09.03.2010 - 18:04 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Managerhaftpflichtversicherung für den Mittelstand - Zurich stellt “D&O Plus Entscheidungshaftpflicht” vor
Pressemitteilung von: Zurich Gruppe Deutschland
Bonn, 09. März 2010: Die Zurich Gruppe Deutschland bietet ab sofort eine Managerhaftpflichtversicherung speziell für mittelständische Unternehmen an. Damit können sich nun auch Geschäftsführer und Vorstände von Unternehmen und Non-Profit Organisationen mit einem Jahresumsatz von bis zu EUR 100 Millionen über eine Managerhaftpflichtversicherung (Directors & Officers Liability „D&O“) absichern.
Mit der so genannten “D&O Plus Entscheidungshaftpflicht” schützen sich Organe sowie leitende Angestellte vor Haftpflichtansprüchen, die vom eigenen Arbeitgeber, oder aber von externen Dritten geltend gemacht werden. So übernimmt die Police die anfallenden Kosten im Rahmen der Verteidigung, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und leistet bei berechtigten Ansprüchen Schadenersatz.
Dichtes Sicherheitsnetz für Entscheider
Mit dem dichten Sicherheitsnetz der neuen Managerhaftpflichtversicherung minimiert Zurich die persönlichen Risiken, denen Manager ausgesetzt sind. Die D&O Plus Entscheiderhaftpflicht schützt bei Vermögensschäden, die auf eine schuldhafte Pflichtverletzung der versicherten Person zurückzuführen sind. Auch Pflichtverletzungen, die vor Vertragsbeginn begangen worden unterliegen diesem Schutz. Zudem umfasst die Versicherung nicht nur Organisationspflichtverletzungen, sondern auch operative Tätigkeiten.
Durch die D&O Plus Entscheiderhaftpflicht werden berechtigte Ansprüche ersetzt, die gegen die versicherte Person geltend gemacht werden. Der Verzicht auf einen Eigenschadenabzug, also die Anrechnung von Gesellschaftsanteilen des Versicherten, ist inklusive.
Zusätzliche Leistungsmerkmale der D&O Plus Entscheiderhaftpflicht:
• Gehaltsfortzahlungen bis zu 250.000 EUR pro Jahr im Falle der Aufrechnung
• eine Kontinuitätsgarantie:
• eine sofortige, prämienfrei, unverfallbare Nachmeldefrist von 5 Jahren
• eine zusätzliche Deckungssumme für pensionierte Vorstände und Geschäftsführer
Gesetzgebung scharf geregelt
Der Gesetzgeber hat die Haftung von Geschäftsführern und Vorständen besonders scharf geregelt. So haften diese schon bei kleinsten Pflichtverletzungen wie einem Vertrauensbruch, einer Nachlässigkeit, einem Irrtum oder einer irreführenden Äußerung. „Geprägt durch die aktuelle Diskussion ist die Verantwortung von Managern in den Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion gerückt.“, so Jens Lison, Vorstand der Zurich Gruppe Deutschland. „Sicher ist, dass bei der zunehmenden Komplexität in der Wirtschaft das Risiko steigt, Fehler zu begehen. Dies sollte allerdings nicht dazu führen, dass Manager mit ihrem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe haften.“
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Zurich Gruppe Deutschland
Unternehmenskommunikation
Bernd O. Engelien
Poppelsdorfer Allee 25-33
53115 Bonn
Deutschland
Telefon +49 (0) 228 268 2725
Telefax +49 (0) 228 268 2809

www.zurich.de
Die Zurich Gruppe Deutschland zählt mit Beitragseinnahmen von rund 6,4 Milliarden Euro (2008), Kapitalanlagen von mehr als 31 Milliarden Euro und 6.400 Mitarbeitern zu den führenden Versicherungen in Deutschland. Als Teil der weltweit tätigen Zurich Financial Services Group bietet sie innovative und erstklassige Lösungen zu Versicherungen, Vorsorge und Risikomanagement aus einer Hand. Individuelle Kundenorientierung und hohe Beratungsqualität stehen dabei an erster Stelle.
Mit der so genannten “D&O Plus Entscheidungshaftpflicht” schützen sich Organe sowie leitende Angestellte vor Haftpflichtansprüchen, die vom eigenen Arbeitgeber, oder aber von externen Dritten geltend gemacht werden. So übernimmt die Police die anfallenden Kosten im Rahmen der Verteidigung, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und leistet bei berechtigten Ansprüchen Schadenersatz.
Dichtes Sicherheitsnetz für Entscheider
Mit dem dichten Sicherheitsnetz der neuen Managerhaftpflichtversicherung minimiert Zurich die persönlichen Risiken, denen Manager ausgesetzt sind. Die D&O Plus Entscheiderhaftpflicht schützt bei Vermögensschäden, die auf eine schuldhafte Pflichtverletzung der versicherten Person zurückzuführen sind. Auch Pflichtverletzungen, die vor Vertragsbeginn begangen worden unterliegen diesem Schutz. Zudem umfasst die Versicherung nicht nur Organisationspflichtverletzungen, sondern auch operative Tätigkeiten.
Durch die D&O Plus Entscheiderhaftpflicht werden berechtigte Ansprüche ersetzt, die gegen die versicherte Person geltend gemacht werden. Der Verzicht auf einen Eigenschadenabzug, also die Anrechnung von Gesellschaftsanteilen des Versicherten, ist inklusive.
Zusätzliche Leistungsmerkmale der D&O Plus Entscheiderhaftpflicht:
• Gehaltsfortzahlungen bis zu 250.000 EUR pro Jahr im Falle der Aufrechnung
• eine Kontinuitätsgarantie:
• eine sofortige, prämienfrei, unverfallbare Nachmeldefrist von 5 Jahren
• eine zusätzliche Deckungssumme für pensionierte Vorstände und Geschäftsführer
Gesetzgebung scharf geregelt
Der Gesetzgeber hat die Haftung von Geschäftsführern und Vorständen besonders scharf geregelt. So haften diese schon bei kleinsten Pflichtverletzungen wie einem Vertrauensbruch, einer Nachlässigkeit, einem Irrtum oder einer irreführenden Äußerung. „Geprägt durch die aktuelle Diskussion ist die Verantwortung von Managern in den Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion gerückt.“, so Jens Lison, Vorstand der Zurich Gruppe Deutschland. „Sicher ist, dass bei der zunehmenden Komplexität in der Wirtschaft das Risiko steigt, Fehler zu begehen. Dies sollte allerdings nicht dazu führen, dass Manager mit ihrem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe haften.“
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