(openPR) Rettungsassistenten sind rund um die Uhr auf Rettungswagen im Einsatz, um im Notfall fachmännische Hilfe zu leisten. Ob bei einem Verkehrsunfall, Schlaganfall oder Herzinfarkt – die notfallmedizinisch und nichtärztlich bestausgebildeten Rettungsassistenten sind innerhalb weniger Minuten vor Ort und führen erste, oft lebensrettende Maßnahmen bei Notfallpatienten durch.
Handelt es sich um einen Notfall, bei dem sich der Patient in Lebensgefahr befindet, unterstützen die Rettungsassistenten den dann ebenfalls eingesetzten Notarzt bei dessen Arbeit. So war es zumindest bislang die Regel. Aufgrund des zunehmenden, bundesweiten Mangels an Notärzten, der immer öfter dazu führt, dass Notarztstandorte nicht mehr durchgehend besetzt werden können, sowie der zunehmenden Bindung der vorhandenen Notärzte bei Bagatelleinsätzen, sind die Rettungsassistenten aber vermehrt auf sich alleine gestellt. Dann müssen Entscheidungen getroffen und Maßnahmen ergriffen werden, die sonst ein Notarzt übernommen hätte – mit allen möglichen Konsequenzen.
Dabei geraten die Rettungsassistenten immer wieder zwischen die Fronten. Einerseits verlangen die ihnen anvertrauten Patienten, dass sie entsprechende notfallmedizinische Hilfe erhalten, andererseits kritisieren Ärzte immer wieder, dass durch Rettungsassistenten Maßnahmen ergriffen werden, welche die ärztlichen Vertreter einzig ihrer Berufsgruppe vorbehalten sehen.
Aktuell wurde in Rheinland-Pfalz auf Initiative eines ärztlichen Leiters für den Rettungsdienst die Gabe eines in Deutschland durch Rettungsassistenten oft eingesetzte Schmerzmedikament für die im Bundesland tätigen Rettungsassistenten untersagt. Begründet wurde diese Untersagung mit möglichen und gefährlichen Nebenwirkungen, die durch Rettungsassistenten nicht beherrscht werden könnten. Dass das Medikament seit Jahren ohne Probleme durch viele Rettungsassistenten, die teilweise sogar spezielle Schulungen erhalten hatten eingesetzt wurde, spielte keine Rolle mehr. Eine für Patienten sowie Rettungsassistenten hilfreiche Alternative hat man den Rettern bislang aber noch nicht nennen können – eine unbefriedigende Situation.
Tatsächlich gibt es notfallmedizinische Maßnahmen, für die ein Rettungsassistent bislang nur unzureichend ausgebildet wurde, die er im Notfall aber dennoch durchführen muss, da er sich sonst aufgrund seiner Stellung der unterlassenen Hilfeleistung schuldig machen könnte. Somit stehen Rettungsassistenten derzeit immer häufiger vor der Frage, was der Patient benötigt, der Arzt duldet und das Gesetz verlangt. Dabei überschreiten sie zum Wohle ihrer Patienten oftmals teils imaginäre Grenzen, wofür sie sich im Nachhinein rechtfertigen müssen. Eine Verbesserung der Situation verspricht die derzeit anstehende Novellierung des Rettungsassistentengesetzes und der damit verbundenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, welche die Ausbildung der Rettungsassistenten regelt. Auch im Hinblick auf ein verändertes Einsatzspektrum soll die Ausbildung den aktuellen Gegebenheiten angepasst und den Rettungsassistenten das dafür notwendige Wissen, dass sie sich derzeit durch Fort- und Weiterbildungen oft selbst aneignen, vermittelt werden. Die Überarbeitung ist längst überfällig und wurde in der Vergangenenheit aus verschiedenen Gründen immer wieder verschoben.
Das Berufsbild des Rettungsassistenten, das sich längst vom einfachen „Sanitäter“ abgehoben hat und immer wieder mit der kurzen 520-Stunden-Ausbildung zum Rettungssanitäter verwechselt wird, wird durch die Novellierung nun hoffentlich weiter professionalisiert, damit auch die Ausbildung des nichtärztlichen Fachpersonals der heute schon professionellen Arbeit am Patienten gerecht wird.









