Mindesthebesatz für Gewerbesteuer - neues zur Standortwahl für Unternehmen

Pressemitteilung von: Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler, Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 27.01.2010, AZ 2 BvR 2185/04, eine für Unternehmen sehr wichtige Grundentscheidung getroffen, die einen wesentlichen Bereich der Betrieblichen Steuerlehre betrifft. Das Bundesverfassungsgericht hat ausgeurteilt, dass die neue gesetzliche Vorgabe eines Mindesthebesatzes von 200% bei der Gewerbesteuer verfassungsgemäß ist. Damit ist die Taktik einiger Gemeinden, deutlich niedrigere Hebesätze anzubieten, um Unternehmen in den Einzugsbereich zu bringen, zukünftig ausgeschlossen. Für Unternehmen stellt sich mit Blick auf diese Entscheidung die Frage, wie zukünftig steuerliche Gesichtspunkte bei der Standortwahl berücksichtigt werden können. Hier sollte eine steuerrechtliche Gesamtbetrachtung mit einem Rechtsexperten stattfinden.

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Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler, Seitz
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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81379 München
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Die Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler, Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine renommierte, deutschlandweit tätige spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Zu den Tätigkeitsgebieten gehört die Beratung von Privatmandanten in den Bereichen Erb- und Schenkungsrecht, Betreuungs- und Familienrecht, Miet- und Immobilienrecht und Kapitalanlagerecht.


Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist zugleich Fachanwalt für Steuerrecht und Professor für Wirtschafts- und Steuerrecht. Er ist wissenschaftlich für mehrere Stiftungen im Bereich des Steuerrechts tätig.

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