(openPR) Alte Masche-neu aufgelegt
Rechtzeitig zum Frühjahrsbeginn wird eine alte Masche neu aufgelegt. Angehörigen gingen in den letzten Tag vermehrt Rechnungen über 89,95€ für einen Eintrag in ein „Öffentliches Sterberegister“ versandt von einem Peter Hoffmann, der unter der Anschrift „Öffentliches Sterberegister, Postfach 211003 in 67010 Ludwigshafen firmiert. Nach Auskunft der Denic ist der Domaininhaber eine Firma eudistri UG (Mini-GmbH) in Ludwigshafen, vertreten durch Marcel Saleh.
Gegen diesen Betrag erscheint dann unter www.öffentliches-sterberegister.de ein Eintrag der Name,Sterbeort und letzter Wohnort enthält.
Durch die Aufmachung des Anschreibens soll der Eindruck vermittelt werden, es handele sich um ein „amtliches“ Schreiben von Behörden.
Auf unsere Nachforschungen hin, bei Gewerbeamt oder auch Handelsregister waren keine weiteren Informationen erhältlich.
Derartige Fälle hat es in den letzten Jahren immer wieder gegeben, zuletzt mit dem sogenannten „Bundessterbeanzeiger“ der für diesen Eintrag über 63€ verlangte. Dort wurde im Text der Rechnung behauptet:
„Gemäß der Novellierung des EU-Parlaments aus dem Jahre 2008, ist mit heutigem Datum die Eintragung des Todesfalles in den Seiten des Bundessterbeanzeigers.de erfolgt. Für die erfolgte Eintragung werden die einmaligen Kosten wir folgt festgesetzt: Standardeintrag 63,12 Euro. Die Gebühren sind sofort fällig."
Das Standesamt erklärte auf unsere Anfrage hin, dass zwar ein Sterberegister geführt werde, dieser Eintrag sei jedoch kostenlos und nicht öffentlich. Er diene ausschließlich der Mitteilungspflicht gegenüber anderen Behörden.
In Deutschland zuständig für die Registrierung der Sterbefälle sind ausschließlich die Standesämter.
Der Verband unabhängiger Bestatter e.V. empfiehlt daher ,sich bei Erhalt solcher Rechnungen an das Bestattungsunternehmen zu wenden, es kann ihnen weiterführende Informationen geben.