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Betreuungspersonal in den Heimen muss geeignet und ausreichend qualifiziert sein

12.03.201008:10 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Nachdem die Vorsitzende der SPD NRW, Frau Hannelore Kraft, ihren Vorschlag, Langzeitarbeitslosen den ehrenamtlichen Einsatz in stationären Pflegeeinrichtungen (Heimen) zu ermöglichen, gegenüber Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk näher erläutert hat, erklärt der Vorstand, Werner Schell dazu:



Mit der am 01.07.2008 in Kraft getretenen (kleinen) Pflegereform ist bereits die Rechtsgrundlage dafür geschaffen worden, Langzeitarbeitslose aufgrund von entsprechenden Ausbildungs- bzw. Förderrichtlinien als Betreuungsassistenten zu qualifizieren, um ihnen damit eine neue berufliche Basis in der Betreuung pflegebedürftiger Menschen bieten zu können.

Dazu hat sich Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk am 16.08.2008 in einer vielbeachteten (u.a. in der Bundespressekonferenz vorgestellten) Erklärung wie folgt geäußert:

„Es erscheint unter Beachtung dieser Richtlinien gerechtfertigt, für die Betreuungsleistungen auch geeignete Langzeitarbeitslose zu qualifizieren und einzusetzen. Es kann davon ausgegangen werden, dass solche Personen aufgrund ihrer bisherigen Lebensleistung besonders gut geeignet sein können, die dringend notwendigen niedrigschwelligen Betreuungsleistungen zu erbringen. Es wird sich nach kurzer Zeit abklären lassen, ob die vorgelegten Richtlinien hinsichtlich der Qualifizierungsanforderungen nachgebessert werden müssen. Eine pauschale Kritik am Vorhaben erscheint aber im jetzigen Stadium der Erkenntnisse nicht begründbar!“

An dieser Beurteilung hat sich bis heute nichts geändert mit der Folge, dass auch aktuell gegen die Anstellung von geeigneten und qualifizierten Langzeitarbeitslosen in der Pflege keine grundsätzlichen Bedenken erhoben werden können. Allerdings bedarf es dazu keiner neuen Konzepte, denn die bereits geschaffenen Rechtsgrundlagen zur Förderung von Langzeitarbeitslosen reichen aus, um ihnen Perspektiven für den weiteren (beruflichen) Lebensweg zu eröffnen.

Bei den aktuellen Erörterungen über den (ehrenamtlichen) Einsatz von Langzeitarbeitslosen ist aber kaum hinterfragt worden, ob denn solche ergänzend helfenden Dienstleister überhaupt benötigt werden, um den vielfach beschriebenen Pflegenotstand in der personellen Zuwendung zu minimieren oder gar aufzuheben.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk bringt daher die am 28.08.2008 erhobenen Forderungen nach geeigneten Maßnahmen gegen den Pflegenotstand in Erinnerung. Damals wurde u.a. ausgeführt:

„Ungeachtet dieser Maßnahmen benötigen die stationären Pflegeeinrichtungen aber dringend mehr Pflegefachpersonal. Die aktuellen Personalbestände reichen nämlich nicht aus, eine uneingeschränkte angemessene Pflege und Versorgung der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen zu gewährleisten. Darüber hinaus wird die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in nächster Zeit deutlich zunehmen. Im Jahre 2030 wird es allein rd. 2 Millionen dementiell erkrankte Menschen geben. Bedeutsam erscheint in diesem Zusammenhang die Feststellung der Ärzteschaft auf dem kürzlich durchgeführten 111. Deutschen Ärztetag (Mai 2008), dass die Pflegebudgets um mindestens 30% verbessert werden müssen. Damit geht die organisierte Ärzteschaft noch weit über das hinaus, was diesseits seit Jahren eingefordert wird, nämlich eine personelle Verstärkung um rd. 20%.

Die jetzt mögliche Anstellung von Betreuungsassistenten löst die beklagte Pflegenot in den Heimen nicht auf, so dass die Forderung nach mehr Pflege(fach)­personal aufrecht erhalten bleiben muss.

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk tritt daher für eine deutliche Verbesserung der Pflegestellenpläne (auch in den Krankenhäusern) ein, weil nur eine ausreichende Zahl von Pflege(fach)- und sonstigen Betreuungskräften die allseits gewünschte Zuwendung einschließlich Begleitung in schwierigen Situationen (z.B. palliativmedizinisch / pflegerische Betreuung, Sterbebegleitung) gewährleisten kann. Um solche Verbesserungen alsbald erreichen zu können, ist es u.a. erforderlich, im Pflegeversicherungsrecht einen neuen erweiterten Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein bundeseinheitliches Personalbemessungssystem (an Stelle von regional unterschiedlichen Stellenschlüsseln) einzuführen.“

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk wird beim Pflegetreff am 27.04.2010 in Neuss-Erfttal mit dem Thema „Welche Pflege wollen wir (uns leisten)?“ erneut auf die personelle Unterversorgung in der Pflege eingehen und eine Qualifizierungs – bzw. Anstellungsoffensive für die Pflege einfordern. Damit sollen ähnlich lautende Forderungen, u.a. des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe e.V. bzw. des Deutschen Pflegerates e.V., unterstützt werden.

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