02.03.2010 - 17:53 - Politik, Recht & Gesellschaft

Veröffentlichung von Fotos der verurteilten Mörder Walter Sedlmayers bei Spiegel Online

Pressemitteilung von: Bauersfeld & Partner Rechtsanwälte

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In einer Entscheidung vom Februar 2010 hat es der Bundesgerichtshof für zulässig erachtet, dass das Nachrichtenportal Spiegel Online im Internet ein Dossier mit Altmeldungen über den Mord an dem Schauspieler Walter Sedlmayr zum Abruf bereitgehalten hat, die die Name der Verurteilten nannten und Fotografien von den Verurteilten enthielten. Das Verbrechen hatte seinerzeit die Öffentlichkeit über mehrere Wochen beschäftigt.

Im Gegensatz zu den Vorinstanzen verneinte der BGH einen rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Täter durch die Veröffentlichung der Fotos. Zwar beeinträchtige die Veröffentlichung das Persönlichkeitsrecht der Verurteilten. Deren Schutzinteresse habe aber hinter dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit zurückzutreten.

Nach Auffassung des Gerichts stehe den Abgebildeten auch kein Anspruch auf Unterlassung zukünftiger erneuter Verbreitung der Bilder zu. Die beanstandeten Abbildungen dürften als Bildnisse der Zeitgeschichte gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG auch ohne Einwilligung der Abgebildeten veröffentlicht werden. Die Aufnahmen seien auch kontextbezogen. Wie der Senat ausführte, illustrieren die beanstandeten Fotos Pressemeldungen, in denen wahrheitsgemäß und objektiv über die Hauptverhandlung berichtet wird.

Autor: Rechtsanwalt Axel Kujawa

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