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Neue EU-Richtlinie verpflichtet zum Schutz vor Nadelstichverletzungen

04.05.201014:39 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Besserer Arbeitsschutz für Ärzte und Pflegekräfte in Europa

Wuppertal, 29. April 2010: Arbeitnehmer im europäischen Gesundheitswesen müssen in Zukunft besser vor Verletzungen an spitzen und scharfen medizinischen Instrumenten geschützt werden. Dies fordert die neue Richtlinie, die der Rat der Europäischen Union am 8. März 2010 verabschiedet hat. Nadelstichverletzungen können lebensbedrohliche Infektionen übertragen. Daher müssen Ärzten und Pflegekräften in Europa nun unter anderem so genannte „Sichere Instrumente“ zur Verfügung gestellt werden. In Deutschland ist der Einsatz dieser verletzungssicheren Instrumenten schon seit der Novellierung der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250 im Jahr 2007 Pflicht. Fachleute bewerten die neuen EU-Vorgaben trotzdem als ein wichtiges Signal. Denn noch immer verwenden zu viele medizinische Einrichtungen keine „Sicheren Instrumente“.

Die neue europäische Richtlinie fordert von Arbeitgebern im Gesundheitswesen weiterhin, Mitarbeiter im richtigen Umgang mit den neuen Instrumenten zu schulen. Unabhängige Studien belegen, so die Begründung des EU-Parlaments, dass die meisten Nadelstichverletzungen durch umfassende Schulungen, bessere Arbeitsbedingungen und den grundsätzlichen Einsatz von Instrumenten mit Nadelschutzmechanismus verhindert werden können. Die europäischen Mitgliedsstaaten haben jetzt zwei Jahre Zeit, die Vorgaben aus Brüssel in nationales Recht umzusetzen. László Andor, der EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration, sagte auf der Ministerratstagung: „Diese neue Richtlinie wird die Beschäftigten und ihre Familien besser schützen und gleichzeitig die Belastung der europäischen Gesundheitsdienste durch Arbeitsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen verringern.“

„Mit der neuen Richtlinie aus Brüssel wird endlich der Mitarbeiterschutz in ganz Europa aufgewertet“, so Dr. Andreas Wittmann von der Initiative SAFETY FIRST!. Der Sicherheitswissenschaftler an der Bergischen Universität Wuppertal erklärt weiter: „Die Gesetzesvorlage ist auch für Deutschland ein wichtiger Impuls. Zwar haben wir im europäischen Vergleich mit der TRBA 250 eine gute Regelung – doch bislang wird diese vielfach noch nicht konsequent umgesetzt. Die EU unterstreicht noch einmal die Verpflichtung von Arbeitgebern, Mitarbeiter besser vor dem Risiko durch Nadelstichverletzungen zu schützen.“

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