(openPR) Waiblingen - Eine uneingeschränkte Mobilität mit dem Auto oder anderen Kraftfahrzeugen ist im Berufsleben und in der Freizeitgestaltung heutzutage nicht mehr wegzudenken. Verständlich, dass auch chronisch kranke Menschen wie z.B. Diabetiker nicht darauf verzichten möchten, wenn sie sich ansonsten fit fühlen.
Die Teilnahme am Straßenverkehr ist auch für viele Diabetiker problemlos möglich. Allerdings bergen Unterzuckerungen ein erhebliches Gefährdungspotential. Sie treten besonders bei Menschen mit Insulintherapie oder Einnahme von Tabletten auf, die die Insulinproduktion steigern. Bei einer Unterzuckerung ist die Reaktionsfähigkeit vermindert, die Koordination nimmt ab und die Wahrnehmung der Umwelt ist gestört. Das kann zu Fehlentscheidungen und Unfällen führen.
Deshalb ist es wichtig, Unterzuckerungen zu vermeiden und niedrige Blutzuckerwerte vor Fahrtantritt schnell anzuheben.
Folgende Ratschläge sollte jeder Diabetiker zu seiner Sicherheit und zur Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer beachten:
• Blutzuckerkontrolle vor Fahrtantritt und bei längeren Fahrten alle 2
Stunden
• Bei grenzwertigen Werten schnellverdauliche Kohlenhydrate zu sich
nehmen, um ein gewisses Sicherheitspolster zu schaffen und den
Blutzuckerspiegel leicht anzuheben
• Bei zu niedrigen Werten ebenfalls Kohlenhydrate zu sich nehmen, die
Fahrt aber erst beginnen, wenn sich der Blutzuckerspiegel sicher
normalisiert hat. Werden zusätzlich langsam wirksamere
Kohlenhydrate gegessen, ist die Gefahr geringer, dass der Blutzucker
schnell wieder sinkt
• Bei Unwohlsein oder Verdacht auf eine Unterzuckerung: Fahrt sofort
unterbrechen, schnell wirksame Kohlenhydrate zuführen und erst bei
Normalisierung der Blutzuckerwerte weiterfahren
• Vorsicht Alkoholgenuss! Nicht nur Promillegrenze beachten. Alkohol
kann auch noch nach etlichen Stunden zu schweren Unterzuckerungen
führen
• Stau einkalkulieren und einen Vorrat an unterschiedlich schnell
wirksamen Kohlenhydraten, Blutzuckermessbedarf und Insulin/
Tabletten mitnehmen
• Blutzuckerwerte immer notieren! Dies dient der eigenen Orientierung
und im Unfall als Nachweis, dass nicht grob fahrlässig gehandelt wurde
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