17.03.2010 - 14:39 - Industrie, Bau & Immobilien
Immobilieneigentumserwerb durch Wohnungseigentümergemeinschaft
Pressemitteilung von: Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler, Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Im Rahmen des Rechts der Wohnungseigentümergemeinschaft ist es regelmäßig umstritten, ob der WEG selbst Rechte und Pflichten zustehen. Das OLG Hamm hat in einem Beschluss vom 20.10.2009, AZ 15 Wx 81/09 die eigene Rechtszuständigkeit der WEG im Bereich des Erwerbs von Immobilieneigentum gestärkt und zwar im formellen Bereich. Das Gericht hat festgestellt, dass die WEG selbst als Grundstückseigentümer in das Grundbuch eingetragen werden kann, sodass nunmehr der Rechtserwerb leichter durchgeführt werden kann. Allerdings muss ein tätiger Verwalter besonders bevollmächtigter sein, sodass sich eine WEG in diesem Rechtsbereich vor Durchführung etwaiger Maßnahmen rechtsanwaltlich beraten lassen sollte.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler, Seitz
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh
Wolfratshauserstraße 80
81379 München
Telefon: 089/72308750
Telefax: 089/597467
Die Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler, Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine renommierte, deutschlandweit tätige spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Zu den Tätigkeitsgebieten gehört die Beratung von Privatmandanten in den Bereichen Erb- und Schenkungsrecht, Betreuungs- und Familienrecht, Miet- und Immobilienrecht und Kapitalanlagerecht.
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist zugleich Fachanwalt für Steuerrecht und Professor für Wirtschafts- und Steuerrecht. Er ist wissenschaftlich für mehrere Stiftungen im Bereich des Immobilienrechts tätig.
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