11.03.2010 - 17:06 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Steuern zurück
Pressemitteilung von: DS Deutsche Steuerberatung GmbH Berlin
Im Jahr 2009 haben Sparer das erste Mal Abgeltungsteuer bezahlt. Mit der Steuererklärung können Sie sich einen Teil davon zurückholen. Wer seine Steuererklärung richtig abgibt, kann ggf. sogar Geld vom Finanzamt zurückbekommen.
Seit 2009 überweisen Banken pauschal 25% direkt an das Finanzamt wenn das bei ihnen angelegte Geld Erträge bringt, etwa Zinsen oder Dividenden gezahlt oder Kursgewinne verzeichnet werden. Anleger müssen dem Fiskus daher Kapitalerträge nicht mehr selbst melden. Trotzdem sind nur wenige Anleger von der Pflicht ausgeschlossen, das Steuerformular KAP auszufüllen. Es müssen Erträge weiterhin angegeben werden, wenn Geld bei Seiner Bank im Ausland angelegt worden ist.
Verdient jemand nicht gerade überdurchschnittlich viel, hat aber z.B. Zinsen aus einer Erbschaft bekommen und hat deshalb z.B. ein Jahreseinkommen von €15.000, liegt der Steuersatz unter 25%. Dieser niedrige Steuersatz gilt dann auch für Kapitalerträge. D.h. wenn der Bürger z.B. einen Steuersatz von 20% hat, erhält er 5% der gezahlten Kapitalertragsteuer zurück. Hierfür muss der Anleger eine so genannte Günstigerprüfung beantragen. So profitieren insbesondere auch Rentner oft von den Freistellungen.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
DS Deutsche Steuerberatung GmbH, Zweigniederlassung Berlin - Mitte
Friedrichstrasse 135a,
10117 Berlin
Telefon: 030 847 11 860
Email:
www.ds-steuerberatung-berlin.de
Die DS Deutsche Steuerberatung GmbH Berlin ist eine moderne und mandantenorientierte Steuerkanzlei, die Privatpersonen, Freiberufler, Künstler, Unternehmer, Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft oder Mitarbeiter einer Stiftung in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen individuell berät. Weder ist hier ein Unternehmen zu klein noch zu groß; keine Gesellschaftsform zu einfach oder zu kompliziert.
Kundenzufriedenheit ist das oberste Gebot, das durch sorgfältige, kompetente und auf die Mandanten individuell zugeschnittene Beratung erfüllt wird.
Seit 2009 überweisen Banken pauschal 25% direkt an das Finanzamt wenn das bei ihnen angelegte Geld Erträge bringt, etwa Zinsen oder Dividenden gezahlt oder Kursgewinne verzeichnet werden. Anleger müssen dem Fiskus daher Kapitalerträge nicht mehr selbst melden. Trotzdem sind nur wenige Anleger von der Pflicht ausgeschlossen, das Steuerformular KAP auszufüllen. Es müssen Erträge weiterhin angegeben werden, wenn Geld bei Seiner Bank im Ausland angelegt worden ist.
Verdient jemand nicht gerade überdurchschnittlich viel, hat aber z.B. Zinsen aus einer Erbschaft bekommen und hat deshalb z.B. ein Jahreseinkommen von €15.000, liegt der Steuersatz unter 25%. Dieser niedrige Steuersatz gilt dann auch für Kapitalerträge. D.h. wenn der Bürger z.B. einen Steuersatz von 20% hat, erhält er 5% der gezahlten Kapitalertragsteuer zurück. Hierfür muss der Anleger eine so genannte Günstigerprüfung beantragen. So profitieren insbesondere auch Rentner oft von den Freistellungen.
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