01.03.2010 - 08:10 - Politik, Recht & Gesellschaft
Bundesgerichtshof erlässt Grundsatzurteil für die Verjährung bei Mietmängeln
Pressemitteilung von: Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler - Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
In einem Grundsatzurteil zur Frage der Verjährung bei Mängeln der Mietsache hat der Bundesgerichtshof die Interessen der Mieter deutlich gestärkt. Durch die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs sind die Mieter in ihrem Begehren gestützt worden, schon länger bestehende Mängel an der Mietsache auch weiterhin vom Vermieter entfernen zu lassen. Nach Meinung des höchsten deutschen Zivilgerichts ist der Vermieter dazu verpflichtet, dem Mieter die Wohnung oder das Haus während der gesamten Mietzeit in einem vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung zu stellen. Mietmängel verjähren folglich nicht. Inwieweit dies von Bedeutung ist, zeigt der konkrete Fall. Die Klägerin, eine ältere Dame, hatte sich darüber beschwert, dass die Lärmbelästigung, verursacht durch die Geräusche, die das Parkett in der überliegenden Wohnung machte, sobald jemand darüber lief, nicht zu ertragen sei. Einige Zeit nachdem sie diesen Umstand erstmalig gerügt hatte, zog ein anderer Nachbar in die besagte Wohnung ein, der weniger Lärm verursachte. Erst als deutlich später neue Mieter in die Wohnung eingezogen waren, die mehr Lärm verursachten, rügte die Dame den Mangel erneut. Die von der Vermieterin erhobene Einrede der Verjährung wurde nunmehr vom BGH für unzulässig erklärt. Aufgrund dieses Urteils ist die Vermieterin nun dazu verpflichtet, eine Trittschalldämmung in die Nachbarwohnung einzubauen. Bedeutsam ist die Entscheidung, weil die Mängelbeseitigung auch dann durch den Vermieter vorgenommen werden muss, wenn der Mieter die Mängel längere Zeit widerspruchslos hingenommen hat.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler – Seitz
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Stefan A. Seitz
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Wolfratshauser Straße 80
81379 München
Tel.: 089 / 72 30 87 65
Fax: 089 / 55 03 80 8
E-Mail:
Internet: www.rechtsanwalt-thieler.de
Die Kanzlei ist seit Jahrzehnten im Schwerpunkt im Kapitalanlagerecht tätig.
In den Standorten München, Augsburg, Weilheim und Passau finden Anleger kompetente Beratung in den verschiedenen Rechtsgebieten.
Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und hat in langjähriger Tätigkeit zahlreiche Anleger gegenüber Banken und Finanzdienstleistern vertreten.
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