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Pfändungsschutzkonto jetzt auch für insolvente Selbstständige

18.03.201008:31 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Pfändungsschutzkonto jetzt auch für insolvente Selbstständige
Dieter Büge, Firmen-Insolvenzberater
Dieter Büge, Firmen-Insolvenzberater

(openPR) Insolvente Unternehmerinnen und Unternehmer dürfen jetzt aufatmen! Das Pfändungsschutzkonto - kurz P-Konto - durfte bisher nur von Privatpersonen in Anspruch genommen werden, um ihr Geld vor der sog. Kahlpfändung zu schützen.
Was aber ist neu? Wirklich neu ist, dass der Kontopfändungsschutz zukünftig auch für Selbstständige gilt! Laut Dieter Büge, Insolvenzberater aus Stadland bei Oldenburg und Autor eines 2010 erschienenen Insolvenzratgebers, haben rund 300.000 insolvente Selbstständige - kurz vor Ostern - noch einen zweiten Grund zum Feiern: Das neue P-Konto kommt! Das am 7. Juli 2009 beschlossene Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes, tritt bereits am 1.7.2010 in Kraft und beschert den insolventen Unternehmerinnen und Unternehmern 989,99 €, die nicht mehr weggepfändet werden dürfen!
Die Bank gibt zwar den Vermerk "P-Konto" auch an die Schufa weiter, aber das dürfte in Anbetracht der angespannten Lage das kleinere Übel darstellen!

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