Petition für die Freigabe privater Destillieranlagen über 0,5 Liter Kesselvolumen

Pressemitteilung von: Dr. Richter Premiumdestillen

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Bonn, 26.02.2010. In Deutschland setzt das Branntweinmonopol den gesetzlichen Rahmen für Hobbybrenner und der ist hierzulande sehr eng. Privatpersonen dürfen demnach nur mit Destillen von einem Kesselvolumen von unter 0,5 Liter legal destillieren. Zwar lässt sich auch mit dieser Größe ein anständiges Destillat produzieren, allerdings ist der Aufwand für die Destillation und auch für die Produktion der Minidestillen erheblich höher als für größere Modelle. Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass Deutschland hier einen schwer nachvollziehbaren Alleingang geht: So gibt es in Frankreich, Österreich oder den Niederlanden keine derart engen Beschränkungen für Hobbybrenner. Bedenkt man, dass dem deutschen Staat das Branntweinmonopol jährlich ca. 80 Mio. EUR kostet, so ist diese Gesetzgebung umso unverständlicher.

Wer gegen die derzeitigen Beschränkungen aktiv vorgehen möchte, hat jetzt die Möglichkeit, bei einer öffentlichen Petition an den Bundestag mitzuzeichnen, die sich für die unbürokratische Freigabe von Dampfdestillationsanlagen einsetzt (epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=9911 ). Die Petition wird von Dr. Richter Premiumdestillen begrüßt und unterstützt.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Dr. Richter Premiumdestillen
Ubierstr. 169
53173 Bonn
www.premiumdestillen.de
E-Mail:

Dr. Richter Premiumdestillen mit Sitz in Bonn bietet Destillen und Destillieranlagen für den Privatgebrauch an. Inhaber des Unternehmens ist Herr Dr. Mark Richter. Zielgruppe des Sortiments sind primär Hobbybrenner und Hersteller von ätherischen Ölen, die auf qualitativ hochwertige Destillieranlagen Wert legen. Um den verschiedenen Bedürfnissen der Zielgruppe gerecht zu werden sind sowohl verschiedene Destillieranlagen aus Kuper als auch aus Glas im Sortiment.

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