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Patientenverfügung - Vorsorgen für den Fall der Fälle

26.02.201016:19 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Patientenverfügung - Vorsorgen für den Fall der Fälle
Rechtsanwalt Marcus Kaiser
Rechtsanwalt Marcus Kaiser

(openPR) Mannheim, 26.02.2010 - Mit dem dritten Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechtes wurde endlich die Patientenverfügung im Betreuungsrecht niedergelegt. Damit hat der Gesetzgeber zur Rechtssicherheit und Rechtsklarheit einen wichtigen Schritt getan. Mit einer Patientenverfügung kann jeder Mensch für den Fall seiner Entscheidungsunfähigkeit festlegen, ob und wie er in bestimmten Situationen ärztlich behandelt oder versorgt werden möchte. Insoweit kann jeder Mensch individuell ärztliche bzw. pflegerische Maßnahmen bestimmen, die im Fall der Fälle beachtet werden müssen. Die neue gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung sieht vor, dass eine solche schriftlich verfasst und durch Namensunterschrift eigenhändig oder durch ein von einer Notarin oder einem Notar beglaubigtes Handzeichen unterzeichnet werden muss. Eine getroffene Patientenverfügung kann jederzeit widerrufen oder geändert werden. „Dem Willen des Einzelnen kann auf diese Weise stets zur Geltung verholfen werden“, so Rechtsanwalt Marcus Kaiser. Patientenverfügungen sind sehr persönliche Dokumente, die sich auch mit existenziellen Fragen beschäftigen. Aufgrund der zahlreichen Gestaltungsformen und -möglichkeiten sollte man sich bei der Erstellung eingehend beraten lassen. Interessierte können sich über das Serviceangebot der Kanzlei Kaiser & Kollegen Rechtsanwälte im Bereich Betreuungsrecht unter www.kaiser-und-kollegen.de informieren.

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