10.03.2010 - 09:32 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Schadenersatz für Anleger bei sittenwidrigem Geschäftsmodell
Pressemitteilung von: Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler, Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung (AZ XI ZR 93/09) die Rechte von Anlegern gegenüber ausländischen Brokerfirmen gestärkt. Im konkreten Fall ging es darum, dass sich eine Anlegerin über einen deutschen Vermittler bei einer US-amerikanischen Brokerfirma beteiligt hatte. Der Schaden trat auch deshalb ein, weil über die Brokerfirma erhebliche Provisionen abgerechnet und hochriskante Optionsgeschäfte durchgeführt wurden. Aus Sicht des Bundesgerichtshofs war mit Blick auf diese Strukturen das Schadenereignis von Anfang an absehbar. Rechtlich entscheidend war, dass der Bundesgerichtshof hier erstmalig Pflichtverletzungen deutscher Vermittler zum Nachteil eines ausländischen Unternehmens berücksichtigt hat. Geschädigte Anleger, deren Kapitalanlage einen ausländischen Bezug aufweist, haben nun bessere Chancen und sollten sich rechtsanwaltlich beraten lassen.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler, Seitz
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh
Wolfratshauserstraße 80
81379 München
Telefon: 089/72308750
Telefax: 089/597467
Die Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler, Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine renommierte, deutschlandweit tätige spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Zu den Tätigkeitsgebieten gehört die Beratung von Privatmandanten in den Bereichen Erb- und Schenkungsrecht, Betreuungs- und Familienrecht, Miet- und Immobilienrecht und Kapitalanlagerecht.
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist zugleich Fachanwalt für Steuerrecht und Professor für Wirtschafts- und Steuerrecht. Er ist wissenschaftlich für mehrere Stiftungen im Bereich des Kapitalanlagerechts tätig.
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