22.03.2010 - 08:31 - Energie & Umwelt

Reclay Group stimmt neuer Prüfrichtlinie aller Systembetreiber in erweiterter Form nicht zu

Pressemitteilung von: Reclay Group
PR Agentur: Public Affairs PR Agentur GmbH

Inhaltliche Mängel und Vorabsprachen widersprechen Ziel der Vereinbarung

Köln, 17. März 2010. „Wir halten eine neue gemeinsame Prüfrichtlinie aller Dualen Systeme zur Plausibilisierung der Planmengenmeldungen für dringend erforderlich. Die Reclay Group wird einer solchen Übereinkunft aber nur zustimmen, wenn diese keinerlei kartellrechtliche oder fachliche Stolpersteine enthält“, so Raffael A. Fruscio, geschäftsführender Gesellschafter der Reclay Group.

Die jetzige Version enthält eine unzulässige Vermischung von Prüfungs- und Qualitätskriterien. „Wir haben bereits in den Sitzungen des Arbeitskreises deutlich gemacht, dass wir eine Vermischung von Prüfkriterien und Qualitätskriterien nicht akzeptieren. Das klar definierte Ziel der Prüfrichtlinie ist eine Sicherstellung der Vollständigkeit und Korrektheit der Lizenz- und Vertragsmengenanteile, nicht die Festlegung gemeinsamer Qualitätskriterien. Diese halten wir an dieser Stelle kartellrechtlich für bedenklich, denn sie behindern einen freien Wettbewerb im Sinne der Kunden“, so Raffael A. Fruscio. So soll laut der erweiterten Prüfrichtlinie der Anteil der Branchenlösungen für alle Hersteller und Vertreiber von Verpackungen einheitlich gemäß den Angaben der Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung fest gelegt werden. Eine individuelle Berücksichtigung der tatsächlichen Anteile des jeweiligen Kunden über eine Kundenstudie oder Vertriebsweganalyse wie bisher praktiziert, wäre damit nicht mehr möglich. „Wir sind gespannt auf die Antwort des Bundeskartellamtes hierzu“, so Fruscio.

Der neue erweiterte Prüfkriterienkatalog sieht weiterhin vor, bestimmte Auslegungsfragen der Verpackungsverordnung für alle Systembetreiber verbindlich festlegen. „Hier soll aus dem Markt heraus der Rechtsprechung vorgegriffen werden. Wenn es in Zukunft so ist, dass sich die Systembetreiber ihre Rechte und Pflichten selbst gestalten, führt das in letzter Konsequenz zu der Frage, wofür wir noch eine Verpackungsverordnung und eine Rechtsprechung zu diesem Thema brauchen“, kommentiert Fruscio. Darüber hinaus sieht die Reclay Group die Vorfestlegung von sechs Systembetreibern auf die BDO als zu beauftragende Wirtschaftsprüfergesellschaft im Alleingang als eine klare Absage an ein gemeinsames Vorgehen aller Systembetreiber. “Im Sinne eines stabilen Marktes können nur alle Systembetreiber gemeinsam eine Vereinbarung finden. Dies sollte jetzt schnell geschehen“, so Fruscio weiter.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

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Die lizAG wurde am 11. März 2005 in Köln gegründet und bietet ein Full-Service-Angebot im Bereich des Entsorgungsmanagements für Hersteller und Vertreiber von Verpackungen. Sie ist ein Tochterunternehmen der Reclay Group, einer Unternehmensgruppe im Bereich Umwelt- und Entsorgungsmanagement.

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