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Institut für Medizinische Begutachtung entlastet deutsche Gerichte bundesweit

01.03.201017:53 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Institut für Medizinische Begutachtung entlastet deutsche Gerichte bundesweit

(openPR) Augsburg – Frankfurt – Garmisch-Partenkrichen - München – Orthopädische, neurologische und psychiatrische Fragestellungen sind oft nur von Experten verlässlich zu beantworten. Insbesondere deutsche Gerichte beschäftigen sich mehr und mehr mit Unfallfolgen oder Schädigungen nach Fremdeinwirkung zur Feststellung möglicher Schadensersatzansprüche. Zum Wohle der Betroffenen ist es für die Gerichte erforderlich objektiv solche Ansprüche zu prüfen. Entscheidungen sind nur durch objektive, valide und reliable Gutachten möglich.



Um den an sie gestellten Erwartungen zu entsprechen, greifen deutsche Gerichte auf Experten-Gutachten zurück, die sich konkret mit der medizinischen Fragestellung im Einzelfall beschäftigen.

Das Institut für medizinische Begutachtung mit Standorten in München, Frankfurt am Main, Augsburg und Garmisch-Partenkirchen bietet Gutachten in höchster fachärztlicher Kompetenz - insbesondere für neurologische, orthopädische, psychiatrische sowie für forensische Fragestellungen. Diese werden den aktuellsten medizinischen, aber auch den hohen juristischen Ansprüchen gerecht.

Die Gutachten des IMB zeichnen sich dadurch aus, dass sie auch für den medizinischen Laien verständlich aufbereitet sind, so dass sie die nachfolgenden notwendigen juristischen Entscheidungen der jeweiligen Auftraggeber erleichtert. Darüber hinaus garantiert das IMB eine kompetente und zügige Bearbeitung aller Gutachtenaufträge.

Das Gutachterinstitut wurde von Dr. med. Lorenz. Schweyer (FA für Nervenheilkunde, FA für Psychiatrie und Psychotherapie, Forensische Psychiatrie) und Dr. med. Ralf Wagner (FA für Orthopädie, Chirotherapie) im Juli 2007 gegründet und sich bis heute bundesweit mit mehreren Standorten etabliert. „So können wir in jedem Fall kurze Wege und schnelle Bearbeitung garantieren“, so Wagner auf Anfrage.

Für eine fachlich saubere, verständliche und nachvollziehbare und vor allem für eine 100%ig standhaltende Expertise sind im Einzelnen verschiedene Teilsaspekte zu berücksichtigen – jeweils in Abhängigkeit der Ausgangsfragestellung. Handelt es sich beispielsweise um die Feststellung von möglichen Schadensersatzansprüchen aufgrund von Behandlungsfehlern und einer daraus resultierenden Behinderung einer der Parteien liegt der Hauptfokus auf der dezidierten Analyse der Ursache dieser Behinderung. Denn darauf aufbauend prüfen Richter mögliche Schadensersatzansprüche für die Behinderten und deren Pflege sowie einen notwendigen Pflegemehraufwand in personeller Hinsicht, aber auch mit Blick auf den sachlichen Mehraufwand. Des Weiteren sind die Kosten für mögliche alternative Behandlungen zu bewerten.

Bewegt sich die Fragestellung im Bereich der Berufsunfähigkeit ist die Ursachenforschung zeitlich differenziert einzugrenzen und zu eruieren, inwiefern tatsächlich eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Nur dann können Gerichte den konkreten, vertraglich vereinbarten Leistungsfall bewerten und beurteilen.

Wichtig ist, dass hinter jeder Fragestellung Menschen stehen, die auf Entscheidungen hoffen. Betroffene wie Angehörige, Arbeitgeber und Versicherer.

Dr. med. Lorenz Schweyer, Facharzt für Nervenheilkunde, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Medizinischer Sachverständiger cpu, München ist anerkannter Gutachter des IMB. Im Rahmen seiner gutachterlichen Tätigkeit hat er regelmäßig mit neurologischen und psychiatrischen Fragestellungen seitens der Berufsunfähigkeitsversicherer zu tun.

Sein Kollege Dr. med. Ralf Wagner ist Spezialist für orthopädische Fragestellungen. Durch seine fundierte Ausbildung und Leitung einer der führenden Abteilungen für Wirbelsäulenchirurgie mit Schwerpunkten Traumatologie im Haftpflichtrecht, private und gesetzliche Unfallversicherung, Berufskrankheiten liegt sein Haupttätigkeitsfeld im Bereich Wirbelsäulenerkrankungen. Im orthopädisch-traumatologischen Bereich beherrscht Dr. Wagner die gesamte Breite gutachtlicher Fragestellungen wie Berufsunfähigkeit und auch Schwerbehindertenrecht.

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