25.02.2010 - 11:56 - Gesundheit & Medizin
Das britische Unterhaus wendet sich gegen die Homöopathie
Pressemitteilung von: DZVhÄPR Agentur: Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte
Berlin, 25. Februar 2010. In einem Gutachten kommt ein Ausschuss des britischen Unterhauses zu dem Ergebnis, dass homöopathische Arzneien nichts weiter als ein Placebo seien. Der Gesetzgeber wird nun aufgefordert, die Mittel aus dem Leistungskatalog des staatlichen Gesundheitsdienstes (National Health Service, NHS) zu streichen. Der Unterhausausschuss forderte zudem die Zulassungsbehörde MHRA auf, homöopathische Arzneien nur noch zuzulassen, wenn die Wirksamkeit in randomisierten klinischen Studien belegt sei. Von weiterer Forschung riet der Ausschuss ab, die Belege zur Unwirksamkeit seien zu massiv. In Großbritannien läuft seit geraumer Zeit eine Kampagne gegen die Homöopathie. An vorderster Stelle agiert die Gruppe Sense about Science. Nach Recherchen des Journalisten Claus Fritzsche ist sie „eine fantasievolle Inszenierung“ der Pharmalobby. Zu den Finanziers gehören unter anderem GlaxoSmithKline, Pfizer und die Association of the British Pharmaceutial Industry (ABPI).
Die Aussagen deuten darauf hin, dass die Grundlage des Papiers die Meta-Analyse von Shang et al Are the clinical effects of homeopathy placebo effects? ist. Auch der Lancet stützte sich 2005 auf diese, wie es hieß, größte Homöopathie-Studie aller Zeiten und postulierte das Ende der Homöopathie. Heute wissen wir, die Studie ist fehlerhaft, es wurden „Äpfel mit Birnen“ verglichen. Zwei Studien aus dem Jahr 2008 widerlegen Shang et al und werfen den Forschern grobe handwerkliche Fehler vor – sie widersprachen nicht.
Curt Kösters, 1. Vorsitzender des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ), hält es für „ein ehrenwertes Unterfangen, wenn das Parlament nichts mehr bezahlen will, was nicht evidenzbasiert ist“, allerdings müsse dann die „konventionelle Medizin weitestgehend abgeschafft werden“, befürchtet Kösters. Er verweist beispielhaft auf die unsichere Datenlage bei Grippeimpfungen, in der Chirurgie, der Psychotherapie, vor allem aber auch im großen Bereich der Behandlung multimorbider Patienten: „Belegt durch Doppelblindstudien ist immer nur der Idealfall einer Monotherapie, für die real existierende Polypharmakotherapie gibt es nur eine sehr geringe Evidenz.“ Die Homöopathie ist eine Arzneitherapie, in der immer nur ein Wirkstoff zum Einsatz kommt und hier für „gibt es eine Evidenz in Form von Studien“, so Kösters.
Zu einem völlig anderen Ergebnis als die britische Untersuchung kam 2006 der HTA-Bericht (Health Technology Assessment) zur Homöopathie, den die Schweizer Regierung im Rahmen eines Programms zur Evaluation der Komplementärmedizin (PEK) in Auftrag gegeben hatte: Die Wirksamkeit der Homöopathie kann unter Berücksichtigung von internen und externen Validitätskriterien als belegt gelten, die professionelle sachgerechte Anwendung als sicher.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Christoph Trapp
Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte
Reinhardtstraße 37, 10117 Berlin
Tel 030-3259734-11, Fax 030-3259734-19
, www.welt-der-homoeopathie.de
Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) wurde 1829 in Köthen (Anhalt) gegründet und ist der Berufsverband der Ärztinnen und Ärzte, die über die Zusatzbezeichnung "Homöopathie" verfügen. Der Verein hat etwa 4.000 Mitglieder. Neben den gesundheits- und berufspolitischen Aufgaben setzt sich der DZVhÄ für eine qualifizierte Weiterbildung "Homöopathie" und der Förderung der Forschung ein.
1810 - 2010 Organon der Heilkunst: Veranstaltungsreihe zum 200-jährigen Jubiläum des Grundlagenwerks der Homöopathie.
Alle Termine: www.organon2010.de
Die Aussagen deuten darauf hin, dass die Grundlage des Papiers die Meta-Analyse von Shang et al Are the clinical effects of homeopathy placebo effects? ist. Auch der Lancet stützte sich 2005 auf diese, wie es hieß, größte Homöopathie-Studie aller Zeiten und postulierte das Ende der Homöopathie. Heute wissen wir, die Studie ist fehlerhaft, es wurden „Äpfel mit Birnen“ verglichen. Zwei Studien aus dem Jahr 2008 widerlegen Shang et al und werfen den Forschern grobe handwerkliche Fehler vor – sie widersprachen nicht.
Curt Kösters, 1. Vorsitzender des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ), hält es für „ein ehrenwertes Unterfangen, wenn das Parlament nichts mehr bezahlen will, was nicht evidenzbasiert ist“, allerdings müsse dann die „konventionelle Medizin weitestgehend abgeschafft werden“, befürchtet Kösters. Er verweist beispielhaft auf die unsichere Datenlage bei Grippeimpfungen, in der Chirurgie, der Psychotherapie, vor allem aber auch im großen Bereich der Behandlung multimorbider Patienten: „Belegt durch Doppelblindstudien ist immer nur der Idealfall einer Monotherapie, für die real existierende Polypharmakotherapie gibt es nur eine sehr geringe Evidenz.“ Die Homöopathie ist eine Arzneitherapie, in der immer nur ein Wirkstoff zum Einsatz kommt und hier für „gibt es eine Evidenz in Form von Studien“, so Kösters.
Zu einem völlig anderen Ergebnis als die britische Untersuchung kam 2006 der HTA-Bericht (Health Technology Assessment) zur Homöopathie, den die Schweizer Regierung im Rahmen eines Programms zur Evaluation der Komplementärmedizin (PEK) in Auftrag gegeben hatte: Die Wirksamkeit der Homöopathie kann unter Berücksichtigung von internen und externen Validitätskriterien als belegt gelten, die professionelle sachgerechte Anwendung als sicher.
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Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) wurde 1829 in Köthen (Anhalt) gegründet und ist der Berufsverband der Ärztinnen und Ärzte, die über die Zusatzbezeichnung "Homöopathie" verfügen. Der Verein hat etwa 4.000 Mitglieder. Neben den gesundheits- und berufspolitischen Aufgaben setzt sich der DZVhÄ für eine qualifizierte Weiterbildung "Homöopathie" und der Förderung der Forschung ein.
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