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Daisy – der aktuelle Standard für digitale Informationen für Blinde

08.03.201019:08 UhrGesundheit & Medizin
Daisy-Player Victor Player Classic X
Daisy-Player Victor Player Classic X

(openPR) Waren Abspielgeräte für Audiokassetten viele Jahre lang für blinde oder stark sehbehinderte Menschen unentbehrlich, wenn es darum ging, Informationen jeglicher Art über das Ohr statt über das Auge aufzunehmen, so heißt der aktuelle Standard für digitale Medien Daisy (Digital Accessible Information System). Daisy wurde von dem bereits 1996 gegründeten US-amerikanischen Daisy Consortium mit der Absicht entwickelt, den Übergang von analogen zu digitalen Hörbüchern zu fördern und weltweit zu standardisieren.



Heute steht für diesem Standard ein umfassendes Angebot bereit, das von Hörbüchern (Belletristik und Sachbücher) über Zeitschriften und Lexika bis zu Informationen von Behörden, Einrichtungen und Verbänden reicht. Die angebotenen Titel sind auf Daisy-CD oder als Datei zum Download (für Blinde kostenlos) verfügbar. Daisy-Dateien können auf jedem mp3-Player abgespielt werden, die Vorteile des neuen Standards kommen jedoch nur bei Verwendung eines speziellen Daisy-Players zur Geltung. So kann der „Leser“ im Text wie in einem richtigen Buch blättern, sich Überschriften oder das Inhaltsverzeichnis vorlesen lassen und direkt in das gewünschte Kapitel springen. Je nach Hörbuch kann auch nach bestimmten Seiten oder auch Sätzen gesucht werden. Beim Unterbrechen des Abhörens wird ein digitales Lesezeichen gesetzt, so dass die Fortsetzung exakt am selben Punkt erfolgt. Für Blinde und stark Sehbehinderte ist es natürlich besonders wichtig, dass die Bedienung des Player einfach und – im wahrsten Sinne des Wortes - selbsterklärend ist. Die einzelnen Tasten der Daisy-Player erklären deshalb auf Wunsch ihre Funktion per Sprachausgabe. Selbst die Vorlesegeschwindigkeit lässt sich bei verschiedenen Geräten ohne Klangverlust einstellen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass der neue Standard für die Betroffenen eine ganz erhebliche Verbesserung ihrer Lebensqualität bedeutet.

Nach einem Urteil des SG Fulda, dem inzwischen weitere Sozialgerichte gefolgt sind, haben blinde und stark sehbehinderte Menschen einen Rechtsanspruch darauf, einen Daisy-Player von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt zu bekommen (Aktenzeichen S 4 KR 572/06).

Besonders leistungsfähige Daisy-Player sowie zahlreiche weitere Produkte für Sehbehinderte sind jetzt beim führenden Spezialisten für besseres Sehen www.sehhelfer.de erhältlich. Weitere Einzelheiten zu allen Produkten er­fahren Sie auf der Website des Anbieters oder durch einem Anruf bei der gebührenfreien Hotline 0800 - 100 40 88.

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