rechtmäßig angebracht ist. Er darf den Beschäftigten nur sichere Maschinen zur Verfügung stellen.

Untersuchungen haben für alle Dieselabgas exponierten Berufe ein 43% höheres Risiko für Lungenkrebs errechnet. Für Arbeiter an Maschinen wie Bagger, Bulldozer etc. war das Risiko besonders groß und nahm mit zunehmender Dauer am selben Arbeitsplatz zu. Diese hatten ein doppelt so hohes Lungenkrebsrisiko, wenn sie mehr als 20 Jahre an ihren Maschinen beschäftigt waren, gar ein mehr als 4-mal so hohes Lungenkrebsrisiko als nicht Dieselabgas exponierte Arbeiter. Auch bei diesem Ergebnis wurde selbstverständlich berücksichtigt, ob die Arbeiter geraucht hatten, oder anderen gefährliche Stoffen (wie Asbest) ausgesetzt waren“ so Dr. Regula Rapp Universität Basel

Hieraus resümier ich, so Rudi Clemens, es darf schon heute keine Maschine auf der Baustelle mit Dieselmotor betrieben werden darf, welche nicht mit Partikelfilter ausgerüstet ist.
Wer das Klima nicht schädigen will, wer saubere Luft zum Atmen will und gesunde Arbeitsplätze will, der muss handeln.

Für die deutsche Bauindustrie, die auf Internetseiten und Hochglanzbroschüren die Wichtigkeit des Umweltschutzes herausstellt und dafür wirbt, die am meisten von Investitionen und Förderprogrammen in diesem Bereich profitiert ist das herausgegebene Hintergrundpapier zu Partikelfiltern ein Armutszeugnis für die Branche.

Weutere Informationen unter www.gesunde-bauarbeit.de/filter.pdf

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