(openPR) Mannheim, 26.02.2010 - Mit dem dritten Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechtes wurde endlich die Patientenverfügung im Betreuungsrecht niedergelegt. Damit hat der Gesetzgeber zur Rechtssicherheit und Rechtsklarheit einen wichtigen Schritt getan. Mit einer Patientenverfügung kann jeder Mensch für den Fall seiner Entscheidungsunfähigkeit festlegen, ob und wie er in bestimmten Situationen ärztlich behandelt oder versorgt werden möchte. Insoweit kann jeder Mensch individuell ärztliche bzw. pflegerische Maßnahmen bestimmen, die im Fall der Fälle beachtet werden müssen. Die neue gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung sieht vor, dass eine solche schriftlich verfasst und durch Namensunterschrift eigenhändig oder durch ein von einer Notarin oder einem Notar beglaubigtes Handzeichen unterzeichnet werden muss. Eine getroffene Patientenverfügung kann jederzeit widerrufen oder geändert werden. „Dem Willen des Einzelnen kann auf diese Weise stets zur Geltung verholfen werden“, so Rechtsanwalt Marcus Kaiser. Patientenverfügungen sind sehr persönliche Dokumente, die sich auch mit existenziellen Fragen beschäftigen. Aufgrund der zahlreichen Gestaltungsformen und -möglichkeiten sollte man sich bei der Erstellung eingehend beraten lassen. Interessierte können sich über das Serviceangebot der Kanzlei Kaiser & Kollegen Rechtsanwälte im Bereich Betreuungsrecht unter www.kaiser-und-kollegen.de informieren.
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Die Kanzlei Kaiser & Kollegen Rechtsanwälte mit Sitz in Mannheim versteht sich als Ansprechpartner für kleine und mittelständische Unternehmen sowie für Privatpersonen in allen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten. Durch ein umfangreiches Dienstleistungsangebot aus Rechts- und Steuerberatung sind die Anwälte der Kanzlei bestrebt, stets optimale und interessengerechte Ergebnisse für die Mandanten zu erzielen. Interessierte erhalten unter www.kaiser-und-kollegen.de weitere Informationen zum Leistungsangebot der Kanzlei.
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Mannheim/München/Bensheim, 03.09.2012 Die Kanzlei Kaiser & Kollegen Rechtsanwälte eröffnet einen weiteren Kanzleisitz in Südhessen. „Mit dem Standort in Bensheim a. d. Bergstraße haben wir uns einen Platz in einem der wirtschaftsstärksten Räume in Deutschland gesichert“ so Kanzleiinhaber Rechtsanwalt Marcus Kaiser. Die Kanzlei, mit dem Hauptstandort in Mannheim, wird auch am Kanzleisitz in Bensheim das komplette Angebot an Rechtsberatung und –vertretung zur Verfügung stellen. Sowohl Unternehmen wie auch Privatpersonen werden von dem umfangrei…
Mannheim/München, 20.04.2012 Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 13.01.2012 (Az. 17 S 24136/10) die HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG zur Zahlung von restlichen Sachverständigenkosten verurteilt. Geklagt hatte das national und international tätige Sachverständigenbüro Rainer Klotz in München vertreten durch die Kanzlei Kaiser & Kollegen in Mannheim. Gegenstand des Rechtsstreites waren Sachverständigenkosten aus der Begutachtung eines Fahrzeuges, welches unverschuldet durch einen Verkehrsunfall beschädigt wurde. Eintrittspflichtig…
Hier der Sendewortlaut als freier Informationstext zum Thema Patientenverfügung:
Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von vorgefertigten Formularen, unter anderem im Internet, die den gesetzten medizinischen Willen einfacher abfassen helfen sollen.
Ein Trugschluss wie der Kölner Rechtsanwalt Thilo Wagner warnt: „Grundsätzlich kann ich aus juristischer …
Wie Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung für den Ernstfall vorsorgen erklärt Bettina Selzer, Notarin aus Frankfurt
Frankfurt, 8. März 2019 – Wer kann heute schon sagen, wie es einem morgen geht? Gerade für das Alter, aber nicht nur dafür, sollte man rechtzeitig vorsorgen. Auch ein Unfall kann die eigene Handlungsfähigkeit …
Betreuer müssen Ärzte überzeugen
Notarkammer Celle. Viele Menschen wollen, wenn sie unheilbar krank sind, weder künstlich ernährt noch wieder belebt werden. Mit einer Patientenverfügung kann man für den Fall vorsorgen, wenn man sich aufgrund von Demenz, schwerer Krankheit oder Verletzungen nicht mehr selbst äußern kann. Doch halten sich die Ärzte immer …
… Menschen schützen sich und ihre Liebsten für die Zukunft durch gezielte Vorsorge. Sie schließen Versicherungen ab, treffen Absprachen mit engen Angehörigen und schreiben eine Patientenverfügung. Leider vergessen viele dabei jedoch, was mit ihren vierbeinigen Gefährten geschehen soll, wenn sie diese nicht mehr selbst versorgen können.Kommt der Tierhalter in …
… gerade bei schwul/ -lesbischen Beziehungen eine besondere Absicherung notwendig sei. Deshalb lege er bei der Beratung besonderen Wert auf die Themen Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung. In Partnerschaften ohne Kinder sei die Verantwortung füreinander viel größer als bei Paaren mit Kindern. Darüber seien sich viele, gerade jüngere Paare nicht …
… soll über notwendige medizinische Eingriffe entschieden werden und wer soll das Vermögen verwalten? Diese Fragen können vorab geklärt und in Vorsorgedokumenten wie einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht festgehalten werden. Dank meine-vorsorgedokumente.de und AUTHADA sind diese im Fall der Fälle ab sofort nicht mehr in einer Schublade, …
Experten informieren: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Das Bethesda Krankenhaus und die AOK Rheinland/Hamburg laden am 31. März um 18.00 Uhr zur Informationsveranstaltung „Jetzt für den Ernstfall vorsorgen – zur Bedeutung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht im Krankenhaus“ ein. Die Angst vor einer Apparatemedizin führt dazu, dass immer …
• Auswanderer und Auslandsrentner wollen für Unfall im Ausland vorsorgen
Eine in Deutschland erstellte Patientenverfügung gilt grundsätzlich auch nur in Deutschland. Die deutsche Patientenverfügung kann im Ausland nicht verbindlich sein, da jeder Mediziner vor Ort sich an das lokal geltende (Medizin-) Recht halten muss. Darauf weist der Bund der Auslands-Erwerbstätigen …
… jetzt schon unternehmen können, um für den Fall der Fälle vorzusorgen.
Wer sollte teilnehmen?
Alle Interessenten, die mehr über eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung oder eine Betreuungsverfügung wissen wollen.
Was benötige ich zur Teilnahme?
Sie benötigen einen Laptop/Tablet/PC/Smartphone mit Lautsprecher und Internetzugang. Sie erhalten von …
… Ihnen, was Sie jetzt schon unternehmen können, um für den Fall der Fälle vorzusorgen.
Wer sollte teilnehmen?
Alle Interessenten, die mehr über eine Patientenverfügung und eine Betreuungsverfügung wissen wollen.
Was benötige ich zur Teilnahme?
Sie benötigen einen Laptop/Tablet/PC/Smartphone mit Lautsprecher und Internetzugang. Sie erhalten von uns einen …
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