Schranken für Finanzinvestoren

Pressemitteilung von: Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler, Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Finanzaufsicht hat aktuell die Meldepflicht für Spekulanten verschärft. Strengere Regeln gelten nunmehr Wetten auf fallende Aktienkurse erschwert und hierfür Transparenzvorschriften erstellt. Diese Meldepflicht soll ab dem 25.03.2010 für Aktien größerer Unternehmen gelten und betrifft Leerverkäufe. Bei Leerverkäufen leihen sich Anleger Aktien, um sie sofort wieder zu veräußern und zwar in der Hoffnung, das Wertpapier zum Ende der Leihfrist billiger wieder zurückzuerwerben. Bei ungedeckten Leerverkäufen handelt der Spekulant das Wertpapier ohne es sich überhaupt geliehen zu haben.

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Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler, Seitz
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh
Wolfratshauserstraße 80
81379 München
Telefon: 089/72308750
Telefax: 089/597467

Die Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler, Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine renommierte, deutschlandweit tätige spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Zu den Tätigkeitsgebieten gehört die Beratung von Privatmandanten in den Bereichen Erb- und Schenkungsrecht, Betreuungs- und Familienrecht, Miet- und Immobilienrecht und Kapitalanlagerecht.


Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist zugleich Fachanwalt für Steuerrecht und Professor für Wirtschafts- und Steuerrecht. Er ist wissenschaftlich für mehrere Stiftungen im Bereich des Kapitalanlagerechts tätig.

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