09.03.2010 - 08:38 - Industrie, Bau & Immobilien
keine Anrechnung der Eigenheimzulage bei Immobilienerwerbrückabwicklung
Pressemitteilung von: Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler, Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Immer wenn Schadenersatz geltend gemacht wird, ist zu prüfen, welche aus dem Schadenereignis entstandenen Vorteile (zum Beispiel Ausschüttungen bei einer Kapitalanlage oder Steuervorteile) den Schaden mindern und deshalb vom Schadenersatzanspruch abzuziehen sind. Der BGH hat in einer Entscheidung vom 12.11.2009, AZ XII ZR 233/08, entschieden, dass eine erhaltene Eigenheimzulage dann nicht anzurechnen ist, wenn der Käufer einer Immobilie den Kaufvertrag mittels Schadenersatzanspruch rückgängig macht. Mit Blick auf diese komplexe Systematik sollten sich Käufer, die den Immobilienerwerb rückabwickeln wollen, vor einem Tätigwerden rechtsanwaltlich beraten lassen.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler, Seitz
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh
Wolfratshauserstraße 80
81379 München
Telefon: 089/72308750
Telefax: 089/597467
Die Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler, Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine renommierte, deutschlandweit tätige spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Zu den Tätigkeitsgebieten gehört die Beratung von Privatmandanten in den Bereichen Erb- und Schenkungsrecht, Betreuungs- und Familienrecht, Miet- und Immobilienrecht und Kapitalanlagerecht.
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist zugleich Fachanwalt für Steuerrecht und Professor für Wirtschafts- und Steuerrecht. Er ist wissenschaftlich für mehrere Stiftungen im Bereich des Immobilienkapitalanlagerechts tätig.
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