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Erbbaurecht macht das Bauen günstiger

17.05.201016:33 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Erbbaurecht macht das Bauen günstiger

(openPR) Der Erwerb eines Grundstückes ist kostenintensiv und gerade für junge Familien eine große zusätzliche Belastung beim Hausbau. Anstelle von Grund und Boden läßt sich jedoch vielerorts das Erbbaurecht auf bestimmten Grundstücken erwerben. Der monatliche Erbbauzins ist in der Regel weitaus geringer als eine monatliche Finanzierungsrate. Gerade kinderreiche Familien erhalten oft weitere Vergünstigungen, da die meisten Erbbaurechtgeber Gemeinden oder Kirchen sind.

Das Erbbaurecht gestattet dem Erbbauberechtigten auf dem Grundstück des Erbbaurechtgebers zu bauen. Dafür entrichtet er den Erbbauzins, der in der Regel günstiger ist als eine Grundstücks-finanzierung inklusive Tilgung. Neben der Höhe des Erbbauzinses werden im Vertrag die Größe und Bauart des Hauses festgelegt (Einfamilien-, Doppel- oder Reihenhaus). Die Vertragslaufzeit beträgt in der Regel 99 Jahre. Das gebaute Haus gehört dem Erbauer und kann verkauft oder vermietet werden, wenn es nicht selbst genutzt wird. Beim Verkauf kann die Immobilie lediglich nicht einzeln angeboten werden, sondern steht in direkter Verbindung mit dem Erbbaurecht. Der Erbbaurechtgeber kann seine Zustimmung zu einem Verkauf aber nur dann verweigern, wenn er dem potentiellen Käufer schlechte wirtschaftliche Verhältnisse nachweisen kann. Erbaurechts-grundstücke werden gelegentlich von Gemeinden oder Kirchen ausgeschrieben, in selteneren Fällen von privaten Eigentümern. Es ist üblich, dass Erbbauberechtigte vertraglich ein Vorkaufs-recht am Grundstück erhalten, sollte das Grundstück veräussert werden.

Um an ein Erbbaugrundstück zu gelangen, ist es hilfreich beim zuständigen Liegenschaftsamt oder dem örtlichen Pastor nachzufragen. Dokumentiert wird das Erbbaurecht im Grundbuch und im Erbbaugrundbuch. Damit wird sichergestellt, dass das Erbbaurecht auch bei einer Zwangsversteigerung des Grundstücks weiterbesteht. Endet die Vertragslaufzeit, erhält der Erbbauberechtig-tigte den Gebäudewert vergütet.


Über den Autor
Ralph Pass ist Vorsitzender des Immobilienverband IVD West e.V. mit Sitz in Köln, der größten Berufsorganisation und Interessensvertretung der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Der IVD West vertritt ca. 1.350 Mitgliedsunternehmen.

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