(openPR) Das Wort "Rehabilitation" stammt aus dem Lateinischen und bedeutet "Wiederbefähigung". Einer medizinischen Rehabilitation unterziehen sich in Deutschland Jahr für Jahr rund vier Millionen Menschen aufgrund von Krankheit oder Unfallfolgen.
Generell unterscheidet man zwischen der medizinischen, der beruflichen und der sozialen Rehabilitation. Dabei hat die medizinische Rehabilitation vor allem die Aufgabe den Patienten körperlich wiederherzustellen und die Folgen seiner Erkrankung so weit wie möglich zu beheben.
Die berufliche Rehabilitation wiederum hat den Zweck, einen Betroffenen, der aufgrund von Folgeschäden oder Behinderung seinen bisherigen Beruf nicht mehr oder nicht mehr so wie bisher ausüben kann, wieder in das Arbeitsleben zu integrieren.
Generell hat jeder Betroffene ein Anrecht auf Leistungen zur medizinischen, beruflichen oder sozialen Rehabilitation. Dies ist im Sozialgesetzbuch (SGB) klar geregelt. Um diese Leistungen zu erhalten, muss er einen Antrag bei einem der zuständigen Kostenträger stellen.
Was so einfach klingt, ist für den Betroffenen jedoch meist mit einem gewissen Aufwand und vielen Fragen verbunden: Welcher Kostenträger ist eigentlich für mich zuständig? Welche Reha-Kosten werden übernommen? Wie sieht es für die Zeit der Rehabilitation und danach mit der finanziellen Absicherung aus?
www.reha-patient.de hat zum Thema Rehabilitation viele Informationen zusammengestellt. Betroffene haben die Möglichkeit, sich auf der Webseite innerhalb einer Stunde in das Thema Rehabilitation einzulesen, einen Gesamtüberblick zu erhalten und Antworten auf die wichtigsten Fragen sowie weiterführende Adressen und Anlaufstellen zu finden.












